Schulung zur Klimaschutzförderung – Anmeldung für Kommunen ab sofort!

Nr.158/2024  | 02.07.2024  | Europamv  | europa-mv.de

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) lädt Kommunalvertreter/innen in MV zu einer Online-Schulung, die Wege zur Finanzierung von Projekten im Bereich der Energiewende und des Klimaschutzes aufzeigt. Das Webinar findet am Dienstag, den 30. Juli 2024, von 17:00 bis 18:15 Uhr via Zoom statt und stellt Fördermöglichkeiten für Kommunen aus der neuen Klimaschutzförderrichtlinie des Landes vor.

„Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um Treibhausgasneutralität zu erreichen, müssen ambitionierte Klimaschutzaktivitäten auf allen Ebenen sinnvoll ineinandergreifen: Global, in Europa, auf Bundesebene, in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene mit den Unternehmen und der Zivilgesellschaft. Die Kommunen nehmen in diesem Geflecht eine wichtige Rolle ein. Sie stehen im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern, der lokalen Wirtschaft sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen und haben direkten Zugriff auf die Infrastruktur vor Ort. Um diese Potenziale nutzen und in Sachen Klimaschutz strukturiert vorangehen zu können, ist es wichtig, dass die Kommunen mit fundiertem Grundlagenwissen ausgestattet werden. Dieser Aufgabe kommen wir als Land nach. Ich hoffe, auf zahlreiche Anmeldungen und eine gute Veranstaltung“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Mit der Klimaschutzförderrichtlinie, die am 15. April 2024 vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern neu aufgelegt wurde, werden Maßnahmen zur nachhaltigen Reduktion von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gefördert. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Entwicklung und Errichtung intelligenter Energiesysteme sowie zur Energiespeicherung. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen auch Machbarkeitsstudien, die Gemeinden bei der Entlastung ihrer Haushalte unterstützen können.

Die Schulung bietet den Teilnehmenden eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung und wertvolle Tipps zur Nutzung der Fördermöglichkeiten. Dr. Heiko Siraf vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern wird die Fördermöglichkeiten gemäß der neuen Richtlinie vorstellen und auf die individuellen Fragen der Teilnehmenden eingehen. Abschließend wird Kommunalberater Jonathan Metz die speziellen Angebote der LEKA MV für Kommunen erläutern.

Die Anmeldung zur Schulung „Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen“ am 30. Juli 2024 von 17:00 bis 18:15 Uhr ist ab sofort online unter www.leka-mv.de/termine möglich. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Bürgermeister/innen, Gemeindevertreter/innen, Amtsvorsteher/innen, leitende Verwaltungsbeamte und an Mitarbeiter/innen aus den Fachabteilungen (Bauamt, Klimaschutzmanagement) sowie an kommunale Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Schulung findet online via Zoom statt und wird aufgezeichnet. 

 

Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV):

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.

Europäische Fonds in Mecklenburg-Vorpommern
Förderperiode 2021-2027

Europafahne, Bundesflagge und Landesflagge vor der Staatskanzlei M-V Details anzeigen
Europafahne, Bundesflagge und Landesflagge vor der Staatskanzlei M-V

Europafahne, Bundesflagge und Landesflagge vor der Staatskanzlei M-V 

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Mecklenburg-Vorpommern wird in der Förderperiode 2021 bis 2027 von der Europäischen Union (EU) mit insgesamt rund 1,258 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Wie in der vorausgehenden Förderperiode 2014 bis 2020 gehört Mecklenburg-Vorpommern im dreistufigen Kohäsionssystem der EU zu den Übergangsregionen mit einem Bruttoinlandsprodukt zwischen 75% und 100% des EU-Durchschnitts. Die sogenannten Kohäsionsmittel leisten seit 1991 einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung hier im Land.

Beim Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist die Förderperiode 2014 bis 2020 um zwei Jahre, das heißt bis Ende 2022 verlängert worden. Ab 2023 wird hier nicht mehr mit einem Landesprogramm, sondern nur noch mit einem Bundesprogramm, dem GAP-Strategieplan gefördert. Mecklenburg-Vorpommern erhält hier 653,1 Millionen Euro und bestimmt in eigener Regie über die Ausgestaltung der Förderprinzipien.

Kontakt

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Gemeinsame Verwaltungsbehörde für den EFRE, ESF und ELER
Schloßstraße 2-4
19053 Schwerin
Michael Mattner
Telefon: 0385 588 10150
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
EFRE-Fondsverwaltung/ Bescheinigungsbehörde
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Tobias Stender
Telefon: 0385-588 15350
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
ESF-Fondsverwaltung/-steuerung/-bescheinigung
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Silvia Schoeneck
Telefon: 0385-588 15340
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fondsverwaltung ELER
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
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Telefon: 0385-588 16350

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