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28.10.2024 - Artikel - Energie

Roadmap Systemstabilität

Einleitung

Der Fahrplan zur Erreichung eines sicheren und robusten Betriebs des zukünftigen Stromversorgungssystems mit 100% erneuerbaren Energien

Windräder auf einem Feld

© istockphoto.com/elxeneize

Hintergrund

Der Betrieb des Stromnetzes muss auf
100 Prozent erneuerbare Energien ausgerichtet werden

Deutschland befindet sich mitten in der Umsetzung der Energiewende, bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent unseres Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien – vor allem aus Wind- und Solarenergie gedeckt werden. Das Stromsystem muss in Deutschland etwa 2035 weitgehend klimaneutral sein, damit alle übrigen Sektoren bis 2045 klimaneutral sein können – das zeigen Szenarien der Internationalen Energieagentur. Dieser Umbau verändert die Stromversorgung in Deutschland grundlegend. So wird es zukünftig immer mehr Stunden geben, in denen die Stromnachfrage zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt wird.

Diese Veränderung in der Erzeugungsstruktur hat auch Einfluss auf den Betrieb des Stromnetzes. Die Erneuerbaren-Anlagen sind im Vergleich zu konventionellen Kraftwerken in der Regel im Verteilnetz und über leistungselektronische Stromrichter an das Stromnetz angeschlossen. Daraus ergeben sich andere Anforderungen, aber auch neue Möglichkeiten, um einen sicheren und robusten Netzbetrieb zu gewährleisten.

Für einen sicheren Betrieb des Stromnetzes und für die Gewährleistung der Systemstabilität spielen die sogenannten Systemdienstleistungen eine zentrale Rolle, unter anderem die Regelung von Frequenz und Spannung des Wechselstroms. Beispielsweise stellen die Synchrongeneratoren konventioneller Kraftwerke neben dem erzeugten Strom auch eine Trägheitskomponente bereit („Momentanreserve“), die stabilisierend auf Frequenzänderungen im Stromsystem wirkt. Das Ausscheiden konventioneller Kraftwerke hat somit zur Folge, dass deren stabilisierende Eigenschaften zukünftig alternativ erbracht werden müssen. Erneuerbare Stromerzeugungsanlagen sowie andere Anlagen wie z.B. Speicher und Ladeeinrichtungen für Elektromobilität oder Anlagen der Netzbetreiber müssen hierfür weiterentwickelt werden und diese Aufgaben übernehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen zum technischen Hintergrund finden Sie im Roadmap-Dokument.

Insgesamt gehen mit diesem Systemwandel neue Herausforderungen für Netzbetreiber und Marktteilnehmer sowie Weiterentwicklungsbedarf für Netzbetriebskonzepte und technische Spezifikationen von Anlagen einher.

Vor diesem Hintergrund wurde im Koalitionsvertrag 2021 die Erarbeitung einer Roadmap Systemstabilität unter Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) festgelegt. Im Dezember 2023 wurde die Roadmap Systemstabilität von der Bundesregierung beschlossen. Eine englische Übersetzung ist ebenfalls hier zum Download verfügbar.

Roadmap Systemstabilität

© BMWK

Roadmap Systemstabilität

Der Fahrplan zur Zielerreichung steht

Die Roadmap Systemstabilität ist ein zentraler Baustein für den Umbau des Stromsystems im Rahmen der Energiewende. Sie stellt erstmals die notwendigen Weiterentwicklungen zur Wahrung der Systemstabilität strukturiert dar.

Die Erstellung der Roadmap Systemstabilität erfolgte von Herbst 2022 bis Ende 2023 unter der Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einem breiten Beteiligungsprozess unter aktiver Mitwirkung der Branchen. In vier thematischen Arbeitsgruppen mit 11 Unterarbeitsgruppen und begleitet von einem Beirat wurde auf Basis von insgesamt über 70 Sitzungen gemeinsam die Roadmap Systemstabilität erarbeitet. Insgesamt waren über 150 Personen aus mehr als 80 Institutionen beteiligt, darunter Vertreter von Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern, Anlagenherstellern, Verbänden, Normungsgremien und der Wissenschaft. Koordiniert wurde der Prozess von einer Projektsteuergruppe bestehend aus BMWK, Bundesnetzagentur, ef.Ruhr GmbH und dena

Als Kernaufgabe der Roadmap war die Frage „WAS muss WER bis WANN umsetzen“ gesetzt, also auf prozessualer Ebene aufzuzeigen,

  1. welche Schritte für einen stabilen Betrieb des Stromnetzes mit 100 Prozent erneuerbaren Energien eingeleitet werden müssen,
  2. wann diese stattfinden sollen und
  3. welche Akteure jeweils die Prozesse koordinieren sollen.

Als Grundlage für die Erarbeitung der Roadmap wurde zunächst zusammen mit den beteiligten Akteuren ein gemeinsames Zielbild mit den Funktionalitäten des zukünftigen Stromversorgungssystems entwickelt. Mithilfe dieses Zielbildes wurden dann Herausforderungen hinsichtlich eines stabilen und robusten Systembetriebs mit 100 Prozent erneuerbaren Energien beschrieben. Daraus wurden Prozesse abgeleitet, die für die Erreichung des Zielsystems angepasst oder neu aufgesetzt werden müssen. Die Ableitung der Prozesse erfolgte auf Basis der inhaltlichen Arbeit der vier Arbeitsgruppen. Es wurden übergeordnete, verbindende Prozesse identifiziert, alle Prozesse wurden zeitlich eingeordnet und es wurden Querbezüge zwischen den verschiedenen Prozessen identifiziert.

Weitere Informationen zur Erarbeitung finden Sie im Kapitel 2.3 „Vorgehen“ der Roadmap. Als zusätzliche technische Hintergrundinformationen stehen neben der Roadmap Systemstabilität (in deutscher und englischer Sprache) auch Themenpapiere der Arbeitsgruppen zum Download zur Verfügung. Sie zeigen den Diskussionsstand der Arbeitsgruppen auf.

Umspannwerk

© BMWi/Holger Vonderlind

Meilensteine der Roadmap Systemstabilität

Der Weg zur Stabilität im Klimaneutralitätsnetz führt über 18 Meilensteine

Das Herzstück der Roadmap Systemstabilität stellt der „Meilensteinplan“ dar. Aus den 51 identifizierten Prozessen der Roadmap Systemstabilität ergeben sich 18 übergeordnete Meilensteine, die zentrale Schlüsselpunkte auf dem Weg zur Zielerreichung darstellen. Die folgende Abbildung zeigt die Meilensteine entlang des Zeitstrahls. Die einzelnen Prozesse sowie die zentralen Meilensteine werden im Roadmap-Dokument detailliert erläutert. Unten im Reiter „Umsetzung und Monitoring“ finden Sie eine ausführlichere Beschreibung der Meilensteinfortschritte.

Meilensteinplan der Roadmap Systemstabilität Bild vergrößern

Abbildung: Zentrale Meilensteine der Roadmap Systemstabilität. (Die Einführung der technischen Anschlussregeln für netzbildende Stromrichter soll gestaffelt nach Netzebenen erfolgen, hier ist deshalb eine Zeitspanne als horizontale Linie gekennzeichnet.)

© BMWK

Die zentralen Meilensteine können noch einmal zu drei Pfaden verdichtet werden:

  • Erster Pfad – Definition des Sicherheitsniveaus für das Stromsystem und Bestimmung der Systembedarfe: Für das Stromsystem muss überprüft werden, für welche Bereiche bereits ein angestrebtes Sicherheitsniveau definiert ist. Für die Bereiche des Stromsystems, für die es noch kein definiertes Sicherheitsniveau gibt, muss eine Festlegung erfolgen. Aufbauend auf diesen Sicherheitsniveaus können dann sogenannte auslegungsrelevante Fälle definiert werden. Auslegungsrelevante Fälle beschreiben planbare und nicht planbare Ereignisse, mit denen das Stromsystem konfrontiert werden kann und die es zu beherrschen gilt. Auf Basis der definierten auslegungsrelevanten Fälle kann im nächsten Schritt eine Quantifizierung der Bedarfe an den einzelnen Systemdienstleistungen erfolgen.

  • Zweiter Pfad – Deckung der Systembedarfe: Die Deckung und strukturierte Beschaffung der identifizierten Bedarfe an den einzelnen Systemdienstleistungen stellen den zweiten zentralen Pfad dar. Hierzu sind geeignete Beschaffungsverfahren einzuführen und umzusetzen. Grundsätzlich gibt es für die Beschaffung von Systemdienstleistungen drei verschieden „Säulen“, die auch parallel verfolgt werden:
    Säule 1: Systemdienstleistungen aufgrund verpflichtender technischer Anforderungen an die Anlagen (technische Anschlussregeln)
    Säule 2: freiwillige vergütete Erbringung von Systemdienstleistungen durch Marktakteure (marktgestützte Beschaffung)
    Säule 3: Systemdienstleistungen durch Netzbetriebsmittel der Netzbetreiber

  • Dritter Pfad – Etablierung von netzbildenden Stromrichtern: Netzbildende Stromrichter stellen für das Zielsystem mit 100 Prozent erneuerbaren Energien eine Schlüsseltechnologie zur Wahrung der Systemstabilität dar. Anlagen mit netzbildenden Stromrichtern können aktiv eine Spannung für das Stromnetz vorgeben und eine Trägheit zur Stabilisierung von Frequenzschwankungen (Momentanreserve) bereitstellen. Dabei handelt es sich um eine relativ neue Technologie. Für einen flächendeckenden Einsatz müssen deshalb Erfahrungen gesammelt werden. Dies kann im Rahmen von Forschungs- und Pilotprojekten sowie einer marktgestützten Beschaffung erfolgen. Auf Grundlage dieser Erfahrungen können dann technische Anforderungen für Anlagen und die dort verwendeten netzbildenden Stromrichter definiert bzw. weiterentwickelt werden.

Zielbild der Roadmap

Zielbild eines stabilen klimaneutralen Stromsystems

Das Zielbild der Roadmap Systemstabilität beschreibt generisch das zukünftige Stromversorgungssystem bzw. die Herausforderungen für einen sicheren und robusten Netzbetrieb mit 100 Prozent erneuerbaren Energien. Dies ist unabhängig von der exakten zukünftigen Zusammensetzung des Kraftwerksparks zu verstehen, da das System bei jeglicher Zusammensetzung sicher sein muss. Themen der marktlichen Versorgungssicherheit oder des Netzausbaus sind zwar ebenfalls essenziell für die zukünftige Stromversorgung, die Roadmap Systemstabilität legt den Fokus allerdings auf die technischen Stabilitätsthemen und einen sicheren Netzbetrieb. Das Zielbild macht deshalb keine quantitativen Aussagen zu technologiespezifischen Erzeugungs- oder Speicherkapazitäten.

In diesem Zielbild werden notwendige Funktionalitäten des Stromversorgungssystems und sogenannte „Auslöser“ für SDL ermittelt. Zudem werden grundsätzlich notwendige Netznutzereigenschaften zum Erhalt der Systemstabilität diskutiert. Im Folgenden sind für die relevanten Bereiche die Zielaspekte zunächst allgemein beschrieben und anschließend die damit verbundenen Herausforderungen aufgezählt. Die folgende Abbildung zeigt eine kompakte und vereinfachte Darstellung des Zielbildes.

Vereinfachte Darstellung des Zielbildes Bild vergrößern

Erneuerbare und Stromrichter

Wind- und Solarenergie sind zukünftig die tragenden Säulen der Stromerzeugung. Diese sind über Stromrichter an das Stromnetz angeschlossen. Das System kann mit 100 Prozent erneuerbaren Energien auch ohne konventionelle Kraftwerke stabil betrieben werden. Stromrichterbasierte Anlagen leisten einen essenziellen Beitrag zur Systemstabilität. Momentanreserve, Kurzschlussstrom sowie Kurzschlussleistung sind jederzeit in ausreichendem Maße, auch aus netzbildenden Anlagen verfügbar. Die dynamische Spannungsregelung bzw. die dynamische Bereitstellung von Blindleistung zur Aufrechterhaltung der Spannungsstabilität ist gewährleistet.

Die Netzqualitätskriterien hinsichtlich Höhe, Kurvenform, Frequenz und Symmetrie werden erfüllt, um die Spannungsqualität weiterhin auf einem hohen Niveau zu halten.

Herausforderungen, die mit diesem Bereich verbunden sind:

  • Der Rückgang von Erzeugungsanlagen mit Synchrongeneratoren und die Zunahme von stromrichterbasierten Erzeugungsanlagen erfordern die Anpassung der Technischen Netzanschlussregeln (TAR) sowie neue Konzepte, Prozesse und Tools für den Netzbetrieb. Im Mittelpunkt stehen dabei die Systemstabilität im Normalbetrieb sowie das Beherrschen von definierten Netzstörungen.
  • Stromrichter besitzen im Vergleich zu Synchrongeneratoren zwar andere Hardware-technische Grenzen, bieten aber aufgrund des Software-bestimmten Verhaltens größere Spielräume in ihrer Regelung. Um ein systemstabilisierendes Stromrichterverhalten zu erreichen, muss die Nutzung dieser Freiheiten explizit definiert und die korrekte Umsetzung prüfbar gemacht werden.
  • Eine zentrale Herausforderung ist die Systemstabilität (im Kurzzeitbereich) unter Berücksichtigung einer zunehmenden Reduzierung der Systemträgheit (Trägheit der konventionellen Kraftwerke und synchron betriebener Verbraucher) sowie der Zunahme an potenziell kritischen Systemzuständen (beispielsweise System-Split in Zeiten hoher Transite).
  • Aufgrund der abnehmenden Systemträgheit und der abnehmenden – bisher inhärenten – Frequenzabhängigkeit der Verbraucher und des zeitgleich steigenden Bedarfs müssen alle verfügbaren Quellen für die Bereitstellung der Momentanreserve in Betracht gezogen werden. Hierbei wird insbesondere der Beitrag von stromrichtergekoppelten Anlagen eine entscheidende Rolle spielen. Kenngrößen von Erzeugungsanlagen und Verbrauchern müssen neu aufeinander abgestimmt werden.
  • Das technische Potenzial der über Stromrichter angebundenen Anlagen zur Erbringung von Systemdienstleistungen muss in allen Teilfeldern weiter erschlossen werden.
  • Bei der Bereitstellung von Systemdienstleistungen muss unter Berücksichtigung des Bedarfs bzw. der Systemsicherheit eine volkswirtschaftlich effiziente Erschließung von Beschaffungsformen für Kapazität, Vorhaltung und Abruf gefunden werden. Diese kann sowohl verpflichtend beispielsweise über Mindestanforderungen, durch marktliche Elemente oder durch vollständig integrierte Netzkomponenten (VINK) sowie in geeigneter Kombination aller Optionen erfolgen, auch spannungsebenenübergreifend. Je nach Ausgestaltung und Verfügbarkeit von kostengünstigen Alternativen sind entsprechende Anreizsysteme auszugestalten. Damit können beispielsweise zusätzliche Potenziale der über Stromrichter angebundenen Anlagen erschlossen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass je nach Allokation der Anlagen in den verschiedenen Netzebenen Folgekosten für die Ertüchtigung der Netze entstehen können, die in die volkswirtschaftliche Betrachtung einbezogen werden müssen.

Verlagerung und Dezentralisierung

Im Übertragungsnetz stehen die zentralen Erzeugungskapazitäten und deren Potenziale für die Erbringung von Systemdienstleistungen nicht mehr im bisherigen Umfang zur Verfügung. Die Systemstabilität wird daher maßgeblich von den Eigenschaften der Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen im Verteilnetz bestimmt. Potenziell erforderliche Systemdienstleistungen können bzw. müssen effizient durch die hohe Anzahl dezentraler Erzeugungsanlagen, Speicher und Verbraucher im Verteilnetz erbracht werden.

Herausforderungen, die mit diesem Bereich verbunden sind:

  • Durch eine zunehmende Anzahl an Anlagen und die Notwendigkeit, Systemdienstleistungen aus dem Verteilnetz bereitzustellen, steigen die Komplexität der Betriebsführung und die Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern sowie insbesondere auch an die (automatisierte) Kommunikation.
  • Aus der Dezentralisierung der Anlagenstruktur können Veränderungen der statischen und dynamischen Charakteristiken des Netzsystems resultieren. Potenziell können Interaktionen aufgrund einer hohen Anzahl von Stromrichtern in geringer elektrischer Distanz auftreten. Eine lokale Begrenzung und Dämpfung der Interaktionen durch eine robuste System- und Anlagenauslegung sowie das Erkennen von Interaktionen müssen sichergestellt sein.

Netz- und Versorgungswiederaufbau

Der Wiederaufbau erfolgt unter Einbezug einer hohen Anzahl dezentraler Erzeugungsanlagen, Speicher und Verbraucher im Verteilnetz. Der Nachweis und das Testen von Komponentenmerkmalen und Teilsystemverhalten sowie das Üben von Prozessen und Abläufen im Zusammenspiel aller Akteure unter den neuen Rahmenbedingungen des Wiederaufbaus sichern die Handlungsfähigkeit im Bedarfsfall und sind als integraler Bestandteil des Regelbetriebs implementiert. Synergien von Prozessen zwischen Normalbetrieb und Wiederaufbau sind etabliert.

Ein nationales Rumpfnetz auf Übertragungsnetzebene wird durch die nationalen Übertragungsnetzbetreiber so früh wie möglich im Prozess aufgebaut, um den überregionalen Transport von Energie möglichst schnell freizuschalten und das deutsche Übertragungsnetz möglichst frühzeitig wieder in das europäische Verbundsystem einzugliedern. Für die Wiederversorgung der Kunden im zunächst sub-/nationalen Versorgungswiederaufbau stehen auch in dargebotsschwachen Zeiten gesicherte Leistung und Energie im benötigten Umfang hinreichend schnell zur Verfügung. Es existieren klare Maßgaben zur Priorisierung der Versorgung und zur Solidarität der Versorgung zwischen Regionen, sobald netz- und systemtechnische Erfordernisse nicht mehr dominant sind.

Herausforderungen, die mit diesem Bereich verbunden sind:

  • Ein geeignetes Beschaffungskonzept ermöglicht es, dass jedem Übertragungsnetzbetreiber in adäquater Anzahl, Verteilung und Redundanz schwarzstartfähige Anlagen für den Netzwiederaufbau zur Verfügung stehen. Die Schwarzstartanlagen bevorraten Energie in adäquatem Umfang.
  • Aufgrund der fluktuierenden Leistungsbereitstellung der Erneuerbare-Energien-Anlagen sind geeignete definierte Anforderungen für ihre Einbindung in Wiederaufbaukonzepte erforderlich.
  • Die schwarzfallfeste Kommunikation und Koordination zwischen bestimmten Erzeugungs-/Verbrauchsanlagen und Netzbetreibern muss gesichert sein.
  • Die Rollen und Aufgaben der Übertragungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber im Netz- und Versorgungsaufbau müssen der zunehmenden Dezentralität der Erzeugung Rechnung tragen und weiterentwickelt werden. Der zügige Versorgungswiederaufbau in allen Verteilnetzen erfolgt unter der Koordinierung der Übertragungsnetzbetreiber. Es existiert eine geeignete Schnittstelle zu den nachgelagerten Verteilnetzbetreibern. Der Übertragungsnetzbetreiber ist über die aktuelle Situation und Potenziale in den Verteilnetzen informiert.
  • Erneuerbare-Energien-Anlagen, die über netzbildende Stromrichter in das Verteilnetz einspeisen, müssen einen essenziellen Beitrag zur Systemstabilität leisten. Ihre Fähigkeit, Teilnetze zu betreiben, kann für den robusten Betrieb von Inselnetzen im Verteilnetz bei Störungen nutzbar gemacht werden. Hierzu muss u. a. eine ausreichende Frequenz- und Spannungsregelfähigkeit in den Netzinseln vorhanden sein. Im Verteilnetz müssen Aggregationssysteme etabliert werden, die insbesondere im Netz- und Versorgungswiederaufbau eine Beteiligung der Vielzahl an dezentralen Erzeugungsanlagen und Speichern am Wirkleistungsmanagement ermöglichen (z. B. Netzregler im Verteilnetz, Flächenkraftwerk etc.).

Leistungsschwankungen

Schwankungen der Leistung, beispielsweise aufgrund überregionaler Leistungstransite und extremer Schwankungen der Umweltbedingungen, sowie Leistungssprünge aufgrund marktlichen Verhaltens werden beherrscht. Diese werden in Zukunft vor allem durch eine höhere Fluktuation und Regionalität der Erzeugung bedingt, aber auch durch verändertes Verbraucherverhalten.

Herausforderungen, die mit diesem Bereich verbunden sind:

  • Durch eine hohe installierte Leistung von Photovoltaik- und Windanlagen kommt es zu großen Gradienten bei Sonnenauf- und -untergang sowie Windfronten, die bei heutiger zeitlicher Auflösung der marktlichen Produkte (1/4 h) zu großen Regelleistungsbedarfen führen können.
  • Die potenziell hohe Gleichzeitigkeit von Leistungssprüngen von Anlagen mit leistungselektronischen Stromrichtern bei Beginn und Ende der marktlichen Einspeisung („Stundensprünge“) muss beherrscht werden. Eine Gleichzeitigkeit von Leistungssprüngen kann auch durch das An- und Abfahren von Windkraftanlagen beispielsweise aufgrund von Immissionsschutzauflagen entstehen. Sie müssen im Vorhinein vermieden oder begrenzt werden. Es entstehen zusätzliche Bedarfe für wirksame Rampenvorgaben für zulässige Leistungsgradienten.
  • Durch höhere Leistungsschwankungen entstehen zusätzliche lokale Bedarfe für dynamische Blindleistung zur Spannungshaltung und -stabilisierung. Währenddessen sinkt der Anteil der konventionellen Kraftwerke für die Bereitstellung der dynamischen Blindleistung.

Leistungstransite

Trotz zunehmender regionaler und überregionaler Leistungstransite ist die Systemstabilität auch im Fall von schweren Systemstörungen wie System-Splits gewährleistet. Für die Vielzahl möglicher Netzstörungen werden repräsentative Auslegungsfälle definiert. Anhand dieser kann eine Bedarfsbestimmung für die Wahrung der Systemstabilität erfolgen.

Herausforderungen, die mit diesem Bereich verbunden sind:

  • Die Beherrschung eines Ausfalls höherer, europaweiter Leistungstransite führt zu einem deutlich höheren Bedarf an Momentanreserve als der normative Ausfall. Der Momentanreservebedarf für diesen Fall muss ermittelt werden. Weiter muss ermittelt werden, welche Stabilisierungsmechanismen die Momentanreserve dann ablösen. Hier soll eine sinnvolle Mischung schneller Regelleistung, der Über-/Unterfrequenzregelung, des sogenannten „Limited Frequency Sensitive Mode“ (LFSM) und des Lastabwurfs ermittelt werden.
  • Die Anforderungen zur Sicherstellung der Stabilität betreffen das gesamte europäische Verbundsystem. Dies erfordert die Abstimmung der Systemparameter wie z. B. Momentanreserve, Wirkleistungsstellgeschwindigkeiten, Spannungsregelung, Schutz- und Regelkonzepte, wie auch eine übergreifende Koordination.
  • Die Bedeutung der Primärregelung von frequenzabhängigen Verbrauchs- und Erzeugungsregelungen bei Über- und Unterfrequenz wird zunehmend wichtiger.

Optimierung und Höherauslastung der Netze

Der Transportbedarf in den Stromnetzen erhöht sich und wird aufgrund von marktbasierten überregionalen Leistungstransiten, Sektorenkopplung oder der Dezentralisierung volatiler. Neben der Beschleunigung des notwendigen Netzausbaus wird das Bestandsnetz höher und gleichzeitig sicher ausgelastet (beispielsweise mittels Lastflusssteuerung, kurativen Netzbetriebs, witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs, dynamischer Stabilitätsanalysen etc.).

Herausforderungen, die mit diesem Bereich verbunden sind:

  • Es ist zu prüfen, welche Zielvorgabe die langfristige Netzplanung zu verfolgen hat und welcher Anteil (z. B. an zu erwartenden Engpässen) über Betriebsführungsansätze bei gleichbleibender Systemsicherheit und Robustheit abgedeckt werden kann bzw. abzudecken ist.
  • Der statische und dynamische Blindleistungsbedarf der Netze nimmt durch die stärkere Belastung der Leitungssysteme deutlich zu. Die koordinierte Blindleistungsregelung wird daher zunehmend wichtiger. Statische und dynamische Blindleistungsquellen müssen zu jeder Zeit zur Verfügung stehen.
  • Die Anforderungen an die Betriebsführung und die netzebenen- und regelzonenübergreifende Zusammenarbeit nehmen deutlich zu.
  • Kurative Betriebsführung soll stufenweise und auf unterschiedlichen Netzebenen eingeführt werden und die bestehenden Engpassmanagementprozesse ergänzen.

Sektorenkopplung, Digitalisierung und Flexibilisierung

Alle relevanten Erzeugungs- und (regelbaren) Verbrauchsanlagen, Speicher und Netzbetriebsmittel auf allen Spannungsebenen sind über eine sichere IKT-Infrastruktur angebunden und können netzdienlich eingesetzt werden. Eine Kopplung mit anderen Energiesektoren wird unterstützt und Synergien ermöglicht. Die Potenziale der Digitalisierung und Flexibilisierung werden aktiv genutzt.

Herausforderungen, die mit diesem Bereich verbunden sind:

  • Der Betrieb des Stromnetzes erfordert die Ausnutzung von Flexibilität, insbesondere in den Verteilnetzen. Dazu muss so viel flexible Leistung wie möglich steuerbar gemacht werden. Eine geeignete und sichere IT-Kommunikation muss dafür zur Verfügung stehen.
  • Durch den Einsatz von netzdienlicher Flexibilität können der Netzbetrieb unterstützt und Netzkapazitäten im Verteilnetz optimiert genutzt werden. Hierfür müssen planerische und regulatorische Voraussetzungen geschaffen und Zielkonflikte mit dem Energiemarkt gelöst werden.
  • Um Flexibilität präventiv und kurativ (Spitzenkappung, Redispatch, § 14a EnWG etc.) sicher abrufen zu können, nimmt die Komplexität der Betriebsführung zu. Insbesondere in Störungssituationen erhöht sich dabei der Kommunikationsbedarf zwischen den Netzebenen.
  • Neue Verbraucher können insbesondere bei rein marktlicher Optimierung lokal zu hohen Leistungsspitzen führen.
  • Für die Erbringung von Systemdienstleistungen durch Verbraucher wie Elektrofahrzeuge und Power-to-X-Anlagen bedarf es weitergehender technischer Spezifikationen.
  • Sowohl der Netzanschlusspunkt als auch das Anlagenverhalten von Elektrolyseuren müssen so ausgelegt werden, dass auch bei hohen Elektrolyseleistungen und Volllaststunden die Systemstabilität stets sichergestellt ist.

Cyber-physische Resilienz

Der Systembetrieb ist resilient gegenüber Störungen der IKT-Infrastruktur, der primärtechnischen Hardware und der Schutzsysteme. Robuste Regelungs- und Kommunikationskonzepte sichern gegen Cyberangriffe und andere Störungen in den IT-Systemen ab.

Herausforderungen, die mit diesem Bereich verbunden sind:

  • Die Robustheit bei Störungen der IKT-Infrastruktur wird in allen Bereichen des Energiesystems wichtiger. Zur Beherrschung der Folgen von Cyberangriffen und großflächigen IT-Problemen muss das System mit dem Ausfall der Kommunikation zu einer Vielzahl von Netznutzern umgehen können (Security by Design). Eine hohe Resilienz des Energiesystems muss gegeben sein.
  • Im Fehlerfall (z. B. Ausfall der Kommunikation) braucht es für alle systemrelevanten Prozesse und Tools Rückfallebenen, die temporär einen eingeschränkten, aber weiter stabilen Systembetrieb erlauben. Der mindestens sicherzustellende Versorgungsumfang für diesen eingeschränkten Systembetrieb bestimmt Art und Umfang der Reserven und Systemdienstleistungen.

Umsetzung und Monitoring

Wir setzen die produktive Zusammenarbeit fort

Die Erarbeitung der Roadmap Systemstabilität war nur möglich durch die konstruktive und aktive Mitarbeit vieler Akteure der Branchen. Dazu zählen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Anlagenhersteller, Verbände, Normungsgremien und Vertreter der Wissenschaft, die durch ihr großes Engagement die Erarbeitung der Roadmap Systemstabilität in den Arbeitsgruppen und im Beirat erst ermöglichten.

Die Umsetzung der Roadmap wird durch das BMWK und die Bundesnetzagentur aktiv unterstützt und begleitet. Dazu wird beispielsweise regelmäßig das „Forum Systemstabilität“ als Austauschplattform für die umsetzungsverantwortlichen Akteure durchgeführt.

Umsetzungsübersicht anhand des Meilensteinplans

Das Herzstück der Roadmap Systemstabilität stellt der „Meilensteinplan“ dar. Um einen komprimierten Blick auf die Schlüsselpunkte zu ermöglichen, zeigen auf einer - den 51 identifizierten Prozessen übergeordneten Ebene – 18 Meilensteine den Weg zur Zielerreichung auf. Der Meilensteinplan stellt die Meilensteine entlang des Zeitstrahls dar. Die einzelnen Meilensteine werden im Roadmap-Dokument detailliert erläutert.

Die oben dargestellten Meilensteine lassen sich zu drei zentralen Pfaden verdichten.

  • Erster Pfad – Definition des Sicherheitsniveaus für das Stromsystem und Bestimmung der Systembedarfe
  • Zweiter Pfad – Deckung der Systembedarfe
  • Dritter Pfad – Etablierung von netzbildenden Stromrichtern

Das Ziel der Verdichtung der 51 Prozesse zu 18 Meilensteinen und wiederum zu den drei Pfaden ist es, einen übersichtlichen Gesamtblick zu ermöglichen. Aufgrund des hohen Handlungsdrucks ist eine Parallelisierung der Aktivitäten an vielen Stellen erforderlich. In einigen Fällen ist es möglich oder auch nötig, Aktivitäten auf der Basis von Zwischenergebnissen zu starten. Bei der Umsetzung wird die Arbeit daher vor allem „Hand in Hand“ zwischen den jeweiligen Prozessen, Meilensteinen und Pfaden erfolgen.

Umsetzung und Fortschritte anhand der drei Pfade

Hinsichtlich der Definition des Sicherheitsniveaus und der Bestimmung der Systembedarfe wurden im Rahmen des ersten Pfades bereits wichtige Schritte getätigt. Das BMWK hat dafür im April 2024 einen Branchenprozess angestoßen (vgl. Prozess V1). Dabei steht die Festlegung des Resilienzniveaus im Mittelpunkt. Das Resilienzniveau, die Systembedarfe und die damit verbundenen Kosten zur Bedarfsdeckung stehen in enger Wechselwirkung miteinander. Eine rechtliche Grundlage für eine regelmäßige Untersuchung der Bedarfsentwicklung wurde mit der Novellierung des EnWG im Zuge des Solarpakets I mit dem §12i EnWG eingeführt. Konkret müssen die Bedarfe ab 2025 verpflichtend in einem zweijährigen Rhythmus im Rahmen des sogenannten Systemstabilitätsbericht analysiert werden (vgl. Prozess V3). Eine erste Version des Systemstabilitätsberichtes wurde bereits veröffentlicht und ist hier zu finden. Mit dem Anstoß des V1-Prozesses und der Einführung des §12i EnWG sind die Weichen zur Erreichung der Meilensteine 4, 9 und 10 gestellt, die als wichtige Wegeweiser den ersten Pfad kennzeichnen.

Im zweiten Pfad “Deckung der Systembedarfe“ sind marktgestützte Verfahren zur Beschaffung von Systemdienstleistungen eine der drei Säulen. (vgl. Prozesse S4 und F2). Die Festlegung der BNetzA zur marktgestützten Beschaffung von Blindleistung ist bereits abgeschlossen und veröffentlicht. Das Festlegungsverfahren zur marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve läuft aktuell und soll voraussichtlich im Frühjahr 2025 abgeschlossen werden. Die Arbeit an den Prüfgrundlagen für die Zertifizierung netzbildender Eigenschaften, die die Anlagen zur Teilnahme an der marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve nachweisen müssen, wurde ebenfalls bereits angestoßen (vgl. Prozess F6). Damit sind die Weichen zur Erreichung der Meilensteine 1, 2 und 3 gestellt. Neben der marktgestützten Beschaffung müssen Anlagen zukünftig verstärkt über technische Anforderungen in die Pflicht genommen werden, einen Beitrag zur Bedarfsdeckung zu leisten (vgl. Prozess F5).

Der dritte Pfad zur Etablierung von netzbildenden Stromrichtern verbindet eine Vielzahl von Aktivitäten. Er ist ein wesentlicher Bestandteil, um das übergeordnete Ziel eines sicheren und robusten Betriebs mit 100 Prozent erneuerbaren Energien zu erreichen. Alle Prozesse und Meilensteine zahlen mindesten indirekt auf die Erreichung des dritten Pfades ein. Bis 2030 sollen netzbildende Stromrichter einen signifikanten Beitrag zur Systemstabilität leisten.

Übersicht der 51 identifizierten Prozesse

Die Roadmap Systemstabilität zeigt 41 notwendige themenspezifische und zehn notwendige verbindende Prozesse auf. Die untenstehende Auflistung stellt für jeden der 51 Prozesse – sortiert nach Themenfeldern - eine gekürzte Übersicht dar. Die jeweilige ausführliche Prozessbeschreibung finden Sie auf den Seiten 36 bis 60 der Roadmap Systemstabilität.

Verbindende Prozesse

Verbindende Prozesse der Systemstabilität sind Prozesse, welche nicht einem Themenfeld exklusiv, sondern mehreren Themenfeldern zuzuordnen sind. Die verbindenden Prozesse adressieren themenfeldübergreifende Anpassungen, Weiterentwicklungen oder Festlegungen.

Prozesstitel (gekürzt)KurzbeschreibungKoordinatoren/ StakeholderUmsetzungszeitraum (Stand der Veröffentlichung)
V1 – ResilienzanforderungenIm Branchenprozess unter Leitung des BMWK soll erarbeitet werden, welche Resilienzanforderungen (auch im Normalbetrieb) an das System gestellt werden. Wurden diese Anforderungen vor dem Hintergrund des Kosten-Nutzen-Verhältnisses definiert, sollen auslegungsrelevante Fälle abgeleitet und Systembedarfe quantifiziert werden.

Koordinatoren: BMWK, BNetzA, ÜNB

Weitere Beteiligte: VNB, Verbände

Start: 2024
Ende: 2026
V2 – FeldtestsZiel ist es, notwendige Feldtests/Pilotversuche zu ermöglichen und u.a. rechtssicher zu klären, welche Kosten für Netzbetreiber anerkannt werden können und wer Haftungsrisiken zu tragen hat bzw. wie Kosten für ggf. anfallende Schäden regulatorisch behandelt werden.

Koordinatoren: ÜNB/VNB, BNetzA

Weitere Beteiligte: BMWK, Forschungseinrichtungen

Start: 2024
Ende: 2025
V3 – BedarfsausweisungTransparente Ausweisung des Bedarfes an Systemdienstleistungen und Maßnahmen zur Systemstabilität insbesondere im Rahmen des Systemstabilitätsberichts.

Koordinatoren: ÜNB

Weitere Beteiligte: VNB, BMWK, BNetzA

Start: 2024
Ende: 2024-2026
V4 – Beschaffung der SystembedarfeEtablierung einer geeigneten Beschaffung bzw. Bedarfsdeckung für alle Systembedarfe unter Beachtung der zeitlichen und räumlichen Dimension des Bedarfes.

Koordinatoren: BNetzA, BMWK, VDE FNN, ÜNB

Weitere Beteiligte: VNB

Start: 2024
Ende: 2026
V5 – Monitoring und Zugriff auf AnlagenfähigkeitDokumentation von Fähigkeiten und Stammdaten der Anlagen, besonders auf Verteilnetzebene sowie Gewährleistung eines Zugriffes auf die Anlagenfähigkeit und eine bedarfsgerechte Parameteränderung durch die Netzbetreiber.Koordinatoren: BNetzA, VNB

Weitere Beteiligte: ÜNB
Start: 2024
Ende: 2026
V6 – ProzessdigitalisierungEtablierung von standardisierten Schnittstellen und Austauschformaten, um den Austausch von Informationen, Daten und Betriebszuständen, welche für die Prozesse nötig sind, sinnvoll zu ermöglichen.Koordinatoren: VDE FNN, ÜNB, VNB

Weitere Beteiligte: Hersteller, DKE
Start: 2024
Ende: 2035
V7 – DSA-SystemeSogenannte Dynamische Stabilitätsanalysen (DSA) werden bereits heute entwickelt und verwendet. Um zukünftig auch in Echtzeit eine Übersicht des Netzzustands zu gewinnen und geeignete Maßnahmen aus dem Netzbetrieb heraus treffen zu können, müssen diese Systeme weiterentwickelt werden.Koordinatoren: ÜNB

Weitere Beteiligte: VNB
Start: 2024
Ende: 2028
V8 – Systemstützung durch „alle“ NetznutzerDer Bedarf an Systemdienstleistungen und Maßnahmen zur Systemstabilität soll effizient gedeckt werden. Hierzu soll ein großes Anbieterfeld erschlossen und der Beitrag aller Netznutzer ermöglicht werden.Koordinatoren: VDE FNN, NB, BNetzA

Weitere Beteiligte:
BMWK, Hersteller
Start: 2024
Ende: 2028
V9 – Netzbildende Eigenschaften im VerteilnetzZukünftig wird ein Großteil der Erzeugungsleistung auf Verteilnetzebene verortet sein. Um weiterhin einen stabilen Systembetrieb gewährleisten zu können, muss mindestens ein Teil dieser Anlagen netzbildende Eigenschaften aufweisen. Hierfür müssen technische Anforderungen und entsprechende Nachweise in den Netzanschlussregeln festgelegt werden sowie technische Hürden abgebaut werden.Weitere Beteiligte:
Netzbetreiber, Hersteller, BNetzA

Start: 2024
Ende: 2026
(HS u. HS/MS),
2029 (MS), 2033 (NS)

V10 – Begleitende StudienJe nach Bedarf sind über begleitende Studien und Forschungsprojekte offene Fragen zu beantworten. Diese können bspw. auch zur Effizienzsteigerung von Maßnahmen oder zur Einsparung von SDL eingesetzt werden.Koordinatoren:
bedarfsgerecht

Weitere Beteiligte:
Start und
Ende: nach Bedarf

Frequenz

Im Rahmen der Roadmap Systemstabilität liegt der Fokus der Betrachtungen vor allem auf dem Kurzzeitbereich. Konkret sind die Frequenzphänomene von wenigen Millisekunden bis wenige Sekunden nach einer Änderung relevant, weil diese in besonderer Weise von dem Wandel der Erzeugungsstruktur betroffen sind.

Prozesstitel (gekürzt)KurzbeschreibungKoordinatoren/ StakeholderUmsetzungszeitraum (Stand der Veröffentlichung)
F1 – Spezifikation von MomentanreserveMomentanreserve muss durch eine technische Anforderungsbeschreibung eindeutig spezifiziert werden. Darüber hinaus muss diese eindeutig qualifizierbar sein. Hierfür bedarf es entsprechender Mess- und Prüfverfahren.Koordinatoren: VDE FNN Weitere

Beteiligte: BMWK, BNetzA
Start: 2024
Ende: 2024
F2 – Marktgestützte Beschaffung von „Trägheit der lokalen Netzstabilität“Die marktgestützte Beschaffung der „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ bzw. Momentanreserve dient zu einer beschleunigten Umsetzung dieser Eigenschaften bei Erzeugungsanlagen, Lasten und Speichern. Das Festlegungsverfahren läuft aktuell und soll voraussichtlich noch 2024 abgeschlossen werden.

Koordinatoren: BNetzA

Weitere Beteiligte:
ÜNB, VNB

Start: 2024
Ende: 2024-2025
F3 – Anpassung Über-/ Unterfrequenzregelung (LFSM-U/O)Bei Frequenzabweichungen vom Normalbetrieb greift die Über-/Unterfrequenzregelung, der sogenannte LFSM (Limited Frequency Sensitive Mode), als Notmaßnahme des Systemschutzplans ein. Diese muss entsprechend der neuen Herausforderungen weiterentwickelt werden.

Koordinatoren: VDE FNN

Weitere Beteiligte: über VDE-FNN-Zusammensetzung abgedeckt

Start: 2024
Ende: 2026
F4 – BedarfsanalyseIn Abstimmung mit der Festlegung übergeordneter Resilienzanforderungen sind Referenzfälle (insbesondere System-Split-Fälle) zu definieren. Außerdem sind die Bedarfe von Systemdienstleistungen und Maßnahmen zur Systemstabilität zu bestimmen.

Koordinatoren: ÜNB

Weitere Beteiligte:
BNetzA, BMWK,
ENTSO-E

Start: 2024
Ende: 2027-2030
F5 – Mindestanforderungen für MomentanreserveZur Deckung der zukünftigen Systembedarfe an Momentanreserve sind technische Mindestanforderungen in den Netzanschlussregeln weiterzuentwickeln (gestaffelt nach Spannungsebenen).Koordinatoren: VDE FNN

Weitere Beteiligte:
-
Start: 2024
Ende: 2026
F6 – Zertifizierung netzbildender StromrichterFür neu eingeführte Anforderungen müssen Nachweisverfahren und Prüfprozesse entwickelt werden, mit denen die akkreditierten Zertifizierungsstellen die Konformität der Anlagen mit den Netzanschlussregeln überprüfen können.Koordinatoren: FGW, DKE

Weitere Beteiligte:
VDE FNN
Start: 2024
Ende: 2024
F7 – Pilotierung netzbildender StromrichterVor einem möglichen Massenrollout netzbildender Stromrichter sind Pilotanlagen erforderlich, um mögliche Probleme zu identifizieren und die Anforderungen ggf. nachzuschärfen.Koordinatoren: ÜNB, VNB

Weitere Beteiligte: Hersteller, Forschungseinrichtungen, BNetzA
Start: 2024
Ende: 2024-2028
F8 – Weiterentwickelte SystemdienstleistungenIn Abhängigkeit der zukünftigen Entwicklung des Stromnetzes können sich zusätzliche Bedarfe für Systemdienstleistungen oder deren Weiterentwicklung ergeben. Es sollte daher ein Prozess für die Definition der technischen Anforderungen sowie die Beschaffung dieser zusätzlichen oder weiterentwickelten Systemdienstleistungen etabliert werden.Koordinatoren: BNetzA

Weitere Beteiligte:
ÜNB, VNB, VDE FNN
Start u.
Ende: Nach Bedarf

Spannung

In Zukunft müssen die neu ins Netz integrierten Anlagen für die Spannungshaltung ertüchtigt werden. Zudem sind durch die räumlich sehr unterschiedlichen Bedarfe an die Spannungshaltung erhebliche Koordinierungsmaßnahmen erforderlich.

Prozesstitel (gekürzt)KurzbeschreibungKoordinatoren/ StakeholderUmsetzungszeitraum (Stand der Veröffentlichung)
S1 – Ausweitung betrachteter „Worst Case“-FehlerfälleEs ist zu klären, welche Betriebsszenarien zukünftig auslegungsrelevant in Hinblick auf die Deckung des Blindleistungsbedarfs bei den einzelnen Netzbetreibern sind.Koordinatoren: ÜNB

Weitere Beteiligte: VNB, BNetzA, BMWK
Start: 2024
Ende: 2025
S2 – SDL-Bedarfsbestimmung auf VNB-EbeneEs bedarf eines einheitlichen Vorgehens zur Bedarfsbestimmung an Systemdienstleistungen (SDL) auf VNB-Ebene im Rahmen der Netzausbaupläne. Netzbetreiber müssen u.a. ihren erforderlichen Blindleistungsbedarf bestimmen.

Koordinatoren: VNB

Weitere Beteiligte:
ÜNB, BNetzA

Start: 2024
Ende: 2024
S3 – Austauschformat zwischen NetzbetreibernVerfahren für den planerischen und betrieblichen Informationsaustausch rund um die Bereitstellung von Blindleistung sowohl von Anlagenbetreibern für das Netz als auch zwischen Netzbetreibern sind zu etablieren.

Koordinatoren: ÜNB, VNB

Weitere Beteiligte:
Anlagenbetreiber

Start: 2024
Ende: 2024
S4 – Markt für BlindleistungDie Festlegung der BNetzA zur marktgestützten Beschaffung von Blindleistung ist abgeschlossen und veröffentlicht.

Koordinatoren: BNetzA

Weitere Beteiligte:
ÜNB, VNB, BMWK, wenn Gesetzesanpassungen notwendig sind

Start: 2024
Ende: 2024
S5 – Beobachtbarkeit in VerteilnetzenFür einen effizienten Einsatz von Blindleistungsquellen sind mehr Informationen erforderlich. Daher ist in den Verteilnetzen der Umfang von Messwerten zu optimieren und wo erforderlich nachzurüsten.Koordinatoren: VNB

Weitere Beteiligte:
ÜNB
Start: 2024
Ende: 2026-2030
S6 – Blindleistungsaustausch zwischen NetzbetreibernNetzbetreiber mit Bedarf an Blindleistung von Dritten müssen effiziente Verfahren für die Anforderung von Vorhalteleistung und den Abruf von Blindleistung ausgestalten und implementieren.Koordinatoren: ÜNB, VNB

Weitere Beteiligte:
VDE FNN
Start: 2024
Ende: 2028
S7 – Letztmaßnahmen - Vermeidung eines SpannungskollapsesErgänzend zur Blindleistungsbereitstellung bei Normalbetrieb sind Maßnahmen zu beschreiben, die bei Gefährdung oder Störung der Systemsicherheit zu ergreifen sind. Die entsprechenden Regelwerke sind anzupassen.Koordinatoren: ÜNB, VNB

Weitere Beteiligte:
-
Start: 2024
Ende: 2024-2025
S8 – VDE-Anwendungsregeln zu Netzbetreiber-SchnittstellenFür eine effiziente Bereitstellung von Blindleistung sind sowohl für die Koordination sowie für die operative Bereitstellung Prozesse und Formate für die Abruf- und Abrechnungsvorgänge standardisiert zu erarbeiten.Koordinatoren: VDE FNN

Weitere Beteiligte:
ÜNB, VNB, Hersteller
Start: 2024
Ende: 2028-2030

Resonanzstabilität

Bei einem hohen Anteil von stromrichterbasierten Anlagen im Netz kann es aufgrund der Art und Weise, wie diese Anlagen den Strom ins Netz einspeisen, zu unerwünschten Schwingungen kommen.

Prozesstitel (gekürzt)KurzbeschreibungKoordinatoren/ StakeholderUmsetzungszeitraum (Stand der Veröffentlichung)
R1 – Einheitliche Kriterien und BewertungsverfahrenUrsachen und Auswirkungen der Resonanzstabilität werden zurzeit ausschließlich projektspezifisch untersucht. Deshalb werden einheitliche Verfahren und Bewertungskriterien erarbeitet, um Resonanzstabilität systemisch zu quantifizieren.Koordinatoren: VDE FNN

Weitere Beteiligte:
Netzbetreiber, Hersteller, Forschungseinrichtungen
Start: 2024
Ende: 2027-2030
R2 – Definition von AnforderungenAuf Basis der entwickelten einheitlichen Bewertungsverfahren aus R1 werden Systemanforderungen erarbeitet, von denen Anlagenanforderungen abgeleitet werden können.

Koordinatoren: VDE FNN

Weitere Beteiligte:
Netzbetreiber, Hersteller, Forschungseinrichtungen

Start: 2025-2026
Ende: 2028-2029
R3 – Zertifizierung und PrüfverfahrenUm die Wirksamkeit der abgeleiteten Anlagenanforderungen sicherzustellen, werden Zertifizierungs- und Prüfverfahren erarbeitet.

Koordinatoren: DKE (NS), FGW (HöS/HS/MS)

Weitere Beteiligte:
Hersteller, ÜNB, VNB

Start: 2026
Ende: 2029-2030
R4 – Markt für ResonanzstabilitätFür die anlagenspezifischen Anforderungen, die nicht als Mindestanforderungen definiert wurden, werden Beschaffungsverfahren erarbeitet (sofern Bedarf vorliegt).

Koordinatoren: BNetzA

Weitere Beteiligte:
ÜNB, BMWK

Start: 2026-2028
Ende: 2028-2030
R5 - FeldtestsBisher fehlen Erfahrungen mit netzbildenden Stromrichtern im flächendeckenden Betrieb. Daher werden von ÜNB/VNB in enger Kooperation mit den Herstellern Feldtests durchgeführt.Koordinatoren: ÜNB, VNB

Weitere Beteiligte:
ÜNB, VNB, Hersteller, Forschungseinrichtungen, VDE FNN, BNetzA
Start: 2024
Ende: 2026-2028

Kurzschlussstrom

Der Wandel der Erzeugungsstruktur beeinflusst das Kurzschlussstromniveau. Ein Kurzschlussstrom darf nicht zu hoch sein, da es sonst zu Schäden an Betriebsmitteln kommen kann. Gleichzeitig muss ein minimaler Schwellenwert erreicht werden, damit Schutzschalter zuverlässig auslösen können.

Prozesstitel (gekürzt)KurzbeschreibungKoordinatoren/ StakeholderUmsetzungszeitraum (Stand der Veröffentlichung)
K1 - BewertungsmethodikEs bedarf einer Entwicklung einer praxistauglichen Bewertungsmethodik für Kurzschlussstrom im stromrichterdominierten System und einer Integration in bestehende Regelwerke.Koordinatoren: DKE

Weitere Beteiligte:
VDE FNN, ÜNB, VNB, Forschungseinrichtungen
Start: 2024
Ende: 2024-2027
K2 – Beschaffungsverfahren für KurzschlussstromJe nach Bedarfsfeststellung aus den Voruntersuchungen müssen geeignete Maßnahmen zur Beschaffung von Kurzschlussstrombeiträgen definiert und umgesetzt werden.

Koordinatoren: BNetzA

Weitere Beteiligte:
ÜNB, VNB, BMWK, VDE FNN, Hersteller

Start: 2026-2027
Ende: 2027-2029
K3 – Möglichkeiten des VerteilnetzesZunächst müssen ÜNB Studien durchführen, um den Bedarf an Kurzschlussstrom zu ermitteln. Darüber hinaus ist zu klären, welche Potenziale bestehen, um diesen Bedarf durch Anlagen im Verteilnetz bereitzustellen.

Koordinatoren: ÜNB

Weitere Beteiligte:
VNB, Forschungseinrichtungen, Anlagenbetreiber

Start: 2024
Ende: 2026-2027
K4 – Leitfaden für VNBEs bedarf der Entwicklung eines Leitfadens für VNB zu Risiken durch steigende Kurzschlussströme und die Beschreibung geeigneter Abhilfemaßnahmen.

Koordinatoren: VDE FNN

Weitere Beteiligte:
-

Start: 2026
Ende: 2028
K5 – Monitoring des KurzschlussstromniveausNetzbetreiber müssen Strategien und Methoden entwickeln, die vorausschauend die Bestimmung des Kurzschlussstromniveaus erfassen können.Koordinatoren: ÜNB, VNB

Weitere Beteiligte:
Forschungseinrichtungen
Start: 2024
Ende: 2026
K6 – Untersuchungen zur Ausbildung von SpannungstrichternEs besteht ein Forschungsbedarf, um im Zielnetzszenario zu ermitteln, wie dezentrale Kurzschlussstromlieferanten, die auf Stromrichtertechnologie basieren, die Ausdehnung eines Spannungstrichters im Netz beeinflussen.Koordinatoren: ÜNB

Weitere Beteiligte:
VNB, Hersteller, Forschungseinrichtungen
Start: 2024
Ende: 2026

Winkelstabilität

Stromrichterbasierte Anlagen weisen im Gegensatz zu Synchrongeneratoren keine direkte mechanische Kopplung mit dem Netz auf. Mit einer zunehmenden Durchdringung muss daher zukünftig berücksichtigt werden, wie der Synchronismus im Netz erhalten werden kann.

Prozesstitel (gekürzt)KurzbeschreibungKoordinatoren/ StakeholderUmsetzungszeitraum (Stand der Veröffentlichung)
W1 – Studien zur Bedarfsermittlung „Phasenwinkelleistung“Systemstudien zur Ermittlung des Bedarfs einer synchronisierenden „Phasenwinkelleistung“ sind erforderlich.Koordinatoren: ÜNB

Weitere Beteiligte: Forschungseinrichtungen
Start: 2024
Ende: 2024-2025
W2 – Kosten-Nutzen-Analyse BedarfsdeckungEs bedarf einer Kosten-Nutzen-Analyse zu technisch sinnvollen Optionen zur Bedarfsdeckung (u. a. unter Berücksichtigung von Technologiereifegraden).

Koordinatoren: ÜNB, VNB

Weitere Beteiligte: Hersteller, Forschungseinrichtungen

Start: 2024-2025
Ende: 2026-2027
W3 - Einbezug stromrichterbasierter AnlagenEs muss der Beitrag einer Anlage zur Winkelstabilität beschrieben sowie die inhärente Begrenzung der Anlage und deren systemische Auswirkungen analysiert werden.

Koordinatoren: ÜNB

Weitere Beteiligte: BNetzA

Start: 2026-2027
Ende: 2027-2028

Betriebsführung

Dem Bereich der Betriebsführung werden insbesondere die organisatorischen und operativen Aspekte und Aufgaben zugeordnet, die die Netzbetreiber zur Gewährleistung eines sicheren und resilienten Netzbetriebs berücksichtigen müssen.

Prozesstitel (gekürzt)KurzbeschreibungKoordinatoren/ StakeholderUmsetzungszeitraum (Stand der Veröffentlichung)
B1 – Identifikation kritischer NetzzuständeDie Komplexität der Systemführung steigt. Für dieses veränderte Systemverhalten gilt es, kritische Netzzustände zu identifizieren und geeignete Bewertungskriterien und Indikatoren abzuleiten.Koordinatoren: ÜNB

Weitere Beteiligte: VNB, BNetzA, Forschungseinrichtungen
Start: 2024
Ende: 2024
B2 – Prüfung des
(n-1)-Prinzips 
Das bisherige (n-1)-Prinzip soll auf mögliche Verbesserungen – insbesondere in Bezug auf die Einbindung von neuartigen Betriebsmitteln – überprüft und weiterentwickelt werden.

Koordinatoren: VDE FNN (Verteilnetz), ÜNB (Übertragungsnetz)

Weitere Beteiligte:
BNetzA, Forschungseinrichtungen, VNB

Start: 2024
Ende: 2025-2027
B3 – Prozess-/Toolentwicklung für Sichtbarkeit des SystemzustandsDie steigende Systemkomplexität erfordert die (Weiter)Entwicklung von Tools und Prozessen, um aktuelle Netzsituationen geeignet darstellen zu können.

Koordinatoren: VDE FNN, ÜNB, VNB

Weitere Beteiligte: Forschungseinrichtungen

Start: 2024
Ende: 2028
B4 – Datenaustausch zwischen NetzbetreibernDie bestehenden Kommunikationskanäle zwischen den Netzbetreibern müssen ausgebaut und deren Robustheit weiter gesteigert werden.

Koordinatoren: VDE FNN, Netzbetreiber

Weitere Beteiligte:
-

Start: 2024
Ende: 2024-2028
B5 – Standardisierung der intelligenten Messsysteme, Zähler und SensorenLücken in existierenden Standards müssen geschlossen werden und ein Massenrollout von intelligenten Messsystemen ermöglicht werden.

Koordinatoren: DKE

Weitere Beteiligte:
BSI, VDE FNN

Start: 2024
Ende: 2024-2028
B6 – Rechtssicherheit für präventives und kuratives HandelnEin Element in der Höherauslastung der Netze ist die kurative Systemführung zur Absicherung der Systemstabilität. Für eine großflächige Integration müssen die rechtlichen Bedingungen geschaffen werden.

Koordinatoren: ÜNB, VNB

Weitere Beteiligte:
BMWK, BNetzA

Start: 2024
Ende: 2025

Netz- und Versorgungswiederaufbau

Im seltenen Fall einer extremen Störung ist ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Netzbetreibern für den Netz- und Versorgungswiederaufbau notwendig. Im Rahmen der Roadmap Systemstabilität wurden die Herausforderungen beim Netz- und Versorgungswiederaufbau im Zusammenhang mit der sich ändernden Verbrauchs- und Erzeugungsstruktur berücksichtigt.

Prozesstitel (gekürzt)KurzbeschreibungKoordinatoren/ StakeholderUmsetzungszeitraum (Stand der Veröffentlichung)
NVWA1 – Bedarfsbestimmung für Netz- und VersorgungswiederaufbauDie Bedarfe für gesicherte Leistung und Energie für den nationalen Netz- und Versorgungswiederaufbau je Region für Schwarzstart- und Partneranlagen müssen bestimmt werden.Koordinatoren: ÜNB, BNetzA

Weitere Beteiligte:
BMWK
Start: 2024
Ende: 2025
NVWA2 –
Koordinierende Wiederaufbau-Plattform
Ein Expertinnen- und Expertennetzwerk soll geschaffen werden, um ein gemeinsames Verständnis über die Erfordernisse für den Netz- und Versorgungswiederaufbau zu schaffen.

Koordinatoren: VDE FNN

Weitere Beteiligte:
ÜNB, VNB, BNetzA, BMWK, Forschungseinrichtungen

Start: 2024
Ende: 2024
NVWA3 – Rahmenbedingungen für TestsEs gilt zu identifizieren, wie das Testen von Teilsystemen und das Üben von Prozessen im außerhalb des Regelbetriebs zu realisieren ist.

Koordinatoren: ÜNB, VNB

Weitere Beteiligte:
BMWK, BNetzA

Start: 2024
Ende: 2025
NVWA4 - Zielvorstellung zu „Verteilnetzinseln“Es bedarf einer Festlegung, welche aktive Rolle Verteilnetzinseln in den Netz- und Versorgungswiederaufbaukonzepten der ÜNB einnehmen können.

Koordinatoren: FNN, ÜNB, VNB

Weitere Beteiligte:
BNetzA

Start: 2024
Ende: 2025-2026
NVWA5 – Befähigung der AnlagenDie Systembedarfe der anfänglich gegenüber dem Verbundnetzbetrieb kleineren Teilsysteme im Netz- und Versorgungswiederaufbau müssen gedeckt werden können. Ein Beschaffungssystem muss Investitionen für Anlagen anreizen, aktiv zum Netz- und Versorgungswiederaufbau beizutragen.

Koordinatoren: BNetzA

Weitere Beteiligte: BMWK, ÜNB, VNB

Start: 2024
Ende: 2026

Einordnung in die Gesamtstrategie der Energiewende

Ein zentrales Puzzlestück für die Energiewende

Neben dem Systembetrieb mit der Wahrung der Systemstabilität müssen für das Gelingen der Energiewende auch die Transformation von Energieerzeugung und -verbrauch sowie der Infrastrukturausbau zur Erreichung eines klimaneutralen Energiesystems adressiert werden. Für diese Prozesse wird mit der „Systementwicklungsstrategie“ (SES) ein übergeordneter Rahmen festgelegt. Damit kann die „Systementwicklungsstrategie“ für Folgeprozesse, wie zum Beispiel die Netzentwicklungspläne für Strom und Gas/Wasserstoff Orientierung bieten.

Der Themenkomplex der Gewährleistung der Systemstabilität in einem Stromsystem mit
100 Prozent erneuerbaren Energien wird mit der Roadmap Systemstabilität erstmals umfassend und strukturiert adressiert. Damit wird sichergestellt, dass Systemstabilitätskriterien keine Restriktion für die Energiewende darstellen. Die Roadmap Systemstabilität und die „Systementwicklungsstrategie“ bilden damit ergänzende Säulen der Transformation des Energiesystems. Nähere Informationen zur SES sind unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/ses.html verfügbar.

Downloads

Arbeiter auf Strommast symbolisiert Netze und Netzausbau

© BMWi/Holger Vonderlind

Ein Stromnetz für die Energiewende

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Veranstaltungen

Veranstaltungen

Konferenz Roadmap Systemstabilität am 18. April 2024 im BMWK Berlin.

Die Konferenz war einerseits festlicher Abschluss der Erarbeitungsphase der Roadmap Systemstabilität mit Vorstellung für die Fachöffentlichkeit. Gleichzeitig diente die Konferenz als Auftakt für die Umsetzungsphase der Roadmap Systemstabilität. Zentrale Punkte des Programms waren u.a. eine Podiumsdiskussion mit Staatssekretär Dr. Philipp Nimmermann und Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, sowie Branchenvertretern. Außerdem haben Vertreter der Bundesnetzagentur, des VDE FNN sowie der Übertragungsnetzbetreiber die Umsetzung der in der Roadmap Systemstabilität genannten Prozesse aus ihrer Perspektive vorgestellt. Neben dem fachlichen Programm bot die Konferenz auch die Gelegenheit für einen Austausch mit anderen Teilnehmenden und sich für die zukünftige Zusammenarbeit zu vernetzen.

Weiterführende Informationen

  • Artikel -

    Artikel: Netzbetrieb und Systemsicherheit

    Öffnet Einzelsicht
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