Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
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Datum | L (Rechtsvorschriften) | C (Mitteilungen und Bekanntmachungen) |
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05/11/2024 | 28 Rechtsakte anzeigen | 11 Rechtsakte anzeigen |
04/11/2024 | 19 Rechtsakte anzeigen | 85 Rechtsakte anzeigen |
31/10/2024 | 30 Rechtsakte anzeigen | 26 Rechtsakte anzeigen |
30/10/2024 | 5 Rechtsakte anzeigen | 19 Rechtsakte anzeigen |
29/10/2024 | 12 Rechtsakte anzeigen | 13 Rechtsakte anzeigen |
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Das Amtsblatt der Europäischen Union ist das Medium für die amtliche Veröffentlichung von Rechtsakten der EU, sonstigen Rechtsakten sowie amtlichen Informationen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU.
Es wird montags bis freitags – und in dringenden Fällen samstags, sonntags und feiertags – in den Sprachen veröffentlicht, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Amtssprachen sind (derzeit 24).
EUR-Lex enthält die elektronischen Fassungen aller Amtsblätter bis zum 30. Dezember 1952, an dem das erste Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl veröffentlicht wurde.
Nach dem Inkrafttreten des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft im Jahr 1958 wurde durch die Entscheidung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die Entscheidung des Rates der Europäischen Atomgemeinschaft vom 15. September 1958 (Amtsblatt Nr. 17 vom 6.10.1958, S. 390 und 419) das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften geschaffen.
Seit Juli 2013 ist ausschließlich die auf EUR-Lex veröffentlichte elektronische Ausgabe des Amtsblatts verbindlich und entfaltet Rechtswirkung.
Ab dem 1. Oktober 2023 wird das Amtsblatt nicht mehr aus einer Sammlung von Rechtsakten mit einem Inhaltsverzeichnis bestehen. Jeder Rechtsakt wird als einzelnes, verbindliches Amtsblatt im PDF-Format veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in diesem Video mit Untertitelung .
Derzeit gibt es zwei Reihen des Amtsblatts:
Weitere Informationen zum Amtsblatt der Europäischen Union (Aufbau, Reihen, Sonderausgaben, Echtheit usw.) finden Sie auf den Hilfe-Seiten.
Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union: