Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (kurz: BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bbk.bund.de veröffentlichte Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (kurz: BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (kurz: BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Erklärung zur Barrierefreiheit in DGS

Dauer: 7:01 Quelle: Gebärdenwerk GmbH Video-Datei herunterladen (MP4, 7:01, DateiGroesseNichtAngegeben, nicht barrierefrei)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Februar 2021 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bis auf wenige Ausnahmen vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Einbindung von YouTube-Videos ist mit den Erfolgskriterium WCAG-Kriterium 1.2.5 nicht vereinbar, da Audiodeskription technisch nicht unterstützt werden.

    Begründung: Das BBK hält die Videos für so informativ, dass es sie trotzdem zur Verfügung stellen möchte, auch wenn ihm  bewusst ist, dass die Videos die Anforderungen nicht gänzlich erfüllen.

  • Herunterladbare Dokumente, die vor 2018 eingestellt wurden, sind gegebenenfalls nicht barrierefrei und nicht durchgehend als archiviertes Dokument gekennzeichnet. Später eingestellte Dateien werden in barrierefreier Version erstellt beziehungsweise schnellstmöglich durch eine solche ersetzt. Sollten Sie zeitnah eine barrierefreie Versionen benötigen, nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten oder die Funktion "Barriere melden".
  • Nicht alle Videos weisen die benötigten Untertitel oder Audiodeskriptionen auf und erfüllen somit nicht die Prüfschritte 1.2.2 und 1.2.3. Wir sind bemüht die benötigten Informationen nachzureichen.
  • Readspeaker-Vorlesen-Funktion: Die Funktion wird von einem externen Anbieter eingebunden und ist teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die übrigen Inhalte.

    Zusatz Oktober 2023, der nicht im Film genannt wird:

    Beim Einsatz des Countdowns auf dieser Website liest der ReadSpeaker den Zeitpunkt vor, an dem Ihr Browser die Webseite geladen hat. Der Countdown läuft visuell weiter, wird aus dem genannten Grund jedoch nicht korrekt vorgelesen. Bitte teilen Sie uns mit, falls das bei Ihrem Vorleseprogramm ebenfalls eintritt.

Datum der Erstellung beziehungsweise der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12. Juli 2021 erstellt und zuletzt am 4. Oktober 2023 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

So erreichen Sie das BBK-Medienteam

📧 medienteam@bbk.bund.de

bei Ihren Anliegen rund um die Medienarbeit des BBK

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter:

info@schlichtungsstelle-bgg.de

Herausgeber

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Produktion

Gebärdenwerk GmbH

© 2021 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Barriere-Freiheit im Internet heißt:

  • Alle Menschen verstehen die Internet-Seite.
  • Alle Menschen können die Internet-Seite benutzen.

Es gibt auch Gesetze für die Barriere-Freiheit.

Zum Beispiel:

  • Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz des Bundes.
    Die Abkürzung ist: BGG
  • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
    Die Abkürzung ist: BITV 2.0

Das BBK muss sich an diese Gesetze halten.

Vielleicht ist etwas aber auch nicht barrierefrei.

Deshalb gibt es die Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Hier finden Sie diese Informationen:

Wer hat die Internet-Seite geprüft?

Was ist nicht barrierefrei?

Wann hat das BBK die Erklärung gemacht?

Wie können Sie eine Barriere melden?

Was ist ein Schlichtungs-Verfahren?

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite www.bbk.bund.de.

Prüfung von der Internet-Seite

Die Firma Materna hat im Jahr 2021 die Internet-Seite geprüft.

Diese Dinge sind noch nicht barrierefrei:

  • Es gibt keine Audio-Deskription für Videos auf YouTube.
    Audio-Deskription ist technisch nicht möglich.

    Deshalb gibt es keine Audio-Deskription.

  • Das BBK hat auch viele Videos.
    Nicht alle Videos haben Untertitel.
    Das BBK will aber bald Untertitel zu den Videos hinzufügen.
  • Das BBK hat viele Dokumente auf der Internet-Seite.
    Vielleicht sind manche Dokumente nicht barrierefrei.

    Das heißt:

    • Zum Beispiel kann ein Computer-Programm den Text nicht vorlesen.
    • Dann können blinde Menschen den Text nicht verstehen.


    Das BBK macht diese Dokumente bald barrierefrei.

  • Auf der Internet-Seite gibt es die Funktion Vorlesen.

    So sieht die Funktion auf der Internet-Seite aus:
    Das Bild zeigt, wo Sie die Vorlese-Funktion auf der BBK-Website finden. Quelle: BBK
    Beschreibung, wo sich die Vorlese-Funktion auf der BBK-Website befindet.


    Manchmal geht diese Funktion aber nicht.

Wann hat das BBK diese Erklärung gemacht?

Das BBK hat die Erklärung am 12. Juli 2021 gemacht.

Das BBK hat die Erklärung am 4. Oktober 2023 neu gemacht.

Wie können Sie eine Barriere melden?

Vielleicht verstehen Sie etwas nicht.

Oder Sie können etwas auf der Internet-Seite nicht benutzen.

Dann können Sie uns das sagen.

Vielleicht haben Sie auch Fragen zu der Barriere-Freiheit im BBK.

Dann können Sie eine E-Mail schreiben:

So erreichen Sie das BBK-Medienteam

📧 medienteam@bbk.bund.de

bei Ihren Anliegen rund um die Medienarbeit des BBK

Oder Sie füllen das Formular Barriere melden aus:

Schlichtungs-Verfahren

Sie können etwas auf der Internet-Seite nicht benutzen?

Und es gibt Barrieren für Sie auf der Internet-Seite?

Vielleicht haben Sie dem BBK aber schon geschrieben.

Doch das BBK antwortet nicht?

Oder das BBK macht nichts?

Oder Sie finden die Antwort vom BBK nicht gut genug?

Dann gibt es das Schlichtungs-Verfahren.

Das Schlichtungs-Verfahren soll eine Lösung für das Problem finden.

Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.

Sie brauchen keinen Anwalt.

Die Schlichtungs-Stelle macht das Schlichtungs-Verfahren.

Es gibt auch eine Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle.

Das ist die Internet-Seite:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Auf der Internet-Seite finden Sie auch Informationen in Leichter Sprache.

Zum Beispiel zu diesen Themen:

  • Was ist das Schlichtungs-Verfahren?
  • Wie können Sie einen Antrag stellen?

Sie können auch eine E-Mail an die Schlichtungs-Stelle schicken:

info@schlichtungsstelle-bgg.de

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