Aktuelle Inhalte der Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin

Was sind RSS-Feeds?

Was ist RSS?

RSS ist die Abkürzung für "Really Simple Syndication" und steht für "wirklich einfache Verbreitung". RSS wird genutzt, um Inhalte von Webseiten in vereinfachter Form weiterzugeben oder Inhalte auszutauschen. Mit einem RSS-Reader können Sie die Feeds lesen und so Änderungen auf einer Seite verfolgen. RSS-Reader sind Programme mit denen Sie die Feeds, das heißt die "Einspeisungen" von Informationen lesen können.

Ausführliche Informationen zum Thema RSS finden Sie im Internet.

RSS-Angebote

Für ausgewählte Inhalte der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellen wir Ihnen RSS-Feeds zur Verfügung.

Die RSS-Feeds der BAuA werden im Format RSS 2.0 angeboten.

Mit unserem kostenlosen Service können Sie sich Pressemitteilungen und aktuelle Änderungen auf der Internetseite ansehen. Es ist keine Anmeldung erforderlich.

Sie finden diesen Service auf den folgenden Seiten:

Neues auf der Homepage der BAuA:
BAuA-Aktuell-RSS-Feed

Pressemitteilungen der BAuA:
BAuA-Presse-RSS-Feed

Aktuelles im Bereich Gefahrstoffe auf der Homepage der BAuA:
Gefahrstoff-RSS-Feed

Produktrückrufe und Produktwarnungen im Geltungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes:
Produktrueckrufe-RSS-Feed

Wie abonniere ich die RSS-Feeds der BAuA?

Um RSS-Feeds zu lesen, benötigen Sie einen RSS-Feedreader. Das ist ein Zusatzprogramm, mit dem Sie RSS-Feeds aus verschiedenen Nachrichtenquellen gleichzeitig abrufen und lesen können.

Feedreader sind oft kostenlos und lassen sich meist wie ein Mailprogramm handhaben. Einen Überblick über aktuelle RSS-Reader finden Sie auf Wikipedia.

Um einen BAuA-RSS-Feed zu abonnieren, kopieren Sie bitte einen oder mehrere der oben angegebenen Links und fügen diese in Ihren RSS-Reader ein.

Nutzungsbedingungen

Mit dem RSS-Angebot von www.baua.de können Sie Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kostenlos auf Ihrer Website einbinden. Die Nutzung des Angebots ist lediglich nicht-kommerziellen Inhaltsanbietern gestattet. Ein Verweis auf www.baua.de ist dabei notwendig.

Die BAuA behält sich das Recht vor, Internetseiten ohne Angabe von Gründen das Einbinden von Inhalten ihrer Seiten zu untersagen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Verwendung unserer Logos auf Ihrer Domain nicht gestattet ist.