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Bundesamt für Naturschutz

Europa

Das BfN engagiert sich auf verschiedenen Ebenen in der europäischen Naturschutzpolitik. Dies wird ergänzt durch die Förderung von europäischem Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit im Rahmen regionaler umweltrelevanter Abkommen sowie die gezielte Kooperation mit osteuropäischen Staaten.

Naturschutzpolitik der EU

Mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 hat die EU sich das Ziel gesetzt, die biologische Vielfalt in ihren Mitgliedsstaaten bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen, zum Wohle des Menschen, des Klimas und des Planeten. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Naturschutz sind auf EU-Ebene durch verschiedene Richtlinien und Verordnungen gegeben, insbesondere durch die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), welche zusammen das Natura 2000 Schutzgebietsnetzwerk begründen, sowie durch die im Juni 2024 beschlossene EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Das BfN stellt beispielsweise durch Forschungs- und Entwicklungsprojekte wissenschaftliche Grundlagen für die Naturschutzpolitik der EU bereit, begleitet politische Prozesse und bringt seine fachliche Expertise in verschiedene Gremien und Arbeitsgruppen auf EU-Ebene mit ein.

Europaflaggen vor dem Berlaymont-Gebäude in Brüssel.
Hauptquartier der EU-Kommission

Wiederherstellungsverordnung in Europa gemeinsam umsetzen

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sieht unter anderem vor, dass bis 2030 auf je mindestens 20 Prozent der Land- und der Meeresflächen der EU Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Ziel der Verordnung ist es, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beizutragen, die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme zu erhöhen und den natürlichen Klimaschutz zu unterstützen. 

In einem internationalen Expert*innen-Workshop mit dem Titel „Making people part of ecosystem restoration in Europe“ wurden Ende 2023 auf Einladung des BfN konkrete Empfehlungen entwickelt, um in ganz Europa Wiederherstellungsprojekte inklusiv und partizipativ umzusetzen, dabei Interessenkonflikte konstruktiv anzugehen und Akzeptanz zu fördern. Die Ergebnisse wurden für Anwender*innen, politische Entscheidungsträger*innen und die breite Öffentlichkeit in verschiedenen Formaten aufbereitet und sind seit Sommer 2024 online verfügbar. In der regionalen Zusammenarbeit trägt das BfN außerdem zu einer koordinierten und effektiven Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung bei, indem es beispielsweise den politischen und fachlichen Austausch zum Thema Wiederherstellung der Natur zwischen den Mitgliedsstaaten der Alpenkonvention ermöglicht. Auf nationaler Ebene wirkt das BfN auf vielfältige Weise an der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung mit, u.a. durch fachliche Unterstützung bei der Entwicklung eines nationalen Wiederherstellungsplans.

Was verstehen wir unter Wiederherstellung der Natur? Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es für die Menschen vor Ort, und warum sind sie so wichtig? Um diese Fragen geht es im Kurzfilm „Ökosysteme wiederherstellen – Menschen einbeziehen“, der sich an die breite Öffentlichkeit wendet.

weiterführender Inhalt

Gruppe von Umweltschützern hält Pflanzen in der Hand - Vogelperspektive
Einbeziehung und Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteursgruppen ist für erfolgreiche Wiederherstellungsmaßnahmen entscheidend

Europäischer Erfahrungsaustausch

Mit der Organisation europäischer Fachkonferenzen und Workshops setzt sich das BfN für den Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene ein. Hierbei stehen meist der Austausch und die bessere Vernetzung zwischen Akteurinnen und Akteuren aus Wissenschaft, Politik und Praxis zu relevanten Naturschutzthemen im Vordergrund. Beispielsweise veranstaltet das BfN seit 2011 eine europäische Konferenzreihe zum Thema Biodiversität und Klimawandel, in Kooperation mit dem Netzwerk der europäischen Naturschutzagenturen (Network of Heads of European Nature Conservation Agencies – ENCA). Die fünfte Fachkonferenz der Reihe trägt den Titel „Riverine and coastal wetlands for biodiversity and climate – linking science, policy and practice” und fand vom 26.-28. September 2023 in Bonn statt.

Paneldiskussion bei der 5. Europäischen Fachkonferenz zu Biodiversität & Klimawandel
Paneldiskussion bei der 5. Europäischen Fachkonferenz zu Biodiversität & Klimawandel

Zusammenarbeit mit weiteren osteuropäischen Partnerländern

Im Rahmen des Beratungshilfe-Programms des BMUV betreut das BfN schwerpunktmäßig Naturschutzprojekte in osteuropäischen Ländern, dem Kaukasus und Zentralasien. Zudem werden durch die Internationale Naturschutzakademie des BfNs Fortbildungen für junge Naturschutzführungskräfte aus diesen Schwerpunktregionen im Rahmen des Klaus Töpfer Fellowship Programms angeboten.

Bis Februar 2022 unterstützte das BfN auch Naturschutzprojekte in Russland im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit.

Europäische Abkommen mit Naturschutzbezug

Das BfN unterstützt auch die Naturschutzbelange von einer Reihe europäischer, völkerrechtlicher Abkommen. Dazu gehören unter anderem das Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention), die Karpatenkonvention, das Helsinki-Abkommen für den Schutz der Ostsee, das OSPAR-Abkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks sowie mehrere Artenschutz-Abkommen zur Erhaltung wandernder Tierarten. Das BfN trägt zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Abkommen bei, engagiert sich in Gremien und fördert Projekte.

Gebirgslandschaft
Kulturlandschaft in den Alpen
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