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Internationale Klimaschutzpolitik Global handeln für mehr Klimaschutz

Einleitung

Mit dem Übereinkommen von Paris verpflichtete sich die internationale Staatengemeinschaft im Jahr 2015 zu ambitioniertem Klimaschutz. Deutschland richtet seine Klimapolitik an der Einhaltung des 1,5°C-Ziels aus. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kommt dabei die zentrale Aufgabe zu, nicht nur national, sondern auch international Maßnahmen für den Klimaschutz zu gestalten und umzusetzen. Dafür arbeitet es mit seinen Partnern im Rahmen klima-ambitionierter multilateraler Foren und Initiativen zusammen.

Weltkugel im Gras

© Fotolia.com/stockWERK

Um eine globale Transformation hin zur Klimaneutralität erfolgreich zu gestalten, arbeitet das BMWK daran, auch die globalen Finanzflüsse in nachhaltige, klimafreundliche Investitionen umzulenken. Dazu gehört nicht nur die öffentliche, internationale Klimafinanzierung, sondern auch die Mobilisierung von privatem Kapital sowie der Einsatz von Kohlenstoffmärkten.

Entwicklungs- und Schwellenländer unterstützt das BMWK direkt darin, ihre nationalen Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu erreichen. Dafür setzt das BMWK gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Auswärtigen Amt (AA) die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) um.

Multilaterale Zusammenarbeit

Globale Zusammenarbeit zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris

Das BMWK engagiert sich in multilateralen Prozessen und Organisationen für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris. Dazu gehören die Umsetzung wichtiger Beschlüsse der internationalen Klimaverhandlungen unter der Klimarahmenkonvention (UNFCCC), die Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Foren und Organisationen zu Klimaschutz und Energiewende wie G7 / G20, die Internationale Energieagentur (IEA), die Internationale Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA) und das Clean Energy Ministerial, REN21, vielfältige Umsetzungsinitiativen wie der Klimaclub und die Glasgow Breakthrough Agenda sowie die Förderung des subnationalen Klimaschutzes.

Zentrale Themen der Multilateralen Zusammenarbeit

Im Kontext der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 (Sustainable Development Goals, SDGs) befördert die Bundesregierung die globale Transformation für den Klimaschutz im Schulterschluss mit ihren internationalen Partnern.Die globale Energiewende durch massiven Ausbau der erneuerbaren Energien zur Abkehr von fossilen Brennstoffen – sozial ausgewogen, wirtschaftliche Chancen maximierend und die Energieversorgungssicherheit stärkend – ist dabei ein Eckpfeiler wirksamen Klimaschutzes.

Zentrale Themen sind der Ausstieg aus fossilen Energien, der Ausbau der erneuerbaren Energien, die effiziente und sparsame Nutzung von Energie, der Markthochlauf von grünem Wasserstoff und Derivaten, die Dekarbonisierung aller Sektoren, der Ausgleich von unvermeidbaren Restemissionen sowie die Dekarbonisierungspfade im Sinne eines gerechten Wandels. Auch die Reduktion von Methan-Emissionen und weiterer Treibhausgase sowie Initiativen zu Emissionsvermeidung, Energieeffizienz- und -einsparung sind im Fokus der internationalen Zusammenarbeit.

Als Querschnittsthema setzt sich das BMWK in all diesen Handlungsfeldern dafür ein, dass Maßnahmen für Klimaschutz und Energiewende gleichzeitig die Geschlechtergerechtigkeit und Partizipation bislang unterrepräsentierter gesellschaftlicher Gruppen stärken. Dabei gilt es, die Umsetzungs- und Ambitionslücke zur Erfüllung des Übereinkommens von Paris schnellstmöglich zu schließen. Hierfür sind anspruchsvolle nationale Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) und Langfristpläne (Long-term Strategies, LTS) von zentraler Bedeutung.

Internationale Foren

Das BMWK nutzt multilaterale Foren und Prozesse, um zusammen mit seinen Partnern ein möglichst hohes Ambitionsniveau und eine konsistente Umsetzung der globalen Transformation zu erreichen. Dazu gehören neben der COP (Conference of the Parties des UNFCCC) die jährlichen G7 und G20 Treffen, aber auch Formate wie der Berlin Energy Transition Dialogue (BETD), der Petersberger Klimadialog sowie die alljährlichen Veranstaltungen im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York.

Ein wichtiger Arbeitsfokus des BMWK liegt in der Umsetzung von Minderungsanstrengungen einschließlich der Unterstützung der internationalen Kooperation in Form von Projekten, Programmen, Finanzierungen und Initiativen, die im Rahmen der internationalen Klimaverhandlung beschlossen werden, z. B. durch die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI).

Das BMWK unterstützt weltweit die Transformation der Energiesysteme mit dem Ziel, sowohl Klimaschutz wie auch Energiesicherheit und Bezahlbarkeit voranzutreiben. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, wie insbesondere der Internationalen Energieagentur (IEA) und der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA) sowie in weiteren Formaten wie dem Clean Energy Ministerial und dem Renewable Energy Policy Network for the 21st Century (REN21).

Beschluss der 28. Klimakonferenz: Abkehr von fossilen Energien und globale Ziele für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ein zentrales Ergebnis der UNFCCC Klimaverhandlungen (COP28) in Dubai Ende 2023 war das erstmalige Bekenntnis zur Abkehr von allen fossilen Brennstoffen in Energiesystemen, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Zudem wurden erneuerbare Energien und Energieeffizienz zum ersten Mal als Schlüsseltechnologien für Klimaschutz in den internationalen Klimaverhandlungen anerkannt: global sollen bis 2030 erneuerbare Energien verdreifacht und die jährliche Energieeffizienz-Steigerungsrate verdoppelt werden. Dieser Durchbruch ist ein neuer Ausgangspunkt für das nationale und internationale Engagement des BMWK, das sich für die koordinierte Umsetzung dieser Ziele einsetzt.

Umsetzungsinitiativen

Innerhalb der Bundesregierung leitet das BMWK die Beteiligung an ambitionierten sektoralen Umsetzungsinitiativen und Multiakteurspartnerschaften wie z. B. der Powering Past Coal Alliance (PPCA), der Glasgow Breakthrough Agenda (in den Sektoren Energie, Verkehr, Stahl, Gebäude, Wasserstoff), dem Global Methane Pledge, der Cities Climate Finance Leadership Alliance (CCFLA), der Global Alliance for Buildings and Construction (GlobalABC), der Southeast Asia Energy Transition Partnership (ETP) sowie der Nitric Acid Climate Action Group (NACAG) und der Climate and Ozone Protection Alliance (COPA). Dazu gehört auch der offene und kooperative internationale Klimaclub, ein inklusives, politisch hochrangiges, zwischenstaatliches Forum, das zur Umsetzung des Übereinkommen von Paris beitragen soll, mit besonderem Fokus auf Industriedekarbonisierung.

Klimaclub

Bundeskanzler Olaf Scholz nahm die deutsche G7 Präsidentschaft als Anlass, den Klimaclub zu gründen, um die schnelle und ambitionierte Umsetzung des Übereinkommens von Paris zu unterstützen und Klimaschutzmaßnahmen zur Emissionsminderung zu beschleunigen. Dabei berücksichtigt der Klimaclub, dass verschiedene Maßnahmen zu dem Ziel führen können, bis etwa Mitte des Jahrhunderts eine Netto-Null-Emission von Treibhausgasen zu erreichen.

Unter dem Ko-Vorsitz von Deutschland und Chile wird der Klimaclub als inklusives Forum von Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern dazu beitragen, die Industriedekarbonisierung voranzutreiben und Maßnahmen zur Emissionsminderung weiterzuentwickeln. Zunächst wird der Schwerpunkt auf emissionsintensiven Sektoren wie Stahl und Zement liegen. Der Club ist somit ein breites Aktionsbündnis von Staaten, die bei der Umsetzung von ambitionierter und wirksamer Klimapolitik gemeinsam voranschreiten.

Die Rahmenbedingungen der industriellen Dekarbonisierung sind von Land zu Land unterschiedlich. Ein zielgerichteter Austausch zu bereits gemachten Erfahrungen ist für alle Mitglieder von großem Nutzen. Engagierte Entwicklungs- und Schwellenländer, die dem Club beitreten, können dabei unterstützt werden, die Transformation ihrer Industrien mit dem Ziel der Klimaneutralität voranzutreiben.

Im Klimaclub wird der politisch hochrangige strategische Austausch zu internationalen Rahmenbedingungen für die industrielle Dekarbonisierung gestärkt, um so die Arbeit an gemeinsamen Standards, Methodologien und Strategien für wichtige Industriesektoren zu beschleunigen. Der Klimaclub wird dazu beitragen, dass in nachhaltige Industrietechnologien investiert, die Nachfrage für grüne Produkte ausgebaut wird und bei den jetzt anstehenden Investitionen klimaschädliche Lock-in Effekte in fossile Produktionsverfahren vermieden werden. Damit verfolgt der Klimaclub auch das Anliegen, dass in Staaten, die beim Klimaschutz vorangehen, keine Wettbewerbsnachteile für die heimischen Industrien oder Druck zur Standortverlagerung entstehen. Das aktuelle Arbeitsprogramm des Klimaclubs findet sich hier.

Eine „Vorfestlegung“ des Klimaclubs auf bestimmte Maßnahmen oder Instrumente gibt es nicht. Vielmehr steht das gemeinsame Ziel im Fokus: Treibhausgase deutlich mindern, vor allem im Industriebereich.

International stößt der Klimaclub auf großes Interesse und wächst kontinuierlich. Eine aktuelle Liste der Mitglieder ist verfügbar auf der Website des Klimaclubs. Ein Interimssekretariat wurde bei der OECD und IEA eingerichtet. Es unterstützt den Klimaclub inhaltlich und administrativ.

Informationen für Staaten, die an einem Beitritt zum Klimaclub interessiert sind

Länder können dem Klimaclub beitreten, indem sie sich zu den Teilnahmekriterien des Clubs bekennen und ihr Interesse am Beitritt bekunden. Gemäß der Terms of Reference bekennen sich Mitglieder zu:

  • der vollständigen und wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der dazugehörigen Entscheidungen, einer Beschleunigung ihrer Klimaambitionen und Anstrengungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5°C;
  • einem beschleunigten Übergang zu einem Netto-Null-Ausstoß von Treibhausgasen bis zur oder um die Mitte des Jahrhunderts sowie der Reflektion dieses Ziels in den national festgelegten Beiträgen (NDCs) und den langfristigen Transformationspfaden, die mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel sind;
  • der Beschleunigung einer sektoralen Dekarbonisierung, mit besonderem Augenmerk auf den Industriesektor; und
  • einer aktiven Zusammenarbeit, um die Ziele des Clubs voranzubringen und sie in anderen Foren zu fördern.

Nach einer Interessensbekundung für einen Beitritt zum Klimaclub wird ein Einladungsschreiben durch den Klimaclub versandt. Mit einer schriftlichen Bestätigung dieses Schreibens, die eine Anerkennung der Terms of Reference beinhaltet und Kontaktministerien und -personen benennt, erfolgt der Beitritt.

Für weitere Informationen können sich an einem Beitritt interessierte Länder über die folgende Kontaktadresse an das Interimssekretariat wenden: secretariat@climate-club.org

Subnationaler Klimaschutz

Für eine erfolgreiche, sozial gerechte Klimapolitik und somit die Erreichung der Pariser Klimaziele sind subnationale Beiträge zu Klimaschutz und -anpassung zentral. Daher stärkt das BMWK subnationale Akteure (Städte, Kommunen, Regionen) in ihren Klimaschutzambitionen durch gezielten Kapazitäts- und Wissensaufbau, Vernetzung und Austausch, verbesserten Zugang zu Klima- und Infrastrukturfinanzierung und wirkt darüber hinaus auf eine Verbesserung der Ebenen übergreifenden Zusammenarbeit (multilevel climate action) sowie eine stärkere Rolle subnationaler Akteure in (inter)nationalen klimapolitischen Prozessen hin.

Finanzierung der globalen Transformation

Internationale Finanzierung des Klimaschutzes

Die Transformation hin zu einem kohlenstoffneutralen und klimaresilienten Wirtschaftssystem erfordert eine systematische Umlenkung der globalen Finanzflüsse und eine erhebliche Steigerung der Investitionen, die die globale Transformation fördern. Deutschland ist ein zuverlässiger Partner in der internationalen Klimafinanzierung und unterstützt Entwicklungs- und Schwellenländer in ihren Klimaschutz- und Anpassungsambitionen zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris.

Umlenkung der globalen Finanzflüsse

Das Übereinkommen von Paris gibt insgesamt drei Langfristziele vor: Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C, Anpassung und dass „die Finanzflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung“ (Artikel 2.1c des Pariser Abkommens). Dieses langfristige Ziel macht deutlich, dass zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C und für eine bessere Anpassung an den Klimawandel, die globalen Finanzflüsse, sowohl öffentliche als auch private, im Einklang mit diesen Zielen stehen müssen.

Um die globalen Finanzflüsse in Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris zu bringen, müssen klimaschädliche Investitionen beendet und die Finanzierung für Bereiche, die die Transformation unterstützen, gesteigert werden. Kernelemente sind dabei die Rahmenbedingungen für ein Mainstreaming von Klimaschutz auszurichten und Klimarisiken und Klimaschutz in Investitionsentscheidungen einzubeziehen. Das bedeutet, die Förderung und Stärkung von Green und Sustainable Finance auszubauen und klimaschädliche Subventionen und klimaschädliche Investitionen durch Privat- als auch durch den öffentlichen Sektor abzubauen. Zu Fragen im Bereich Sustainable Finance berät insbesondere der Sustainable Finance-Beirat die Bundesregierung. Das BMWK unterstützt auch international in Entwicklungs- und Schwellenländern die Förderung von Rahmenbedingungen zur Umlenkung der Finanzflüsse und Förderung von Green und Sustainable Finance, z. B. im Rahmen des Projektes der Internationalen Klimaschutzinitiative 30-by-30 Zero zur Steigerung des Anteils an grüner Finanzierung in vier Ländern durch die International Finance Corporation. Gleichzeitig umfasst die Umsetzung des Art. 2.1.c auch den Abbau öffentlicher Finanzierung klimaschädlicher Aktivitäten. Deutschland ist in diesem Zuge im Rahmen der COP26 dem Statement on Public Support for the Clean Energy Transition beigetreten.

Internationale Klimafinanzierung

Die Ziele des Übereinkommens von Paris insgesamt können nur mit erheblichen Investitionen erreicht werden. Öffentliche Gelder sind dabei zentral, aber reichen alleine nicht aus, um diese grundlegende wirtschaftliche Transformation umzusetzen. Sie sind aber notwendig, um Entwicklungs- und Schwellenländer in ihren Klimaschutzambitionen zu unterstützen und können – je nach Aktivität und Finanzinstrument – gleichzeitig durch die Mobilisierung von privaten Mitteln eine katalytische Wirkung erzielen.

Die Industrieländer haben zugesagt, ab 2020 jährlich bis 2025 kollektiv 100 Milliarden US-Dollar aus einer Vielzahl von Quellen (öffentlich und privat, bilateral und multilateral) für Maßnahmen zur Emissionsminderung und Anpassung an den Klimawandel für Entwicklungs- und Schwellenländer bereitzustellen. Erhebungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zufolge wurde das kollektive Ziel bislang verfehlt (2021 ca. 89,6 Milliarden US-Dollar). Nach Einschätzung der OECD ist es wahrscheinlich, dass das Ziel in 2022 erreicht wird. Gleichzeitig haben sich die Industrieländer dazu bekannt, den Anteil der Anpassungsfinanzierung kollektiv bis zum Jahr 2025 gegenüber dem Wert von 2019 zu verdoppeln im Rahmen der Erreichung einer Balance zwischen Anpassung und Minderung. Für die Zeit nach 2025 soll ein neues internationales Klimafinanzierungsziel festgelegt werden.

Das von Bundeskanzler Olaf Scholz bekräftigte Ziel, den deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung bis spätestens 2025 auf mindestens 6 Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen, konnte bereits 2022 und damit drei Jahre früher erreicht werden. Mit insgesamt 6,39 Milliarden Euro für die internationale Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln übertrifft die Bundesregierung den Vorjahreswert dabei um rund eine Milliarde Euro. Über die Mittel aus dem Bundeshaushalt hinaus leistet die Bundesregierung in 2022 zusätzlich öffentlich mobilisierte Klimafinanzierung (Kredite durch KfW und DEG) in Höhe von 3,09 Milliarden Euro sowie durch die Mobilisierung privater Mittel in Höhe von 479 Millionen Euro. Rechnet man diese Marktmittel sowie private mobilisierte Mittel dazu, belief sich die deutsche Klimafinanzierung 2022 insgesamt auf rund 9,96 Milliarden Euro. Neben dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) leistet insbesondere die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) einen maßgeblichen Anteil.

Privatkapitalmobilisierung

Die Bundesregierung ist bestrebt, durch den Einsatz öffentlicher Mittel die Mobilisierung privater Investitionen für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen in Schwellen- und Entwicklungsländern zu verbessern. Dies geschieht unter anderem über den Einsatz innovativer Finanzinstrumente im Blended Finance Bereich zur Reduktion der Hürden und Risiken für den Privatsektor im Rahmen von Projekten der Internationale Klimaschutzinitiative (IKI).

Kohlenstoffmärkte: Globale Perspektive

Marktbasierte Instrumente als Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels

Um effektiven Klimaschutz zu gewährleisten, ist die koordinierte Anwendung verschiedener Instrumente entscheidend. Kohlenstoffmärkte können hierbei eine bedeutende Rolle spielen. Dabei lassen sich grundsätzlich zwei verschiedene Ansätze, Emissionshandel und Kooperationsmechanismen, unterscheiden, die zur Schaffung von Kohlenstoffmärkten führen. Bei beiden Ansätzen sind Preissignale zentraler Bestandteil ihrer Wirkkraft. In Emissionshandelssystemen wird eine Obergrenze für Emissionen festgelegt und über die Handelsperiode verringert, sodass die zunehmende Knappheit von Emissionsrechten zu steigenden Preisen führt. Das setzt Anreize für Unternehmen in Emissionsminderungsaktivitäten im eigenen Anlagenbestand zu investieren. Bei den internationalen Kooperationsmechanismen ist es umgekehrt. Hier stehen die Investitionen am Anfang und steigende Preise im internationalen Zertifikathandel ermöglichen nachhaltige und transformatorische Minderungsvorhaben, die in den Umsetzungsländern sonst nicht durchgeführt würden. Aufgrund ihres großen Potenzials ist die Nutzung marktbasierter Instrumente ein wichtiger Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung des Klimawandels. Das Übereinkommen von Paris markiert hierbei einen bedeutenden Meilenstein für die Weiterentwicklung internationaler marktbasierter Klimaschutzmechanismen. Weiterführende Informationen.

Globale Klimaschutzförderung mit der IKI

Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)

Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist ein Teil der internationalen Klimafinanzzusagen der Bundesregierung. Mit dem seit 2008 bestehenden Förderprogramm vereint die Bundesregierung die Kompetenzen von drei Ressorts, um ambitionierten Klima- und Biodiversitätsschutz global zu unterstützen. Seit dem Jahr 2022 wird die IKI vom BMWK federführend und in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Auswärtigen Amt (AA) umgesetzt.

Mit dem ressortübergreifenden Förderprogramm werden Durchführungsorganisationen für Schwellen- und Entwicklungsländer in vier Förderbereichen unterstützt:

  • I. Minderung von Treibhausgasemissionen;
  • II. Anpassung an die Folgen des Klimawandels;
  • III. Erhalt und Wiederherstellung natürlicher Kohlenstoffsenken und
  • IV. Schutz der biologischen Vielfalt.

So können die engen systemischen Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen der globalen Klima- und der Biodiversitätskrise zusammen gedacht und wirksam adressiert werden. Die IKI fokussiert dabei ihre Förderaktivitäten auf 14 Schwerpunktländer. Diese Länder stehen für fast 50 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen und gehören gleichzeitig zu den 25 globalen Biodiversitäts-Hotspots.

Bis heute konnten aus Mitteln der IKI mehr als 1.000 Klima- und Biodiversitätsprojekte in über 150 Ländern weltweit mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von rund sechs Milliarden Euro genehmigt werden.

Das BMWK verantwortet im Kontext des Übereinkommens von Paris und der Globalen Klimarahmenkonvention (UNFCCC) insbesondere den IKI-Förderbereich I „Minderung von Treibhausgasemissionen“, indem es die IKI-Partnerländer bei der ambitionierten Weiterentwicklung und Umsetzung ihrer Nationalen Beiträge zum Übereinkommen von Paris (Nationally Determined Contributions, NDCs) und ihrer Langzeitstrategien (Long-Term Strategies, LTS) unterstützt.

Im Zentrum der IKI-Förderung des BMWK stehen die weltweite Energiewende, die Dekarbonisierung der Industrien sowie die Verkehrswende. Das BMWK konzentriert sich hinsichtlich der IKI-Energieförderpraxis ab 2024 auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien (vgl. G20 Ziel der Verdreifachung bis 2030), die Verbesserung von Energieeffizienz, den Aufbau von Energiespeichern, die Sektorenkopplung, den Netzausbau sowie Kühlung und Wärme. Für den Umbau und die Ertüchtigung von Industrien richtet sich die Förderung auf ambitionierte Standards in Ländern und Sektoren, auf Prozesse zur Erfassung und Quantifizierung von Treibhausgasemissionen (Accounting Frameworks), grünes Beschaffungswesen sowie CO2-Bepreisungsinstrumente für die Industrie. Zur Unterstützung der globalen Verkehrswende widmet sich das BMWK mit der IKI der Antriebswende. Dies wird durch die Unterstützung bei der Integration in die NDC und bei der Umsetzung regulativer und direkter Maßnahmen flankiert.

Die Unterstützung und Begleitung ambitionierter Rahmensetzungen in klimarelevanten Politikfeldern der Partnerländer selbst ist Kern der IKI-Strategie insgesamt. Er umfasst drei Querschnittsprioritäten, die für die Förderbereiche I-IV insgesamt gelten:

  • Unterstützung von internationalen Verhandlungsprozessen
  • Förderung der sozial-ökologischen Transformation
  • Entwicklung nachhaltiger und klimafreundlicher städtischer und peri-urbaner Räume

Weiterführende Informationen

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