OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln
Die Öffnung der Märkte, niedrigere Transaktionskosten und immer leistungsfähigere Kommunikationsnetze haben Auslandsaktivitäten für Unternehmen wesentlich erleichtert. Viele Firmen engagieren sich vor Ort, um Aufträge und den Absatz ihrer Produkte marktnah zu sichern. Davon profitiert auch die deutsche Volkswirtschaft dank des traditionell starken Exports und des Auslandsengagements deutscher Unternehmen. Gleichzeitig sollte das Auslandsengagement auch in den Zielländern, vor allem in Entwicklungsländern, einen Beitrag zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt im Hinblick auf die angestrebte nachhaltige Entwicklung leisten; negative Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Planeten, die mitunter mit Unternehmensaktivitäten einhergehen können, sollen möglichst verhindert bzw. minimiert werden.
Um dies zu gewährleisten, hat die OECD in den vergangenen Jahrzehnten ihre Arbeiten im Bereich verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln systematisch ausgebaut. Bereits 1976 haben die OECD-Mitgliedsstaaten die OECD-Leitsätze verabschiedet. Die Leitsätze wurden seitdem mehrmals überarbeitet, um sie an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Sie richten sich an alle Unternehmen, die in oder aus einem teilnehmenden Land grenzüberschreitend tätig sind und umfassen wichtige Handlungsanleitungen beispielsweise zum Schutz von Arbeitnehmerrechten, der Umwelt und des Klimas oder der Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen. Um die Leitsätze bekannter zu machen und ein Forum zur Schlichtung im Falle von Beschwerden wegen Verstößen gegen die Leitsätze einzurichten, wurde ein System von Nationalen Kontaktstellen (NKS) geschaffen. Die deutsche NKS ist im BMWK angesiedelt.