Das Ende 2019 als Teil des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedete Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erstreckt den Emissionshandel nunmehr auf die vom EU ETS bisher nicht erfassten Bereiche Wärme- und Verkehr. Seit dem 1. Januar 2021 sind Unternehmen, die Brennstoffe (Heiz- und Kraftstoffe) in den Verkehr bringen, verpflichtet, Emissionszertifikate in entsprechender Höhe zu erwerben und bis zum 30. September des Folgejahres abzugeben. Für die Einführungsphase hat der Gesetzgeber dabei ein Festpreissystem vorgesehen. Mit einem ansteigenden, aber verlässlichen Preispfad sollen Bürger und Wirtschaft sich schrittweise auf diese Entwicklung einstellen können. Gleichzeitig wird eine Handelsplattform aufgebaut, die eine Auktionierung der Zertifikate und den Handel ermöglicht. Während ein Emissionszertifikat im Jahr 2021 25 Euro kostet, werden die Unternehmen im Jahr 2025 pro Zertifikat bereits 55 Euro aufwenden müssen. Ab 2026 soll sich der Zertifikatspreis grundsätzlich am Markt bilden, wobei jedenfalls für das Jahr 2026 jedoch ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Emissionszertifikat vorgesehen ist.
Soweit der nationale Brennstoffemissionshandel zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen führen sollte (sog. Carbon Leakage), soll dies möglichst ausgeglichen werden. Die von der Bundesregierung verabschiedete BECV (Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel) entlastet betroffene und beihilfeberechtigte Unternehmen durch eine finanzielle Kompensation.
Ein Teil der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel soll darüber hinaus zur Absenkung der EEG-Umlage eingesetzt werden. Dadurch wird der Strompreis im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Industrie abgesenkt. Ab dem Jahr 2024 soll aus einem Teil der Einnahmen zudem die Fernpendlerpauschale angehoben werden. Dadurch und durch weitere Maßnahmen wie der Erhöhung des Wohngelds wird der Brennstoffemissionshandel sozialverträglich ausgestaltet.