Sprungmarken-Navigation

Artikel - Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien

Einleitung

Erneuerbare Energien sind mittlerweile die wichtigste Stromquelle für Deutschland. Sie sind von zentraler Bedeutung für Klimaschutz und Versorgungssicherheit.

Solaranlage zum Thema Erneuerbare Energien; Quelle: BMWK

© BMWK

Die Stromversorgung in Deutschland wird Jahr für Jahr sauberer und klimafreundlicher. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch wächst beständig: von rund sechs Prozent im Jahr 2000 auf mehr als 50 Prozent im Jahr 2023. Das zeigen Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) beim Umweltbundesamt.

Mit 51,8 Prozent in 2023 liegt der Anteil 5,6 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres von 46,2 Prozent. Damit wurde erstmals mehr als die Hälfte des gesamten Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Nachdem aufgrund ungünstiger Witterung die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2021 noch rückläufig war, sorgten mehr Wind und Sonne, aber besonders auch ein stärkerer Zubau an Photovoltaik- und Windenergieanlagen für einen kräftigen Anstieg an grünem Strom in den Jahren 2022 und 2023. Allerdings ist der deutliche Anstieg neben der höheren Strommenge aus erneuerbaren Energien auch auf einen Rückgang des Gesamtstromverbrauchs im Jahr 2023 zurückzuführen.

Bruttostromverbrauch im Jahr 2023 Bild vergrößern

© Umwelibundesamt (UBA) anf Basis AGEE-Stat Stand 02/2024

Gleichzeitig ist die Versorgungssicherheit weiterhin sehr hoch – wichtig für Haushalte und Unternehmen. Wie zuverlässig die Stromversorgung ist, zeigen regelmäßig die Daten der Bundesnetzagentur.

Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Nach der Vollendung des Kohleausstiegs soll die Stromversorgung treibhausgasneutral sein. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, das so zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens beiträgt.

Bruttostromerzeugung in Deutschland in TWh Bild vergrößern

© AG Energiebilanzen

Auch bei der Wärmeversorgung spielen erneuerbare Energien eine immer wichtigere Rolle, insbesondere dank der stärkeren Nutzung von Wärmepumpen. Im Jahr 2023 betrug der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte über 18 Prozent. Im Verkehr tragen Biokraftstoffe und Elektromobilität zunehmend zur Dekarbonisierung bei, auch wenn im Verkehr mit der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch mit 7 Prozent am geringsten ist.

Die Energieträger der Energiewende

Wind und Sonne sind die wichtigsten erneuerbaren Energiequellen. Sie werden weiter und mit neuer Dynamik ausgebaut:

Bis zum Jahr 2030 soll eine Leistung von mindestens 215 Gigawatt (GW) bei Photovoltaik am Netz sein, 115 GW bei Windenergie an Land und 30 GW bei Windenergie auf See. Daneben leisten Biomasse und Wasserkraft einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung.

Nicht nur relativ hat der Anteil des sauberen Stroms aus erneuerbaren Quellen deutlich zugenommen, sondern auch absolut: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien deckte 2023 mit 272,4 Terawattstunden (TWh) mehr als die Hälfte des Stromverbrauchs und lag 7 Prozent über dem Vorjahrswert.

  • Windenergie spielt die tragende Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Im Jahr 2023 betrug die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land 61 GW und auf See 8,5 GW.

    An Land wurden im Jahr 2023 rund 119 TWh und auf See rund 23,9 TWh erzeugt, insgesamt also rund 143 TWh. Damit lag 2023 der Anteil der Windenergieanlagen an der gesamten Stromerzeugung bei fast 28 Prozent und damit höher als der Anteil von Strom aus Kohlekraftwerken. Mit Gesetzespaketen 2022 und 2023 zum beschleunigten EE-Ausbau wurden beim Windenergieausbau an Land neben der Anhebung der Ausbauziele Maßnahmen zu Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungen verankert. Ferner hat das BMWK im Mai 2023 die Windenergie-an-Land-Strategie vorgelegt; mit ihr sollen weitere Hemmnisse abgebaut und so das Erreichen der Ausbauziele sichergestellt werden.

    Die in Kraft getretenen Maßnahmen haben bereits nach kurzer Zeit für eine deutlich höhere Ausbau-Dynamik gesorgt:

    • Neuinstallationen bei Wind an Land in 2023: Knapp 50 % mehr als im Vorjahreszeitraum; so viel wie seit 2017 nicht mehr.
    • Genehmigungen bei Wind an Land in 2023: Über 80 % mehr als im Vorjahreszeitraum; so viel wie seit 2016 nicht mehr.
    • Auch die Ausschreibungen in 2023 haben sich positiv entwickelt: Es wurden 6,4 GW Windleistung bezuschlagt, die innerhalb der nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen werden.
    • Wind auf See: Es wurden in 2023 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 8,8 GW bezuschlagt, d.h. mehr als die gesamte bisher installierte Offshore-Leistung (Ende 2023: 8,5 GW).

  • Sonnenenergie: Photovoltaik gehört heute zu den günstigsten Erneuerbare-Energien-Technologien. Etwa 3,7 Millionen Photovoltaikanlagen stellten Ende 2023 mit rund 82,2 GW den größten Anteil der installierten Leistung bei den erneuerbaren Energien.

    Der 2023 durch Photovoltaikanlagen erzeugte Strom wuchs im Vergleich zum Vorjahr von 60,3 auf 61,2 TWh.

    Auf Initiative des BMWK wurden mit dem EEG 2023 die Rahmenbedingungen bei der Solarenergie verbessert. So erhalten Dachanlagen u.a. eine höhere Vergütung für Anlagen, die ihren Strom in das Netz einspeisen. Mit Blick auf die Freiflächenanlagen wurden die Flächenkulisse erweitert und Anlagenkonzepte wie Floating-PV oder Agri-PV in die Förderung integriert.

    Mit der PV-Strategie des BMWK wurden Handlungsfelder identifiziert, auf denen der Photovoltaikausbau weiter vereinfacht und beschleunigt werden soll. Schwerpunkte sind innovative Konzepte für Freiflächenanlagen (Agri-PV), Dachanlagen insbesondere auf Gewerbegebäuden, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einschließlich Verbesserungen der Mieterstrommodelle, der Abbau von Hürden bei der Gewerbe- und Erbschaftsteuer sowie die Qualifizierung von Fachkräften.

  • Bezogen auf den Anteil der erneuerbaren Energien insgesamt trug Biomasse 2023 rund 18 Prozent zur Stromerzeugung, 83 Prozent zum Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte und 81 Prozent zum Endenergieverbrauch im Verkehr bei.

Aktuelle Entwicklungen auf den Strommärkten bietet die Informationsplattform SMARD der Bundesnetzagentur.

Erneuerbare Energien: Ausbau 2023
ERNEUERBARE ENERGIEN: AUSBAUBILANZ 2023
AUSBAU SOLARENERGIE 2023
NEU-INBETRIEBNAHMEN 2023 SOLARENERGIE
AUSBAU WIND AN LAND 2023
NEU-INBETRIEBNAHMEN 2023: WINDENERGIE AN LAND
WIND AN LAND: DYNAMIK BEI GENEHMIGUNGEN
AUSBAU WIND AUF SEE 2023
SO BRINGEN WIR DEN AUSBAU VORAN

Vier Zahlen zu erneuerbaren Energien

ca. 4
Symbolicon für Sonne

Millionen weitere Haushalte
lassen sich durch die neuen Solar-Kapazitäten in 2023 versorgen

826
Symbolicon für Grüner Strom

neue Windräder
sind 2023 ans Netz gegangen – fast 50% mehr als 2022

ca. 1.500

Genehmigungen
für neue Windräder 2023 erteilt – doppelt so viele wie 2022

52%
Symbolicon für Stromtrasse

Anteil Erneuerbare Energien
am Bruttostromverbrauch 2023 und damit so viel wie nie zuvor

Erneuerbare Energie in Zahlen

Wärme, Arbeitsplätze, Entwicklung

Nutzung erneuerbarer Energien im Bereich Wärme und Verkehr

Der Endenergieverbrauch für Wärme aus Erneuerbaren Energien lag im Jahr 2023 mit 205,5 TWh deutlich über dem Niveau des Vorjahres von 203,3 TWh. Dem Anstieg der erneuerbaren Wärme steht ein starker Rückgang bei der Nutzung fossiler Energieträger gegenüber, der auch auf die deutlich gestiegene Installation von Wärmepumpen, auf mildes Wetter aber auch den konjunkturell bedingten Rückgang des Wärmebedarfs in der Industrie und die anhaltenden Sparanstrengungen von Industrie und Haushalten in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zurückzuführen ist. In Summe stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte im Jahr 2023 auf 18,8 Prozent (17,5 Prozent in 2022).

Der Anteil der Erneuerbaren Energien im Verkehrssektor stieg im Jahr 2023 auf 7,3 Prozent und liegt damit leicht über dem Wert des Vorjahres von 6,9 Prozent. Insbesondere die Nutzung von erneuerbarem Strom im Verkehr wuchs deutlich, während gleichzeitig auch etwas weniger fossile Kraftstoffe getankt wurden als 2022.

Durch Erneuerbare Energien vermiedene Treibhausgasemissionen

Durch die Nutzung erneuerbarer Energien konnten nach Berechnungen des Umweltbundesamts im Jahr 2023 rund 250 Millionen Tonnen (Mio. t) Treibhausgas-Emissionen vermieden werden. Davon entfielen 195 Mio. t CO₂-Äquivalente auf den Strombereich, 44 Mio. t CO₂-Äquivalente auf den Wärme- und 10 Mio. t CO₂-Äquivalente auf den Verkehrsbereich.

Informationsangebote

Einen Überblick über die nationale und internationale Entwicklung der erneuerbaren Energien in seiner Breite bietet die jährlich erscheinende BMWK-Publikation „Erneuerbare Energien in Zahlen

Detaillierte Informationen der beim Umweltbundesamt angesiedelten Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) zur Entwicklung der erneuerbaren Energien sind mit dem „Monatsbericht zur Entwicklung der erneuerbaren Stromerzeugung und Leistung in Deutschland“ mit aktuellen Zahlen für die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr auf den Internetseiten des Umweltbundesamts (UBA) abrufbar.

Wirtschaftliche Effekte, Arbeitsplätze

Auch im Jahr 2023 gewannen die erneuerbaren Energien weiter an Bedeutung als wichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland. Die bereits im Jahr 2022 einsetzende deutliche Belebung der Investitionstätigkeit hat sich weiter verstärkt. Im Jahr 2023 wurde mit Investitionen im Wert von 36,6 Mrd. Euro und einem Plus von 64 Prozent gegenüber dem Vorjahr (22,3 Mrd. Euro) ein Rekordergebnis erzielt. Damit wurde die bisherige Rekordmarke des Jahres 2010 von 27,9 Mrd. Euro deutlich übertroffen.

Der Ausbau erneuerbarer Energien und der Betrieb von Anlagen im Strom-, Wärme und Verkehrssektor bieten vielen Menschen Arbeit. Handwerk, Bauwirtschaft und Industrie sind dabei die wichtigsten Sektoren. Für 2022 hat eine aktuelle Studie ergeben, dass mehr als 387.000 Menschen dort arbeiten. Der Zuwachs beträgt gegenüber 2021 fast 15 % und führt zum höchsten Beschäftigungsstand seit 2012. Das zeigt: Die Energiewende sichert und schafft Arbeitsplätze in Deutschland.

Die aktuelle Zeitreihe der Beschäftigtenzahlen seit dem Jahr 2000 für das Bundesgebiet und nach Energieträgern finden Sie hier (PDF, 55 KB).

Wie sich diese Beschäftigung durch erneuerbare Energien auf die Bundesländer verteilt, hat eine Untersuchung im Auftrag des BMWK aus dem Jahr 2023 ermittelt. Die Studie finden Sie hier.

Wirschaftliche Impulse durch Erneuerbare Energien

Entwicklung der erneuerbaren Energien ab 1990

Die erneuerbaren Energien in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Säule unserer Energieversorgung entwickelt. Diese Entwicklung wird in den Zeitreihen ab dem Jahr 1990 dargestellt.

Zeitreihen zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland

Offshore-Windpark zum Thema Energiewende; Quelle: ABB

© ABB

Unsere Energiewende: sicher, sauber, bezahlbar

Zum Artikel

Windenergie-an-Land-Strategie

Mehr Strom aus Windkraft

Um den Ausbau der Windenergie an Land weiter voranzutreiben, hat das BMWK eine umfassende Strategie veröffentlicht. Sie zeigt, welche Ziele beim Ausbau der Windenergie an Land verfolgt werden und mit welchen Maßnahmen dieser bis 2035 gelingen soll. Die Maßnahmen richten sich an Bund, Länder, Kommunen und die Branche.

Robert Habeck betrachtet ein Windrad.

© BMWK / Dominik Butzmann

Leitfäden zum Vollzug des Wind-an-Land-Gesetzes und zur Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung

Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) hat zum Ziel, die Bereitstellung der für den Windenergieausbau an Land notwendigen Flächen sicherzustellen. Hierdurch soll der Ausbau erleichtert und beschleunigt werden. In einem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) werden den Bundesländern erstmals verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) vorgegeben, die für die Windenergie an Land auszuweisen sind. Neue Sonderregelungen für die Windenergie an Land im Baugesetzbuch (BauGB) integrieren diese Flächenziele in das Planungsrecht und vereinfachen die Planungsverfahren zur Ausweisung von Windenergiegebieten. Das Wind-an-Land-Gesetz ist seit dem 1. Februar 2023 in Kraft.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) wurde Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 (EU-Notfall-Verordnung) unter anderem im Bereich Windenergie an Land umgesetzt. Hierzu wurde ein neuer § 6 in das WindBG eingefügt. Die Regelung nutzt die auf europäischer Ebene geschaffenen, zeitlich befristeten Beschleunigungsmöglichkeiten für den Windenergieausbau an Land. Sie sieht Erleichterungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in ausgewiesenen Windenergiegebieten vor. Die Regelung ist seit Ende März 2023 in Kraft. Sie ist in neuen Genehmigungsverfahren verbindlich anzuwenden, in laufenden Genehmigungsverfahren besteht insoweit ein Wahlrecht des Vorhabenträgers. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Um die rechtssichere Umsetzung der neuen Vorschriften für die Windenergie an Land zu erleichtern, wurden nunmehr zwei Leitfäden veröffentlicht:

  1. Die Arbeitshilfe Wind-an-Land wurde am 3. Juli 2023 von den zuständigen Ländergremien (Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz und Ausschuss für Recht und Verfahren der Ministerkonferenz für Raumordnung) beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Wohnen, Städtebau und Bauwesen waren bei der Erarbeitung beteiligt. Die Arbeitshilfe enthält Auslegungshinweise zu den mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ geschaffenen neuen Vorschriften im WindBG und BauGB. Das in § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelte überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Eneuerbaren Energien wird im Hinblick auf seine Relevanz für die planerische Ausweisung von Windenergiegebieten ebenfalls thematisiert.
  2. Die Vollzugsempfehlung zu § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz ist eine gemeinsame Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Sie gibt vertiefende Hinweise zum Anwendungsbereich, zum Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung und zur modifizierten Artenschutzprüfung nach der neuen Durchführungsregelung zur EU-Notfall-Verordnung in § 6 WindBG.
Windräder auf dem Land

© BMWK/ Julia Steinigeweg

Das BMWK legt ein Fachkonzept zur Ausgestaltung der Habitatpotenzialanalyse (HPA) vor.

Mit der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurden Vorgaben für die artenschutzfachliche Prüfung des Tötungs- und Verletzungsverbots im Hinblick auf kollisionsgefährdete Brutvögel gemacht. Dabei wurde die Habitatpotenzialanalyse (HPA) als Standardmethode eingeführt, um zu prüfen, ob ein signifikantes Risiko besteht, dass ein Vogel mit einer Windenergieanlage kollidiert. Die HPA ist ein Werkzeug, um die Raumnutzung von Vögeln an Hand der Habitatausstattung des Geländes im Wesentlichen am Schreibtisch zu prognostizieren. Sie löst die aufwendige Raumnutzungsanalyse (RNA) ab, die mit mehrfachen gutachterlichen Geländebegehungen und umfassenden Flugbeobachtungen verbunden ist. Perspektivisch soll sie durch die Probabilistik ergänzt werden.

Mit dem Fachkonzept wird nun ein Vorschlag zur Ausgestaltung der HPA vorgelegt. Das Fachkonzept wurde im Auftrag des BMWK vom Gutachterbüro ARSU erstellt und ist umfassend mit BMUV abgestimmt. Auf Grundlage der Länder- und Verbändeanhörung wurde der Entwurf noch einmal angepasst. Auf Grundlage des Fachkonzepts wird derzeit zwischen BMUV und BMWK der Entwurf einer Rechtsverordnung abgestimmt, der die Anforderungen an die HPA festlegt.

Das Fachkonzept finden Sie hier (PDF, 4 MB).

Windenergie auf See

Mehr Dynamik für Offshore-Windenergie bis 2045

Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes sieht eine deutliche Erhöhung der Ausbauziele für Windenergie vor der Küste von 20 auf mindestens 30 Gigawatt Leistung bis 2030 vor. Bis 2035 soll eine installierte Leistung von mindestens 40 Gigawatt und von 70 Gigawatt bis 2045 erreicht werden.

Windenergie Made in Germany

Die Offshore-Windenergie ist ein wichtiger Baustein für eine klimafreundliche und zuverlässige Energieversorgung. Neben dem Potenzial für die Stromerzeugung ergeben sich durch den Ausbau auf See große Chancen für die deutsche Wirtschaft: Neue Geschäftsfelder und Umsatzchancen und damit zukunftsfähige Arbeitsplätze für viele Menschen.

Der Offshore-Ausbau in Deutschland findet in einer Entfernung von teilweise mehr als 40 Kilometern vor der Küste in Wassertiefen von bis zu 40 Metern statt und ist technisch anspruchsvoller als die Windenergienutzung an Land. Parallel dazu steigen die Potentiale: Stärkerer und stetiger Wind auf See bedeutet eine deutlich höhere und gleichmäßigere Stromproduktion. Deswegen wird auch dieser Bereich der erneuerbaren Energien ausgebaut.

Gesetzesnovelle bringt höheres Ausbau-Tempo

Die Änderung des Wind-auf-See-Gesetzes ist zusammen mit anderen Novellen die größte energiepolitische Reform seit Jahrzehnten. Neu ist: Die Errichtung von Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Das beschleunigt die Vorhaben und bringt Deutschland schneller zu einer klimaneutralen, bezahlbaren und verlässlichen Energieversorgung.

Der Ausbau der Windenergie auf See wird auf zwei Säulen verteilt. Neben bereits zentral voruntersuchten Flächen werden auch nicht zentral voruntersuchte Flächen ausgeschrieben. Zusätzlich schafft die Festlegung des Ausbau-Pfades bis 2045 mehr Planungssicherheit. Diese Vorgaben machen die Kosten besser abschätzbar und erleichtern Investitionen.

Das Ausbau-Tempo wird deutlich erhöht:

  • Die Offshore-Netzanbindung kann nun direkt nach Aufnahme der Fläche in den Flächenentwicklungsplan vergeben werden, was die Auftragsvergabe um mehrere Jahre beschleunigt.
  • Bei zentral voruntersuchten Flächen entfällt das Planfeststellungsverfahren und wird durch ein Plangenehmigungsverfahren ersetzt.
  • Vorgaben zur Dauer von Verfahren zur Planfeststellung und Plangenehmigung werden erlassen.
  • Umweltprüfungen und Beteiligungsrechte werden stärker gebündelt.
  • Die Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wird für alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem WindSeeG beim BMWK gebündelt.
  • Auch kleinere Flächen für Anlagen ab 500 MW Leistung können ausgeschrieben werden.

Solarenergie

Photovoltaik: Klimafreundlich & kostengünstig

Photovoltaik (PV) ist einer der günstigsten Energieträger und gehört zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen. Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Photovoltaik in Deutschland installiert sein, aktuell sind es knapp 90 Gigawatt. Dafür soll der jährliche Zubau stark beschleunigt werden auf 22 GW im Jahr 2026. Der Zubau soll etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen.

Um beim Klimaschutz voranzukommen, wird die Stromversorgung bis zum Jahr 2035 nahezu aus erneuerbaren Quellen stammen. Dafür muss der Anteil erneuerbarer Energien, insbesondere die Erzeugung von Photovoltaik, als kostengünstigste Technologie für erneuerbare Energien, deutlich gesteigert werden. Um das zu erreichen, hat das BMWK eine Photovoltaikstrategie veröffentlicht, die in einem intensiven Dialog mit der Branche und vielen weiteren Stakeholdern entstanden ist.

Die Maßnahmen aus der PV-Strategie finden sich nun im Gesetzespaket "Solarpaket I“ und leisten einen wichtigen Beitrag zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit zum Klimaschutz. Hier finden Sie nähere Informationen zur PV-Strategie, zum Solarpaket und zu den FAQs Solarpaket.

AUSBAU SOLARENERGIE 2023
NEU-INBETRIEBNAHMEN 2023 SOLARENERGIE
ERNEUERBARE ENERGIEN: AUSBAUBILANZ 2023
SO BRINGEN WIR DEN AUSBAU VORAN

FAQs zum Solarpaket I

1.1 Wie kann man von einer Solaranlage profitieren, auch wenn man nicht Eigentümer eines Einfamilienhauses ist?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

1.2 Wer profitiert von den erhöhten Fördersätzen ab 40 kW installierter Leistung?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht
Deutschland macht's effizient

© BMWi

EEG 2023

Erneuerbare Energien im Stromsektor erstmals konsequent auf 1,5-Grad-Klimapfad

Die Klimakrise spitzt sich zu, die Preise für fossile Brennstoffe haben sich auch angesichts des Angriffskrieges auf die Ukraine vervielfacht: Die erneuerbaren Energien sind zu einer Frage der nationalen Sicherheit geworden. Ihr Ausbau wird durch das EEG 2023 massiv beschleunigt. Bereits im Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des verbrauchten Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Dafür schafft das EEG 2023 die erforderlichen Rahmenbedingungen.

Das neue Ausbauziel für 2030 bedeutet fast eine Verdoppelung des Anteils innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt. In absoluten Zahlen ist die Aufgabe noch größer, denn gleichzeitig wird der Stromverbrauch ansteigen, u.a. durch die zunehmende Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr. Bis zu 600 TWh Strom sollen in 2030 jährlich vor allem aus Wind- und Sonnenenergie erzeugt werden, im Jahr 2023 waren es mehr als 272 TWh.

Neue Dynamik bei den erneuerbaren Energien

Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, werden die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die Zeit bis 2028/29 insbesondere für Wind und Solar deutlich angehoben. Die Ausschreibungsmengen für die Windenergie auf See werden durch die parallele Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes angehoben. Zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in allen Rechtsbereichen wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Daneben enthält das EEG 2023 zahlreiche Einzelmaßnahmen, um die Rahmenbedingungen für den Ausbau insbesondere von Wind an Land sowie Solaranlagen zu verbessern, Akzeptanz und aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende zu stärken und weitere Weichen für ein klimaneutrales Stromsystem der Zukunft zu stellen.

Modernisiertes EEG

Am 7. Juli 2022 hat der Bundestag die umfassende EEG-Novelle - einer der größten energiepolitische Novellen seit Jahrzehnten beschlossen. Das „EEG 2023“ ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und ersetzt das EEG 2021. Einzelne Maßnahmen galten jedoch bereits früher, so z.B. die deutlichen Verbesserungen für Photovoltaik-Dachanlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.

1. Anhebung des Ausbauziels für 2030 auf 80 Prozent

Das Ausbauziel für 2030 wird angehoben und zwar auf mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs. Das bedeutet fast eine Verdoppelung des Anteils innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt. In absoluten Zahlen ist die Aufgabe noch größer, denn gleichzeitig wird der Stromverbrauch ansteigen, u.a. durch die zunehmende Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr (Sektorenkopplung). Bis zu 600 TWh Strom sollen in 2030 jährlich aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, heute sind es etwa 240 TWh. Mit der Vollendung des Kohleausstiegs ist dann das Ziel erreicht, den Strom in Deutschland nahezu vollständig aus sauberen Quellen zu gewinnen. Damit wird die Treibhausgasneutralität der Stromversorgung und eine weitgehende Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten erreicht.

2. Vorrang für erneuerbare Energien

Zur Beschleunigung des Ausbaus in allen Rechtsbereichen wird im EEG der Grundsatz verankert, dass die Nutzung aller Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Bis die Treibhausgasneutralität und damit die Vereinbarungen aus dem Pariser Klimaabkommen erreicht sind, gelten die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in der Schutzgüterabwägung.

3. Anpassung der Ausschreibungsmengen

Um das neue Ausbauziel von mindestens 80 Prozent für 2030 zu erreichen, wurden die Ausbaupfade deutlich angehoben. Die Leistung der Windenergie an Land soll um bis zu 10 GW pro Jahr steigen. Im Jahr 2030 soll dann eine installierte Kapazität von rund 115 GW Windenergieanlagen an Land in Deutschland installiert sein. Bei der Solarenergie werden die Ausbauraten auf bis zu 22 GW pro Jahr gesteigert, so dass im Jahr 2030 Photovoltaikanlagen im Umfang von insgesamt rund 215 GW in Deutschland installiert sein sollen.

4. Möglichkeit zur Anpassung von Höchstwerten

Bereits in Folge der Lieferkettenengpässe in der Covid-Pandemie, vor allem aber aufgrund von Marktverwerfungen durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind die Preise für Rohstoffe und Komponenten für Windenergie- und PV-Anlagen zuletzt unerwartet stark gestiegen. Die Möglichkeit der Bundesnetzagentur, Höchstwerte in den Ausschreibungen anzupassen, wenn diese sich als zu hoch oder zu niedrig erwiesen haben, wurde daher erweitert. So können die Höchstwerte in den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land, für PV-Freiflächenanlagen und für PV-Dachanlagen um bis zu 25 Prozent angepasst werden, wenn die Marktentwicklung dies notwendig macht. Das gleiche gilt für den Höchstwert in den Innovationsausschreibungen, mit denen die Förderung von Anlagenkombinationen in der Regel mit Speichern ausgeschrieben werden. Die Bundesnetzagentur erhält damit die Möglichkeit, auch unter den derzeitigen Marktbedingungen kurzfristig und wirksam die Funktionsfähigkeit der Ausschreibungen sicherzustellen.

5. Vereinfachung des Ausbaus von PV

Die Rahmenbedingungen für die Solarenergie wurden durch ein großes Bündel an Einzelmaßnahmen für die verschiedenen Anlagentypen verbessert:

  • Der Ausbaupfad, die PV-Ausbauziele und Ausschreibungsvolumina wurden angepasst und hälftig auf Dach- und Freiflächenanlagen verteilt.
  • Die Festvergütung für Dachanlagen wurde deutlich angehoben. Dies gilt bereits für Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Neue Anlagen, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen, erhalten zukünftig eine deutlich höhere Förderung. Anlagen, die teilweise für den Eigenverbrauch genutzt werden, bekommen wegen der wirtschaftlichen Vorteile des Eigenverbrauchs eine geringere Förderung. Da sich der Eigenverbrauch während der Anlagennutzungsdauer verändern kann, ist für neue Anlagen ein jährlicher Wechsel zwischen höher vergüteter Volleinspeisung und Überschusseinspeisung mit Eigenverbrauch möglich.
  • Zukünftig lassen sich Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung kombinieren. Damit lohnt es sich, die Dächer voll zu belegen.
  • Die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze wird bis Anfang 2024 ausgesetzt und dann auf eine halbjährliche Degression umgestellt. Der sogenannte „atmende Deckel“ wurde gestrichen.
  • Die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen wird maßvoll erweitert. Zu Konversionsflächen und verbreiterten Seitenrandstreifen kommen neue Kategorien wie Agri-PV, Floating-PV und Moor-PV hinzu. Dabei werden landwirtschaftliche und naturschutzverträgliche Aspekte berücksichtigt.
  • Die neuen Kategorien sind in den regulären PV-Freiflächenausschreibungen integriert. Bestimmte Agri-PV-Anlagen sowie Moor-PV-Anlagen erhalten aufgrund ihrer höheren Kosten einen Bonus in den Ausschreibungen.
  • Standardisierung und Digitalisierung werden den Netzanschluss von EE-Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung vereinfachen und beschleunigen. Für solche Anlagen wird es zudem zur Ausnahme, dass der Netzbetreiber beim Anschluss anwesend sein muss. Profitieren wird insbesondere das „Massengeschäft“ mit PV-Dachanlagen.

6. Flankierung des beschleunigten Ausbaus der Windenergie an Land

Die Degression des Höchstwerts für die Förderung von Wind an Land wird für zwei Jahre ausgesetzt, um so die Anreize für mehr Tempo beim Windausbau zu erhöhen. Das sogenannte Referenzertragsmodell, ein standortbezogenes Berechnungsmodell für die EEG-Vergütung, wird für windschwache Standorte verbessert und eine neue Kategorie spezifisch für windschwache Standorte in den südlichen Bundesländern geschaffen. Im Gegenzug wird die bisher vorgesehene sogeannte Südquote für Wind an Land aufgehoben. Diese konnte bisher aufgrund der fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU Kommission nicht angewendet werden. Zudem wird die Größenbegrenzung für Pilotwindenergieanlagen aufgehoben. Das gleichzeitig im Parlament beschlossene Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land beseitigt weitere Ausbauhemmnisse.

7. Fokussierung der Biomassenutzung auf hochflexible Spitzenlastkraftwerke

Die Förderung der Biomasse wird angepasst. Die Bioenergie kann dadurch ihre Stärke als speicherbarer Energieträger ausspielen. Sie leistet dann einen noch größeren Beitrag zu einer sicheren Stromversorgung. Die Ausschreibungsmengen für Biomasse werden ab 2024 stufenweise reduziert und die für Biomethan ab 2023 auf 600 MW pro Jahr erhöht. Biomethan soll künftig nur noch in hochflexiblen Kraftwerken eingesetzt werden. Die begrenzte Ressource Biomasse soll künftig verstärkt in schwer zu dekarbonisierenden Bereichen wie Verkehr und Industrie eingesetzt werden. Alle neuen Biomethan- und neue KWK-Anlagen sollen zudem fit sein für den Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft („H2-ready“).

8. Stärkung der Bürgerenergie

Im Interesse der Akteursvielfalt, der Akzeptanz vor Ort und des Bürokratieabbaus müssen Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen. Bürgerenergieprojekte erhalten auch ohne Ausschreibung eine Vergütung. Die Vorgaben der Europäischen Kommission begrenzen allerdings die Größe solcher Projekte für Wind auf bis zu 18 Megawatt und für Solar auf bis zu 6 Megawatt. Zum 1. Januar 2023 startet zudem flankierend das neue Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“. Damit werden die Hürden der hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen an Land für Bürgerenergiegesellschaften zusätzlich herabgesetzt.

9. Weiterentwicklung der finanziellen Beteiligung der Kommunen

Die finanzielle Beteiligung der Kommunen wird die Akzeptanz vor Ort weiter stärken und in Zukunft zum Regelfall werden. Zu diesem Zweck wird die finanzielle Beteiligung künftig auch bei Windenergieanlagen an Land in der sonstigen Direktvermarktung ermöglicht. Zusätzlich können jetzt auch Betreiber von bestehenden Windenergieanlagen an Land und von bestehenden Freiflächenanlagen die Kommunen finanziell beteiligen. Im Interesse des Naturschutzes können Kommunen bei geförderten und ungeförderten Freiflächenanlagen naturschutzfachliche Vorgaben machen.

Das BMWK prüft fortlaufend weitere Maßnahmen um die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern und Kommunen an der Energiewende zu stärken. Eine bundesrechtlich verpflichtende Ausgestaltung der finanziellen Beteiligung von Kommunen nach § 6 EEG kommt aus verfassungsrechtlichen Gründen jedoch nicht in Betracht (Siehe Details hier).

10. Weiterentwicklung der Innovationsausschreibungen insbesondere zur Förderung für Grünen Wasserstoff

Die Ausschreibungsvolumen der bisherigen Innovationsausschreibungen werden angehoben und diese von der bisherigen fixen auf die gleitende Marktprämie umgestellt. Hinzu kommen Verordnungsermächtigungen für zwei neue Ausschreibungssegmente. Ausschreibungen für innovative Konzepte erneuerbarer Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung sollen den Markthochlauf der Wasserstofftechnologie befördern und zeigen, wie sich die fluktuierende Erzeugung aus erneuerbaren Energien verstetigen lässt. Hinzu kommen Ausschreibungen für sogenannte Wasserstoff-Sprinterkraftwerke. In diesen Kraftwerken wird grüner Wasserstoff oder das Folgeprodukt Ammoniak eingesetzt.

11. Finanzierung des EEG aus Bundesmitteln

Die EEG-Umlage wird mit dem neuen Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) abgeschafft. Der Finanzierungsbedarf für die erneuerbaren Energien wird künftig aus Bundesmitteln ausgeglichen, die Übertragungsnetzbetreiber erhalten dafür einen Anspruch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auf den Ausgleich der Kosten. Die EEG-Förderung über den Strompreis ist damit beendet. So werden die Stromverbraucher entlastet und zugleich die Sektorenkopplung gestärkt.

12. Neuregelung der Erhebung der Energie-Umlagen

Die Wälzung der verbleibenden Umlagen im Stromsektor wird vereinheitlicht. Die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage werden nur für die Entnahme von Strom aus dem öffentlichen Netz erhoben. So fallen künftig keine Umlagen mehr auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt an. Dadurch werden Bürokratie abgebaut und zugleich die Eigenversorgung deutlich attraktiver.

13. Zukunftsfeste Grundlage für die Besondere Ausgleichsregelung

Das Ende der EEG-Umlage bedeutet auch das Ende für die Besondere Ausgleichsregelung im Bereich der EEG-Förderung. Da die Besondere Ausgleichsregelung die Industrie aber auch bei der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage entlastet, wird sie in das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) überführt und deutlich vereinfacht. Dies schafft eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage für die Industrie.

FAQ zu Dach-Solaranlagen

1. Welche Fördersätze gelten zukünftig?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

2. Wie errechnet sich aus den Fördersätzen die Vergütung einer Anlage?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

3. Für wen gelten die gesetzlich festgelegten Fördersätze?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Monitoringbericht Erneuerbare Energien

Monitoringbericht zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Strombereich und Fortschrittsbericht Windenergie an Land – Bericht der Bundesregierung 2023

Mit dem Monitoringbericht nach § 98 Absatz 3 EEG 2023 gibt die Bundesregierung Auskunft über den aktuellen Stand der Zielerreichung beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich und ordnet diesen in den Kontext der anstehenden Herausforderungen für die Erreichung der im Juli 2022 angepassten Ausbauziele ein. Ferner werden beim Ausbau der Windenergie an Land Entwicklungen in Bezug auf Genehmigungen und Flächenausweisungen dargestellt. Der Fortschrittsbericht nach § 99a EEG 2023 gibt Auskunft zu aktuellen Nutzungskonkurrenzen sowie zu Verbesserungsmaßnahmen im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Windenergienutzung an Land mit Funknavigationsanlagen, seismologischen Messstationen, Wetterradaranlagen und militärischen Belangen.

Der Betrachtungszeitraum des gemeinsamen Berichts 2023 umfasst primär das vorangegangene Kalenderjahr 2022. Darüber hinaus erfolgt im Monitoringbericht auch eine erste Einschätzung zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Jahr 2023. So findet im Bereich der Photovoltaik seit 2022 ein sehr dynamischer Zubau von Anlagen statt. Bei der Windenergie an Land führen die beschlossenen und teils schon umgesetzten Maßnahmen seit 2022 zu deutlich steigenden Genehmigungszahlen. Bis sich ihre volle Wirkung auf den Zubau auswirkt, braucht es noch Zeit. Insgesamt wurde 2023 mehr als die Hälfte des verbrauchten Stroms in EE-Anlagen in Deutschland gewonnen. Erfreuliche Fortschritte machen zudem die umgesetzten und vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit der Windenergienutzung an Land mit Funknavigationsanlagen, seismologischen Messstationen, Wetterradaranlagen und militärischen Belangen.

Die Bundesregierung hat entscheidende gesetzliche Grundlagen für die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien gelegt. Weitere Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen wurden entwickelt, um die Zielerreichung beim Ausbau der erneuerbaren Energien und für den Klimaschutz zu gewährleisten.

Bund-Länder-Kooperationsausschuss

Kontinuierliche vertiefte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern beim Ausbau der erneuerbaren Energien

Bund und Länder stimmen sich beim Ausbau der erneuerbaren Energien besser miteinander ab und arbeiten seit dem Jahr 2021 im Bund-Länder-Kooperationsausschuss eng zusammen. Ein besonderes Augenmerk des Ausschusses liegt dabei auf dem Stand der Flächenausweisungen sowie der Genehmigungssituation für Anlagen zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land.

Bund-Länder-Kooperationsausschuss nach dem EEG

Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 80 % im Jahr 2030 zu steigern. Zur Unterstützung der Zielerreichung ist im EEG der Kooperationsausschuss der zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre von Bund und Ländern verankert, der Ziele und Umsetzungsstand beim Ausbau der erneuerbaren Energien koordinieren soll (im Detail siehe §§ 97, 98 EEG).

Die Länder berichten dem im BMWK angesiedelten Sekretariat des Kooperationsausschusses jährlich über den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien für das Vorjahr. Der Ausschuss wertet diese Informationen aus und legt der Bundesregierung jedes Jahr einen entsprechenden Bericht vor. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Stand der Flächenausweisungen sowie der Genehmigungen für Windenergieanlagen an Land.

Auf Basis des Berichts des Kooperationsausschusses unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder bis zum Jahresende, ob die erneuerbaren Energien in einer zur Erreichung des 80 %-Ziels erforderlichen Geschwindigkeit ausgebaut und die im EEG festgelegten Zwischenziele erreicht werden.

Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) sind den Ländern verbindliche Flächenziele für die Windenergie an Land vorgegeben. Im Zuge dessen wurde auch das Mandat des Kooperationsausschusses ab dem Jahr 2024 auf das Monitoring der Erfüllung der Flächenziele und der weiteren Pflichten nach dem Wind-an-Land-Gesetz erweitert.

Bericht 2024

Die Länder haben dem Sekretariat des Kooperationsausschusses für den Berichtszeitraum 2023 ihre Berichte zum 31. Mai 2024 übermittelt. Der Kooperationsausschuss hat die Länderberichte ausgewertet und seinen Bericht vorgelegt. Die Dokumente stehen nachfolgend zum Download bereit.

Berichte aus dem Jahr 2024

An dieser Stelle finden Sie den Bericht des Kooperationsausschusses und die Länderberichte aller Bundesländer.

Bericht KoopA

Berichte Länder

Berichte aus dem Jahr 2023

An dieser Stelle finden Sie den Bericht des Kooperationsausschusses und die Länderberichte aller Bundesländer.

Bericht KoopA

Berichte Länder

Berichte aus dem Jahr 2022

Die Länder haben dem Sekretariat des Kooperationsausschusses für den Berichtszeitraum 2021 ihre Berichte zum 31. Mai 2022 übermittelt. Der Kooperationsausschuss hat die Länderberichte ausgewertet und seinen Bericht vorgelegt. Die Dokumente stehen nachfolgend zum Download bereit.

Bericht KoopA

Berichte Länder

Berichte aus dem Jahr 2021

Die Bundesländer haben dem Sekretariat des Kooperationsausschusses für den Berichtszeitraum 2020 ihre Berichte zum 31. August 2021 übermittelt. Der Kooperationsausschuss hat die Länderberichte ausgewertet und seinen Bericht vorgelegt. Die Dokumente stehen nachfolgend zum Download bereit.

Bericht KoopA

Berichte Länder

Umspannwerk

© BMWi/Holger Vonderlind

Unser Strommarkt für die Energiewende

Zum Artikel

Pressemitteilungen

  • 29.12.2023 - Pressemitteilung - Energiewende im Gebäudebereich

    Pressemitteilung: Neue Förderung für Heizungstausch und Gebäude-Effizienzmaßnahmen startet

    Öffnet Einzelsicht
  • 17.11.2023 - Gemeinsame Pressemitteilung - Energie

    Pressemitteilung: Weg frei für eine klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung

    Öffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen zum Solarpaket I

Weitere Informationen

Newsletter "Energiewende direkt"

Solaranlage zum Thema Erneuerbare Energien; Quelle: BMWK

Verwandte Themen