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Nationaler Emissionshandel Ökologisch wirksam, ökonomisch effizient

Einleitung

© malp - stock.adobe.com

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Der Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument, mit dem die Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO₂) und anderen Treibhausgasen gesenkt und so das Klima geschützt wird. Das Prinzip ist denkbar einfach: Die Politik legt fest, wie viele Tonnen CO₂ von einer Gruppe insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Wer zu der Gruppe gehört und das Klima mit CO₂-Emissionen anheizt, benötigt nun für jede ausgestoßene Tonne CO₂ eine Emissionsberechtigung. Diese Berechtigungen können die Gruppenmitglieder zum Beispiel bei staatlich organisierten Auktionen kaufen. Wird ohne Berechtigung CO₂ emittiert, sind Strafzahlungen fällig. Wer wenig CO₂emittiert, muss entsprechend wenig für Berechtigungen ausgeben. Klimaschutz lohnt sich damit auch finanziell.

Nationales Emissionshandelssystem

Ab 2021 wird in Deutschland darüber hinaus ein ergänzendes Emissionshandelssystem für nahezu alle übrigen CO₂-Emissionen eingeführt, die durch Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Öl und Gas entstehen. Dadurch gilt auch im Straßenverkehr und beim Heizen ein CO₂-Preis. Die Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen betrifft allerdings nicht etwa Autofahrer oder Wohneigentümer. Sie liegt grundsätzlich bei den sogenannten "Inverkehrbringern", also bei den Unternehmen, die Diesel, Benzin und Co. erstmals in Deutschland verkaufen.

Europäischer Emissionshandel

Europäischer Emissionshandel

Mit dem EU ETS (European Union Emission Trading System) existiert auf europäischer Ebene seit 2005 ein Emissionshandelssystem mit einer fortlaufend verringerten Obergrenze.an verfügbaren Zertifikaten In den vom ETS erfassten Sektoren, insbesondere der Strom- und Wärmeerzeugung, der Eisen- und Stahlverhüttung, der Zement- und Kalkherstellung und der gewerblichen Luftfahrt, konnten die Emissionen seither um rund 35 % reduziert werden (2005 bis 2019). Allerdings umfasst der europäische Emissionshandel bislang nur einen Teil aller Treibhausgasemissionen und Emittenten.

Das Ende 2019 als Teil des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedete Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erstreckt den Emissionshandel nunmehr auf die vom EU ETS bisher nicht erfassten Bereiche Wärme- und Verkehr. Seit dem 1. Januar 2021 sind Unternehmen, die Brennstoffe (Heiz- und Kraftstoffe) in den Verkehr bringen, verpflichtet, Emissionszertifikate in entsprechender Höhe zu erwerben und bis zum 30. September des Folgejahres abzugeben. Für die Einführungsphase hat der Gesetzgeber dabei ein Festpreissystem vorgesehen. Mit einem ansteigenden, aber verlässlichen Preispfad sollen Bürger und Wirtschaft sich schrittweise auf diese Entwicklung einstellen können. Gleichzeitig wird eine Handelsplattform aufgebaut, die eine Auktionierung der Zertifikate und den Handel ermöglicht. Während ein Emissionszertifikat im Jahr 2021 25 Euro kostet, werden die Unternehmen im Jahr 2025 pro Zertifikat bereits 55 Euro aufwenden müssen. Ab 2026 soll sich der Zertifikatspreis grundsätzlich am Markt bilden, wobei jedenfalls für das Jahr 2026 jedoch ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Emissionszertifikat vorgesehen ist.

Soweit der nationale Brennstoffemissionshandel zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen führen sollte (sog. Carbon Leakage), soll dies möglichst ausgeglichen werden. Die von der Bundesregierung verabschiedete BECV (Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel) entlastet betroffene und beihilfeberechtigte Unternehmen durch eine finanzielle Kompensation.

Ein Teil der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel soll darüber hinaus zur Absenkung der EEG-Umlage eingesetzt werden. Dadurch wird der Strompreis im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Industrie abgesenkt. Ab dem Jahr 2024 soll aus einem Teil der Einnahmen zudem die Fernpendlerpauschale angehoben werden. Dadurch und durch weitere Maßnahmen wie der Erhöhung des Wohngelds wird der Brennstoffemissionshandel sozialverträglich ausgestaltet.

Faire Wettbewerbsbedingungen – Schutz für unsere Industrie

CO₂-Grenzausgleichsmechanismus

Damit wir faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Produzenten, die dem europäischen CO₂-Zertifikatehandel unterliegen, und Importeuren aus Drittstaaten schaffen, wird ein CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism) eingerichtet. Damit bekommen in Zukunft auch die CO₂-Emissionen bestimmter energieintensiver Produkte, die in die EU importiert werden, einen Preis.

Seit Oktober 2023 müssen die Importeure Berichte über die direkten und indirekten (d.h. strombasierten) Emissionen ihrer vom CBAM betroffenen Produkte an die europäische Kommission übermitteln.

2026 beginnt die Abgabephase, in der Erwerb und Abgabe von CBAM-Zertifikaten für CBAM-Verpflichtete verbindlich werden. Die CBAM-Abgabe ergibt sich durch die Multiplikation des CO₂-Gehalts des importierten CBAM-Produkts mit dem CO₂-Preis im europäischen Zertifikatehandel der vorhergehenden Woche.

Der CBAM erfasst in der Abgabephase zunächst a) die direkten Emissionen bestimmter importierter Güter des Stromsektors sowie der Industriesektoren Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Wasserstoff und b) die indirekten Emissionen der Industriesektoren, die keine Strompreiskompensation erhalten können (Zement, Düngemittel). Dies betrifft vor allem Grundstoffe sowie Vorprodukte und wenige weiterverarbeitete Produkte. Komplexe Produkte wie z.B. Autos werden zunächst wegen zu hohem administrativem Aufwand vom CBAM ausgenommen. Der CBAM soll jedoch nach und nach auf weitere Produkte ausgeweitet werden.

Der CBAM wird künftig das zentrale EU Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage und löst die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten schrittweise ab. Carbon Leakage bedeutet die Verlagerung der Produktion von CO₂-intensiven Gütern und den damit verbundenen Emissionen außerhalb der EU.
Der Anteil der für die importierten Güter abzugebenden CBAM-Zertifikate steigt parallel zu der jährlich sinkenden kostenlosen Zuteilung, sodass der CBAM für die von ihm umfassten Sektoren ab 2034 vollständig an die Stelle der kostenlosen Zuteilung tritt. Die Abschaffung der kostenlosen Zuteilung ist notwendig, um die EU-Klimaziele zu erreichen.

CBAM setzt doppelten Anreiz für Klimaschutz in Drittstaaten

Zum einen müssen für den Import emissionsarm hergestellter Produkte weniger CBAM-Zertifikate erworben werden als für emissionsintensive Produkte, sodass erstere günstiger auf dem europäischen Markt verkauft werden können und somit einen Wettbewerbsvorteil erfahren.

Zum anderen kann, falls im Herkunftsland eines Produkts bereits ein CO₂-Preis gezahlt wurde, dieser von den im Rahmen des CBAM zu kaufenden Zertifikaten abgezogen werden. Dies setzt Anreize für Drittstaaten, ebenfalls CO₂-Bepreisungssysteme einzuführen.

Für die Umsetzung des CBAM in Deutschland ist neben dem Zoll die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt zuständig. Sie informiert auf Ihrer Website ausführlich über das Instrument und die damit verbundenen Pflichten für Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der EU-Kommission und des Zolls.

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