Sprungmarken-Navigation

Artikel - Bürokratieabbau

Bürokratieabbau neu denken – Wirtschaft spürbar entlasten, Transformation beschleunigen

Einleitung

Unnötige Bürokratie kostet Zeit, hemmt die ökologische Transformation und bremst die Wirtschaft. Besonders belastet sind kleine und mittlere Unternehmen. Deswegen hat das BMWK die Initiative ergriffen und erste und wirksame Schritte zum Bürokratieabbau unternommen – weitere folgen! 

Source : iStock.com/smolaw11

© iStock.com/smolaw11

Wir denken Bürokratieabbau neu: Mit den Praxischecks räumen wir bürokratische Hindernisse aus dem Weg. Effektiv, praxisbezogen und im Dialog mit denen, die direkt von Bürokratie betroffen sind.

„Beim Thema Bürokratie zeigt man in der Politik gern auf andere. Wir beginnen, im eigenen Zu­ständigkeitsbereich aufzuräumen. Dabei setzen wir auf neue Methoden. In sogenannten „Praxischecks“ suchen wir gemeinsamen mit Praktikerinnen und Praktikern nach unnötiger Bürokratie. Im Bereich Photovoltaik haben wir mit dieser Methode schon einiges entrümpelt. Außerdem haben wir uns alle Informations- und Berichtspflichten vorgenommen, für die mein Haus verantwortlich ist.“

– Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck

Praxischecks

Best Practice: Praxischecks

Bei Praxischecks prüfen wir, ob Gesetze und deren Umsetzung weniger bürokratisch sein könnten. Dafür spricht unser Bürokratieabbau-Team in Workshops mit Expertinnen und Experten aus der Praxis, zum Beispiel mit betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie den Akteurinnen und Akteuren in den Behörden. Das heißt: Wir denken von den Anwenderinnen und Anwendern aus, nicht von den Paragrafen.

In den Workshops widmen wir uns der Praxis. Zum Beispiel: Ein Unternehmen möchte eine Photovoltaik-Anlage (PV) installieren. Für diesen Fall schauen wir uns dann an, wie die vielen Vorschriften zusammenspielen. Unser Ziel: praxis- und vollzugstaugliche Gesetze.

Mit dieser Methode haben wir in unserem ersten Praxischeck „Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen im Einzelhandel“ über 50 Hindernisse identifiziert, die einem beschleunigten PV-Ausbau und der Ausschöpfung von Flächenpotenzialen entgegenstehen. Zu diesem Ergebnis wären wir nicht gekommen, hätten wir uns – wie bisher beim Bürokratieabbau üblich – vor allem auf den Erfüllungsaufwand einzelner Paragrafen konzentriert. Mit der Berechnung des Erfüllungsaufwands neuer Vorschriften hat die Bundesregierung im Jahr 2006 zwar einen Kulturwandel bewirkt: Kostentransparenz und damit die Grundlage für Entscheidungen bei der Gesetzgebung wurden maßgeblich verbessert. Das ist wichtig, reicht aber nicht für spürbare Entlastungen, wie die Ergebnisse des Praxischecks PV zeigen.

Die im Praxischeck erkannten energierechtlichen Hemmnisse haben wir in der PV-Strategie adressiert, beispielsweise den Zertifizierungsstau bei Photovoltaikanlagen ab 135 kWp und die zu langen Verfahren beim Netzanschluss. Entsprechende Lösungen haben wir mit dem Solarpaket I im Mai 2024 umgesetzt. Dabei ist zum Beispiel auch die Anmeldung beim Netzbetreiber für Balkon-PV entfallen und die Weitergabe von PV-Strom in Mietshäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften deutlich erleichtert worden. Hindernisse im Zuständigkeitsbereich anderer Ministerien blieben nicht unbeachtet und wurden bereits in entsprechenden Gesetzentwürfen berücksichtigt.

Buerokratieabbau Grafik 1 Bild vergrößern

Das BMWK wendet die Praxischecks nach den positiven Reaktionen aus der Praxis zum PV-Projekt auch auf weitere Politikfelder an. Aktuell laufen im BMWK Praxischecks zu den folgenden Themen:

  • Unternehmensgründungen (mit Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg)
  • Lebensmittelhandwerk (mit Sachsen und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
  • Unternehmensnachfolgen im Gastgewerbe
  • Gastgewerbe – Dokumentations- und Berichtspflichten, insbesondere in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Brandschutz und Elektrocheck (mit Bayern).

Wenn Sie Anmerkungen für die laufenden Checks haben, melden Sie sich gern unter buerokratieabbau@bmwk.bund.de.

Weitere Praxischecks haben wir beispielsweise zu den folgenden Themen durchgeführt:

  • Praxischeck zur Genehmigung von Schwerlasttransporten
    In diesem Check haben wir gemeinsam mit der Stadt Hamburg vor allem das Zusammenspiel von Antragstellenden und Vollzugsebene in Hamburg in den Blick genommen. Dazu fand ein Workshop mit Transportunternehmen, der Genehmigungsbehörde, der Behörde für Wirtschaft und Innovation (Hamburger Senat) sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) statt. Dabei haben wir 11 Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung gefunden. Details finden Sie hier.
  • Praxischeck zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
    Mit diesem Praxischeck wurde als Pilotprojekt erstmals ein Gesetzgebungsverfahren begleitet. Hierzu haben wir einen Workshop mit Energieauditoren (Adressaten des EDL-G) und Mitarbeitern aus dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA – Vollzugsbehörde für das EDL-G) die Praxistauglichkeit des EDL-G auf den Prüfstand gestellt. Die Ergebnisse finden Sie hier.
  • Praxischeck zur Genehmigung von Windenergieanlagen an Land
    Im Oktober 2023 haben wir in Kooperation mit Baden-Württemberg einen Praxis-Workshop durchgeführt, in dem wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Unternehmen (sog. Projektierer) und der Vollzugsebene in Baden-Württemberg systematisch Genehmigungsverfahren diskutiert haben. Dabei konnten wir 34 Maßnahmenvorschläge ermitteln, wie Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land vereinfacht und beschleunigt werden können. Nähere Informationen finden Sie hier.
  • Praxischeck zur Planung und zum Betrieb von Wärmepumpen
    Für diesen Praxischeck haben wir im Frühjahr und Sommer 2023 zwei Workshops mit Handwerkerinnen und Handwerkern, dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVHSK) sowie Energieexpertinnen und Energieexperten der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) organisiert. Im Ergebnis wurden nur wenige Bürokratie-Hemmnisse identifiziert, die BMWK bereits durch laufende Aktivitäten adressiert bzw. bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Praxischeck zu Medizinalcannabis
    Bei einem unserer ersten Praxischecks haben wir die gesamte Prozesskette von der Feststellung des Therapiebedarfs, über die Erstattung der Kosten durch Krankenkassen bis zum Bezug von Medizinalcannabis untersucht. Hierzu fanden im Frühjahr 2023 vier Workshops mit Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie mit Expertinnen und Experten aus der Cannabiswirtschaft statt. 

Außerdem haben wir alle Informationspflichten im Zuständigkeitsbereich des BMWK auf den Prüfstand gestellt und dabei aktiv die Praxis bzw. die Berichtspflichtigen mit einbezogen. Die dabei identifizierten Entlastungsmaßnahmen finden Eingang sowohl in das Bürokratieentlastungsgesetz und die Bürokratieentlastungsverordnung als auch in andere Gesetzgebungsverfahren des BMWK.

Gemeinsam mit dem Handwerk hat das BMWK zudem einen Workshop zum Bürokratieabbau durchgeführt. Ziel war es, gemeinsam mit der Praxis Bürokratieabbauvorschläge zu erabeiten und dahinterliegende Hemmnisse zu identifizieren, die den Handwerksbetrieben spürbare Erleichterungen bringen. Im Unterschied zum üblichen schriftlichen Austausch von Stellungnahmen zwischen Ressorts und Verbänden ermöglicht ein solcher direkter Dialog ein besseres Verständnis von Bürokratieabbauvorschlägen und den dahinter liegenden Hemmnissen. Die erarbeiteten Entlastungsmaßnahmen werden sowohl im Bürokratieentlastungsgesetz als auch anderen Gesetzgebungspaketen wie dem Vergabetransformationspaket adressiert.

FAQ zu Praxischecks

1. Woher kommt die Idee?

Aus dem Koalitionsvertrag. Darin haben sich die Regierungsparteien auf die Einführung von Praxischecks verständigt:

„Die Bundesregierung wird ein systematisches Verfahren zur Überprüfung des bürokratischen Aufwands von Gesetzen und Regelungen entwickeln, das eine regelmäßige Einbeziehung der Stakeholder vorsieht […].“

Das BMWK hat diese Idee als erstes Ressort in die Tat umgesetzt und mit dem Praxischeck zu Photovoltaik pilotiert.

2. Wie funktioniert ein Praxischeck genau?

Bei Praxischecks schauen wir uns

  • gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Praxis
  • die Vollzugs- und Praxistauglichkeit
  • für bestimmte Lebenslagen und Investitionsvorhaben ganzheitlich an
  • und nehmen dabei das Zusammenspiel der Vielzahl an Vorschriften systematisch in den Blick.

Wie genau das funktioniert, lässt sich am Beispiel unseres Pilotprojekts zu Photovoltaik (PV) erklären. Im Rahmen dieses ersten Praxischecks haben wir das Investitionsvorhaben „Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen im Einzelhandel“ unter die Lupe genommen.

Hierzu haben wir von April bis Juni 2022 drei Workshops organisiert. Mit dabei waren Energieexpertinnen und -experten des Handelsverband Deutschland (HDE), aus Einzelhandelsunternehmen und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachen.

Im Rahmen der Workshops haben wir systematisch die Prozesskette von der Investitionsentscheidung bis zur ersten produzierten Kilowattstunde (kWh) untersucht:

Buerokratieabbau Grafik 2 Bild vergrößern

Für jedes Prozesskettenglied haben wir die folgenden Punkte erörtert:

  • Wie läuft der Prozess ab? Welche Schritte gibt es?
  • Welche Probleme und Hindernisse gibt es?
  • Was läuft gut?
  • Wer sind die beteiligten Akteure?

Dabei haben uns die folgenden Fragen besonders interessiert:

  • Wird das Flächenpotenzial ausgeschöpft?
  • Welche Faktoren beeinflussen die Anlagendimensionierung?
  • Gibt es Ansätze zur Verfahrensbeschleunigung?
  • Können Kosten reduziert werden?
  • Was wären die Rahmenbedingungen für einen effizienten PV-Ausbau?

Mit Praxischeck über 50 bürokratische Hindernisse identifiziert

Am Ende der Workshops standen Hindernisse und Lösungsvorschläge für den PV-Ausbau im Einzelhandel, die sich auf die gesamte Wirtschaft übertragen lassen.

Buerokratieabbau Grafik 1 Bild vergrößern

Aufbauend auf den Ergebnissen der Workshops mit dem Einzelhandel hat das BMWK weitere Stakeholder (u. a. mittelständische Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger, Kirchen, gemeinnützige Vereine) konsultiert. Im Ergebnis wurden über 50 Hindernisse für den gewerblichen und privaten PV-Ausbau identifiziert.

Diese Hindernisse haben wir – neben vielen anderen Aspekten – in der PV-Strategie adressiert. Die Strategie enthält elf Handlungsfelder mit Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung des PV-Ausbaus. Bundesminister Dr. Robert Habeck hat die Strategie am 10. März 2023 auf dem ersten PV-Gipfel vorgestellt. Anschließend konnte die breitere Öffentlichkeit weitere Hinweise und Anregungen geben. Das BMWK erhielt mehr als 600 Stellungnahmen. Diese sind in die Überarbeitung der PV-Strategie eingeflossen. Die Maßnahmen wurden mit dem Solarpaket I umgesetzt.

3. Was ist mit neuen Gesetzen und Verordnungen?

Praxischecks könnten auch zum Einsatz kommen, wenn neue Regelungen entstehen – ex ante Praxischecks. Wie das funktionieren kann, haben wir in einem Pilotprojekt ausprobiert. Dabei haben wir gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern eine Gesetzesnovelle begleitet. Details finden Sie hier.

4. Was lässt sich aus den ersten Praxischecks lernen?

  • Erforderlich ist eine konsequente, ganzheitliche Prozessanalyse: erst die Praxis verstehen, dann Lösungsansätze entwickeln, dann in Paragrafen gießen.
  • Wichtig ist die systematische Einbeziehung von Expertinnen und Experten aus der Praxis.
  • Spürbarer Bürokratieabbau braucht einen ressort- und ebenenübergreifenden Abbau von Hemmnissen ohne Silodenken.
  • Wir brauchen ein neues Bürokratieabbauverständnis: Nicht einzelne Paragrafen werden als belastende Bürokratie wahrgenommen, sondern das Zusammenspiel von vielen und nicht hinreichend verzahnten Vorschriften. Außerdem sollten auch materiell-rechtliche Vorgaben (zum Beispiel Schwellenwerte) und die Komplexität unseres Regulierungsrahmens hinterfragt sowie die Vollzugs- und Praxistauglichkeit erhöht werden.

Fazit:

Praxischecks sind wirksam und sollten auf andere Politikfelder ausgerollt werden. Deshalb wirbt BMWK im Staatssekretärsausschuss „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ und auf EU-Ebene dafür, Praxischecks auch in anderen Ressorts und auf EU-Ebene anzuwenden.

5. Zu welchen Themen gibt es Praxischecks?

Das Bundeswirtschaftsministerium hat nach den guten Erfahrungen mit dem Pilotprojekt zu Photovoltaik-Anlagen weitere Praxischecks zu verschiedenen Themen durchgeführt:

  • Planung und Betrieb von Wärmepumpen,
  • Genehmigung von Windenergieanlagen gemeinsam mit Baden-Württemberg,
  • Zugang zu Medizinalcannabis,
  • Unternehmensgründungen gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg,
  • Genehmigung von Schwerlasttransporten (Hamburg in Kooperation mit BMWK),
  • Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).

Weitere Praxischecks laufen, beispielsweise zu den Themen Lebensmittelhandwerk und Gastgewerbe.

Informations- und Berichtspflichten

Informations- und Berichtspflichten auf dem Prüfstand

Das BMWK hat in ca. 150 seiner Gesetze und Verordnungen Informations- und Berichtspflichten identifiziert, die wir unter Einbeziehung der unternehmerischen und vollzugsbehördlichen Praxis systematisch überprüft haben.

Dabei haben wir uns an den folgenden Kernfragen orientiert:

  • Sind die Informations- und Berichtspflichten noch aktuell?
  • Besteht eine Möglichkeit, Bagatellgrenzen einzuführen oder anzuheben?
  • Gibt es Doppelungen oder sonstiges Harmonisierungs- oder Bündelungspotenzial?
  • Sind Vereinfachungen in sonstiger Weise, z. B. auch durch Abbau von Schriftformerfordernissen möglich?

Ein besonderes Anliegen war es dem BMWK, dabei die Praxis aktiv einzubinden, um Möglichkeiten zur Entlastung zu diskutieren. Deshalb wurde eine Reihe von Workshops mit Unternehmensvertreterinnen und -vertretern durchgeführt. Bundesminister Dr. Robert Habeck hat sich überdies mit Spitzenvertreterinnen und -vertretern aus Wirtschaft, Statistischem Bundesamt, Bundesnetzagentur und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über Möglichkeiten zur Entlastung von für die Unternehmen oft aufwendigen Informations- und Berichtspflichten ausgetauscht.

Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, es handelt sich um eine Daueraufgabe. Das BMWK prüft weiterhin Hinweise zu Bürokratieabbaupotenzial bei Informations- und Berichtspflichten. Bisher haben wir fast 100 Informationspflichten mit Entlastungspotential identifiziert. Zu über 50 davon finden sich bereits Entlastungsmaßnahmen im Bürokratieentlastungsgesetz und der dazugehörigen Verordnung wieder.

Bürokratieentlastungsgesetz

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz

Der aktuelle Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes und die dazugehörige Bürokratieentlastungsverordnung sehen ein Entlastungsvolumen von über 1,3 Milliarden Euro pro Jahr für die Wirtschaft vor. Hinzu kommen Entlastungen für die Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger von 190 Millionen Euro.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wurde Mitte Januar ein Entwurf für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, Federführung BMJ) vorgelegt. Ein entsprechendes Eckpunktepapier wurde am 30. August 2023 im Kabinett beschlossen.

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist nur eine der zahlreichen Maßnahmen, die die Bundesregierung verfolgt, um die Bürokratiebelastung für die Wirtschaft wie auch Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Hierzu hat sie einen Sonderbericht über abgeschlossene, laufende und geplante Bürokratieabbau-Maßnahmen erstellt. Der Bericht enthält über 100 Maßnahmen und macht deutlich, an wie vielen Stellschrauben bereits angesetzt wird.

Unsere Partner beim Bürokratieabbau

Im Einsatz für weniger Bürokratie und besseres Recht: Im Bund, in Europa und in den Ländern

Das Bundeswirtschaftsministerium kann häufig unnötige oder zu komplizierte Einzelregelungen nicht alleine verändern oder abschaffen. Viele fallen in die Zuständigkeit anderer Ressorts, der Bundesländer und der EU.

Außerdem hilft uns Know-how aus Wirtschaft und Wissenschaft. Deshalb sorgen wir dafür, Regelungen immer wieder auf ihre Alltagstauglichkeit zu überprüfen und Bürokratie abzubauen.

Wichtige Gremien für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung auf Bundesebene sind

Staatssekretärsausschuss „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“

Dort beraten und koordinieren alle Ministerien die Maßnahmen der Bundesregierung für weniger Bürokratie und bessere Gesetze. Zurzeit bereitet der Ausschuss zum Beispiel ein neues Bürokratieentlastungsgesetz vor. Michael Kellner, Mittelstandsbeauftragter und Parlamentarischer Staatssekretär im BMWK, ist stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses.

Vorsitzender des Staatssekretärsausschusses ist der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz (BMJ), Benjamin Strasser (MdB), als Koordinator für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau.

Nationaler Normenkontrollrat

Die Bundesregierung hat im Jahr 2006 den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) mit zehn ehrenamtlichen Mitgliedern eingerichtet. Der NKR unterstützt und berät den Bund als unabhängiges Expertengremium zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung.

Das Gremium prüft insbesondere den Erfüllungsaufwand neuer Gesetze und Verordnungen. Ziel ist, durch Transparenz über die Bürokratiekosten möglichst bürokratiearme Gesetze zu schaffen. Außerdem soll Bürokratie so messbar gemacht werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Seit 2023 kontrolliert der NKR außerdem, ob die Ministerien beim Entwurf neuer Regelungen den sogenannten Digitalcheck durchgeführt haben. Mithilfe dieses Checks soll digitaltaugliches Recht geschaffen werden.

Europäische Union

Auch in Europa setzen wir uns für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung ein.

Mit einer Bürokratieentlastungsinitiative haben Deutschland und Frankreich die EU-Kommission im Oktober 2023 aufgefordert, einen Maßnahmen-Plan zur Entlastung der Unternehmen (insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen) zu entwickeln. Das Papier enthält mehrere Vorschläge (u. a. Einführung eines Bürokratiekostenindex und Durchführung von Praxischecks auf EU-Ebene).

Die EU-Kommission verfolgt das Ziel, Berichtspflichten um 25 % abzubauen bzw. zu vereinfachen, ohne die politischen Ziele zu untergraben. Im Rahmen ihres Arbeitsprogramms 2024 hat die EU-Kommission im Oktober 2023 erste Vorschläge vorgelegt.

Mehr Informationen zu unseren Aktivitäten für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung auf EU-Ebene finden Sie hier.

Auch das SOLVIT-Netzwerk kann dazu beitragen, Hemmnisse für den Binnenmarkt zu identifizieren. SOLVIT ist ein Netzwerk, in dem alle EU- und EWR-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf grenzüberschreitende Probleme von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu lösen.

Bundesländer

Wenn wir bei unseren Praxischecks oder in Ihren Hinweisen auf unnötige Bürokratie in den Bundesländern stoßen, nehmen wir Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen in den Landesbehörden auf.

Außerdem binden wir Expertise aus den Ländern in unsere Arbeit ein. Dieser Austausch ist wichtig, denn Bundesrecht wird in der Regel durch die Länder bzw. Kommunen vollzogen. Beim Praxischeck zu Unternehmensgründungen unterstützen uns zum Beispiel auch Gründungsexpertinnen und -experten aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Auf diese Weise möchten wir herausfinden, wie wir den Gründungsprozess angesichts der vielen beteiligten Behörden und Institutionen (z. B. Finanz- und Gewerbeämter, Baubehörden, Kammern) vereinfachen können. Für den Praxischeck zur Genehmigung von Windenergieanlagen an Land haben wir mit dem Land Baden-Württemberg zusammengearbeitet. Beim Praxischeck zur Genehmigung von Schwerlasttransporten kooperierte die Stadt Hamburg mit BMWK. Für den Praxischeck zum Lebensmittelhandwerk arbeiten wir neben dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auch mit Sachsen zusammen.

Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung

Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) setzt sich mit einem großen Netzwerk aus Wirtschaft, Verwaltung, drittem Sektor und Wissenschaft für Bürokratieentlastungen ein. Diese Arbeit unterstützt BMWK mit einer institutionellen Förderung. Weitere Informationen zur AWV finden Sie hier.

Aktenordner zum Thema Bürokratieabbau

Verwandte Themen