Behördenservice ,
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Der Behördenservice beantwortet - nach erfolgreicher Authentifizierung des Anrufers - Anfragen von Behörden, die auf Grund ihrer Zuständigkeit direkt mit dem Asylverfahren befasst sind oder dazu nachgelagert Aufgaben erfüllen. Die Auskunftserteilung bezieht sich auf Sachstände zu laufenden und abgeschlossenen Asylverfahren. Für allgemeine Anfragen oder Anfragen anderer Behörden steht der Bürgerservice zur Verfügung.
Verschlüsselte Kommunikation
Sofern Ihr E-Mail-System den Standard S/MIME unterstützt, können Sie mittels verschlüsselter E-Mail auf sichere Weise Kontakt mit dem Bundesamt aufnehmen. Dazu benötigen Sie das Zertifikat (Public key)cer, 2KB, der Kontaktadresse des Bundesamtes.
Am Asylverfahren beteiligte Behörden sind: Ausländerbehörden, Jugendämter, gerichtlich bestellte Vormünder, Gerichte, Rechtsanwälte sowie die Polizei.
Bitte beachten Sie, dass zur Authentifizierung von Ausländerbehörden folgende Angaben erforderlich sind:
- die AZR- Nummer,
- das Behördenkennzeichen,
- das Aktenzeichen der Behörde.
Bei Rechtanwälten, Gerichten, Polizei, Jugendämtern und gerichtlich bestellten Vormündern erfolgt die Authentifizierung durch Rückruf auf der jeweiligen Zentralnummer der Behörde/Kanzlei und Weiterleitung durch diese an die/den Anfragende/n.
Bitte beachten Sie:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine personenbezogenen Sachstandsanfragen per E-Mail beantwortet werden. Wenden Sie sich daher bitte telefonisch an uns. Aus Gründen der Fairness gegenüber anderen Anrufern bitten wir Sie zudem, die Anzahl der Sachstandsanfragen auf bis zu fünf pro Telefonat zu begrenzen.