Umsetzung der zwei einstimmigen Beschlüsse der Koordinierungsgruppe EMA/CMDh /92456/2024 vom 21.03.2024 und EMA/CMDh /222299/2016 vom 31.03.2016 betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit der Wirkstoffkombination Paracetamol/Tramadol
03.09.2024
Zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Paracetamol/Tramadol wurden zwei europäische, die periodischen Sicherheitsberichte bewertende Verfahren gem. Art. 107e) der Richtlinie 2001/83/EG durchgeführt. Basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die Koordinierungsgruppe (CMDh) im Verfahren nach Art. 107g) der Richtlinie 2001/83/EG am 21.03.2024 und am 31.03.2016 zwei einstimmige Beschlüsse gefasst.
Laut diesen Beschlüssen sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II an den in Anhang I des CMDh-Beschlusses dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.
Mit Bescheid vom 02.09.2024 setzt das BfArM die einstimmigen Beschlüsse der Koordinierungsgruppe um.