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Artikel - Europa

Das BMWK als Europaministerium

Einleitung

Die Europäische Union (EU) fördert Frieden, Werte und Wohlergehen ihrer Völker und ist Garant für Freiheit, Sicherheit und Recht. Sie ist eine Erfolgsgeschichte: Mehr als 65 Jahre nach Unterzeichnung der Römischen Verträge vereint sie etwa 450 Millionen Menschen, ihr Binnenmarkt ist einer der größten zusammenhängenden Wirtschaftsräume der Welt.

In ihrer Entwicklung hat die EU immer wieder auch große Herausforderungen zu bewältigen, wie zuletzt die russische Aggression in der Ukraine und die Covid-19-Pandemie mit ihren wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen. Dies zeigt wie eng wir miteinander verflochten sind. Die EU hat dabei immer wieder Handlungsfähigkeit bewiesen und die Kraft gefunden, die zentralen Versprechen der europäischen Einigung, wie Frieden, Demokratie, Sicherheit und Wohlstand für ihre Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen und greifbar zu machen. Gerade in Krisenzeiten hat sich gezeigt, welch große Erfolge möglich sind, wenn die Mitgliedstaaten und die europäischen Organe im Geist der Geschlossenheit und Solidarität sowie im gesamteuropäischen Interesse zusammenarbeiten.

Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU ist weiterhin groß. Dem Eurobarometer von April 2024 zufolge finden 73 Prozent der Deutschen, dass unser Land von der EU-Mitgliedschaft profitiert. Im europäischen Durchschnitt sind 71 Prozent dieser Meinung.
Vom 6.-9. Juni 2024 wurden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der gesamten EU neu gewählt. In Deutschland fand die Wahl am 9. Juni 2024 statt; zum ersten Mal durften die 16-18-Jährigen an der Europawahl teilnehmen. Nach der Wahl konstituiert sich das Europäische Parlament neu, wählt den neuen Präsidenten oder die neue Präsidentin der EU Kommission und bestätigt das neue Kommissionskollegium.

Der EU-Binnenmarkt ist einer der größten gemeinsamen Wirtschaftsräume der Welt Bild vergrößern

Der EU-Binnenmarkt ist einer der größten gemeinsamen Wirtschaftsräume der Welt

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EU-Flagge zum Infotainment zu Europa

© iStock.com/Ramberg

Rolle des BMWK

Rolle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) koordiniert und gestaltet als Europaministerium gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt die Europapolitik der Bundesregierung. Dazu steuert es den Austausch und die Entscheidungsfindung in der Bundesregierung gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt in verschiedenen europapolitischen Koordinierungsgremien und bringt die deutschen Interessen auf EU-Ebene ein – vor allem im Rat der Europäischen Union, aber auch im Europäischen Parlament und in der Europäischen Kommission.

Dem BMWK kommt zudem eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung von Lösungsansätzen auf drängende Aufgaben der Gegenwart zu, z. B. den European Green Deal, das Erreichen der Klimaneutralität, die digitale und grüne Transformation sowie die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. EU-Fachreferate verantworten wichtige Politikbereiche wie etwa Kohäsions- Binnenmarkt-, Beihilfenkontroll-, Industrie- oder Energiepolitik, koordinieren die Wirtschaftspolitik in der EU und gestalten Finanzierungsfragen mit. An der Schnittstelle zwischen europäischer und nationaler Gesetzgebung regelt das BMWK das Außenwirtschaftsrecht.

Im BMWK ist auch das Kompetenzzentrum Europarecht angesiedelt, das die Bundesregierung zum Recht der EU berät und die Bundesrepublik Deutschland vor den Europäischen Gerichten in Luxemburg vertritt.

Darüber hinaus arbeitet das BMWK auch bilateral mit europäischen Partnerländern in europäischen Fragen eng zusammen, um wirtschafts-, energie- und klimapolitische Ziele voranzubringen, für deutsche Interessen zu werben und gemeinsame Positionen auszuloten.

Ministerräte

Ministerräte

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vertritt Deutschland auf EU-Ebene gegenüber den EU-Institutionen und anderen Mitgliedstaaten entsprechend seiner fachlichen Zuständigkeiten in verschiedenen Ratsformationen, insbesondere Wettbewerbsfähigkeit, Handel, Umwelt (Bereich Klimaschutz), Energie und Kohäsion:

Der Wettbewerbsfähigkeitsrat beschäftigt sich mit der Frage, wie die wirtschaftliche Stärke der Europäischen Union langfristig gesichert und erhöht werden kann. Er befasst sich mit der Stärkung des europäischen Binnenmarkts, der Industrie- und Raumfahrtpolitik sowie den Bereichen Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der EU und der Europäischen Tourismuspolitik.

Im Handelsministerrat setzt sich das BMWK für eine starke gemeinsame, wertebasierte EU-Handelspolitik ein, die Beiträge zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen leistet und die EU als Handelspartner attraktiv hält sowie ein globales Level Playing Field zu befördert.

Der Schwerpunkt der Beratungen in den Umwelt-/Klima-, Energie- und Telekommunikationsräten liegt darauf, wie die grüne und digitale Transformation gelingen und dabei die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der EU und ihrer Mitgliedstaaten weiter gestärkt werden kann.

Als zentrale Schnittstelle zwischen der Europäischen Kommission, den Bundesressorts und den Ländern erstellt das BMWK auch die Gesamtstrategie für die europäische Kohäsionspolitik auf EU-Ebene und führt die Verhandlungen hierüber im Kohäsionsministerrat.

Weiterführende Informationen

Geschichtlicher Rückblick

Schon seit den Anfängen der Bundesrepublik gestaltet das BMWK die deutsche Europapolitik und damit auch die Europäische Integration mit.

So zeigte sich bereits bei den Vertragsverhandlungen zu den 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen, dass eine koordinierte deutsche Europapolitik erforderlich ist. Heinrich von Brentano, Außenminister von 1955 bis 1961, sah in der Europapolitik einen zentralen Aspekt der deutschen Außenpolitik. Ludwig Erhard, Wirtschaftsminister von 1949 bis 1963, beanspruchte hingegen eine Führungsrolle des Wirtschaftsministeriums. Für ihn stand die wirtschaftliche Integration im Vordergrund, die auf der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) aufbaute und im Einklang mit den Grundprinzipien der deutschen Wirtschaftspolitik ablaufen sollte. Dies spiegelte sich auch in der Struktur des Hauses wider: Bereits 1951 wurde eine Unterabteilung für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet und 1958 die Europaabteilung.

Konrad Adenauer, Bundeskanzler von 1949 bis 1963, übertrug nach der Bundestagswahl 1957 dem Bundeswirtschaftsministerium die gesamten Zuständigkeiten für die europäische Wirtschaftspolitik. Im Jahr 1958 unterzeichneten das Auswärtige Amt und das BMWK eine gemeinsame Vereinbarung zur Aufgabenverteilung. Danach war das Auswärtige Amt für die Weiterentwicklung der Verträge und außenpolitische Angelegenheiten im Ministerrat zuständig, das BMWK für wirtschaftspolitische Fragen. Die damals festgelegte Arbeitsteilung der beiden Ministerien prägt bis heute die Struktur der deutschen Europapolitik und die enge Zusammenarbeit der beiden Ministerien.

EU-Flagge zu Europäische Wirtschaftspolitik

Meilensteine der EU

1

Damals-Juli 1974

2

Heute - 2019

3

7. und 10. Juni 1979

4

1. November 1993

5

26. März 1995

6

1. Januar 2002

7

1. Mai 2004

8

1. Juni 2005

9

1. Dezember 2009

10

10. Dezember 2012

11

31. Januar 2020

12

Vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020

Torjubel und Stagflation Deutschland wird Fussball-Weltmeister-Aber wirtschaftliche sieht es im Sommer 1974 nicht gut aus. Nach zuvor guter Konjunktur sinkt das Wachstum auf Null, die Inflationsrate steigt im Jahresverlauf auf über 7,0 Prozent und die Arbeitslosenquote auf 2,6 Prozent. Es ist die bis dahin schwerste Nachkriegs- Rezession in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Begriff der Stagflation – die Verbindung von Stagnation und In flation – macht die Runde.

Weniger Energie verbraucht Wirtschaft und private Haushalte sind im ersten Halbjahr 2019 mit weniger Energie ausgekommen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verringerte sich der Verbrauch von Primärenergie um 1,7 Prozent auf 223 Millionen Tonnen Steinkohleeinheiten. Unter den Energieträgern waren die erneuerbaren Energien die Gewinner. Mit plus vier Prozent machen sie 15,2 Prozent im Energiemix aus.

Die erste Europawahl zum Europäischen Parlament findet statt.

Der „Vertrag von Maastricht“ tritt in Kraft. Damit wird die EU gegründet und die Zusammenarbeit ausgeweitet (zum Beispiel gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Wirtschafts- und Währungsunion).

Das Schengener Übereinkommen, das die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen von zunächst fünf Staaten abschaffen soll, tritt in Kraft.

Mit dem Euro wird ein gemeinsames Bargeld in zwölf EU-Ländern eingeführt.

Große EU-Erweiterung, mit der die Teilung Europas während des „Kalten Krieges“ überwunden wird.

Die EU-Verfassung wird bei Referenden in Frankreich (29. Mai) und den Niederlanden (1. Juni) abgelehnt und kann nicht in Kraft treten.

Mit dem „Vertrag von Lissabon“ wird die EU auf eine neue gemeinsame Grundlage gestellt.

Die EU erhält den Friedensnobelpreis.

Austritt von Großbritannien aus der EU.

Die letzte deutsche EU-Ratspräsidentschaft.

EU-Koordinierung und Weisungsgebung

EU-Koordinierung und Weisungsgebung für den Ausschuss der Ständigen Vertreter

Im Zuge der fortschreitenden europäischen Integration hat fast jeder Politikbereich auch europapolitische Aspekte. Umso wichtiger ist es, die europäische Politik zu gestalten und deutsche Interessen frühzeitig zu definieren und in Brüssel, vor allem im Rat der Europäischen Union, aber auch beim Europäischen Parlament und gegenüber der EU-Kommission wirksam zu vertreten. Für eine effektive Interessensvertretung müssen frühzeitig Positionen auf nationaler Ebene erarbeitet und mit allen Beteiligten abgestimmt sowie in die europäischen Verhandlungen eingebracht werden.

In Deutschland ist das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt (AA) für die EU-Koordinierung verantwortlich, damit die Bundesregierung gegenüber den verschiedenen EU-Institutionen mit einer Stimme spricht.

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien eine aktive Europapolitik und einen konstruktiven Gestaltungsanspruch vereinbart, mit einer stringenteren Koordinierung, um sich eindeutig und frühzeitig zu Vorhaben der Europäischen Kommission zu positionieren.

Die europapolitische Koordinierung innerhalb der Bundesregierung erfolgt in Gremien auf verschiedenen Ebenen. Diese befassen sich speziell mit EU-Angelegenheiten und tragen dazu bei, möglichst schnell Entscheidungen herbeizuführen und etwaige Konflikte auszuräumen. Hierzu zählen vor allem der Staatssekretärsausschuss für Europafragen unter Vorsitz der Staatsministerin für Europa im Auswärtigen Amt (stellvertretender Vorsitz: BMWK) und die Runde der mit Europafragen befassten Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter (gemeinsamer Vorsitz: AA und BMWK). Zusätzlich werden alle politischen Gremien (bis hin zum Bundeskabinett) mit europapolitischen Fragen befasst, sofern dies erforderlich ist. Außerdem hat jedes Bundesministerium eine Europabeauftragte bzw. einen Europabeauftragten als zentrale europapolitische Kontaktperson.

Eine weitere zentrale Koordinierungsaufgabe des BMWK ist es, die politischen Weisungen an die deutsche Botschafterin im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates – Teil 1 (AStV 1) in Brüssel zu übermitteln. Dieser Ausschuss tagt mindestens einmal wöchentlich und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten. Er bereitet unter anderem die EU-Ministerräte für die Bereiche Wettbewerbsfähigkeit, Telekommunikation, Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Umwelt, Arbeit und Soziales sowie Bildung, Jugend, Kultur und Sport vor. Auf der Basis von Sprechzetteln, die als Weisungen bezeichnet werden, verhandelt die Botschafterin als deutsche Vertreterin im Ausschuss in Brüssel. Das BMWK erteilt zudem die Weisungen für den AStV - Teil 2 in seinem Zuständigkeitsbereich.

Die sogenannte Weisungsgebung erfolgt in Arbeitsteilung mit dem Auswärtigen Amt. Dieses erteilt grundsätzlich die Weisungen für den AStV 2 (mit Ausnahme der Zuständigkeitsbereiche des BMWK und des BMF, in denen diese ihre Weisungen jeweils selbst erteilen), der den Allgemeinen Rat, den Rat für Außenbeziehungen, den Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) sowie den Rat für Justiz und Inneres vorbereitet. Die Weisungsentwürfe werden nach dem im Grundgesetz verankerten Ressortprinzip vom jeweils federführenden Ressort in der Bundesregierung abgestimmt.

Zusammenarbeit mit Deutschem Bundestag und Bundesrat

Zusammenarbeit mit Deutschem Bundestag und Bundesrat

Das BMWK sorgt auch dafür, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat in Angelegenheiten der EU umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt,fortlaufend und in der Regel schriftlich unterrichtet werden. Das ist wichtig, damit diese Organe ihre im Grundgesetz verankerten Mitwirkungsrechte in der Europapolitik wahrnehmen können. Diese Rechte werden ebenso wie die Unterrichtungspflicht der Bundesregierung im "Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der EU" (EUZBBG) und im "Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU" (EUZBLG) spezifiziert. Auf diese Weise erhalten Bundestag und Bundesrat die Möglichkeit, gegenüber der Bundesregierung zu europapolitischen Vorhaben Stellung zu nehmen und so Einfluss auf die Beratungen auf europäischer Ebene, insbesondere auf die Rechtsetzung der EU, auszuüben.

Flaggen vor dem Europäischen Parlament zum Thema Europa

© iStock.com/AdrianHancu

Vorbereitung auf die EU von morgen

Zur Kommissionsmitteilung

Zukunft der EU

Zukunft der EU

Viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und EU sprechen sich für mehr Mitbestimmung auf EU-Ebene aus. Ein Forum dafür war die Konferenz zur Zukunft Europas, die vom 9. Mai 2021 bis 9. Mai 2022 stattgefunden hat. Die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger haben darin 49 Reformvorschläge formuliert. Eine Forderung betrifft die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen im Rat.

Die Diskussion über notwendige Reformvorschläge, wie etwa mehr Mehrheitsentscheidungen oder die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, ist auch angesichts der bevorstehenden EU-Erweiterung von großer Bedeutung. Die EU muss sich mit notwendigen Reformen auf die Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten vorbereiten, damit sie auch mit einer wachsenden Zahl an Mitgliedern weiter handlungs- und entscheidungsfähig bleibt. Das BMWK diskutiert und gestaltet diesen Prozess innerhalb der Bundesregierung aktiv mit.

Die bevorstehende Erweiterung ist ein wichtiges Momentum, das die EU für interne Reformen nutzen sollte, um gestärkt daraus hervorzugehen. Die Reformdebatte in der EU dazu ist angelaufen. Das BMWK setzt sich dabei für ambitionierte Reformen ein, etwa zu institutionellen Fragen aber auch im Bereich der Sachpolitiken. Aufbauend auf der Erklärung von Granada vom Oktober 2023 hat sich der ER im Dezember 2023 in seinen Schlussfolgerungen für die Notwendigkeit von Reformen parallel zur Erweiterung ausgesprochen. Bis zum Sommer 2024 soll ein Fahrplan für den Reformprozess verfasst werden.

Weiterführende Informationen

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