Minister Backhaus übergibt Zeugnisse an erste Sea-Ranger des Landes

Nr.152/2024  | 21.06.2024  | Europamv  | europa-mv.de

 

Am kommenden Montag (24.6., 15 Uhr) übergibt Agrarminister Dr. Till Backhaus am Alten Hafen in Wismar (im Anlegebereich der Fischerboote auf dem Grundstück d. Fischereigenossenschaft) die Abschlussurkunden an die ersten neu ausgebildeten Fachwirte für Fischerei und Meeresumwelt. Diese Zusatzqualifikation soll den Fischern den Weg ebnen, künftig als so genannte Sea-Ranger im Küstenmeer tätig zu werden. Hierbei handelt es sich um eine Initiative des Berufsstandes der Küstenfischer in Mecklenburg-Vorpommern zur Diversifizierung ihrer Einkommensmöglichkeiten. Sie erhält die volle Unterstützung der Landesregierung, betonte Minister Backhaus im Vorfeld:

„Die Fischerei gehört einfach zu Mecklenburg-Vorpommern als Küstenland dazu, dies schätzen auch die vielen Touristen die jedes Jahr zu uns kommen und Fischbrötchen direkt vom Kutter essen. Leider geht es den Fischbeständen in der Ostsee miserabel, sodass durch die geringen Mengen an Fisch und die Fangverbote tatsächlich das Ende eines stolzen Berufsstandes droht. Seit vielen Jahren drängt Mecklenburg-Vorpommern deshalb auch auf unkonventionelle Lösungen zur Rettung der Branche und hatte dafür 2023 sogar einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält“, sagte er weiter.

Die Fortbildung der Fischer zum Fachwirt „Fischerei und Meeresumwelt“ unterstützt das Land als kollektives und innovatives Vorhaben mit mehr als 100.000 Euro EU-Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), darin enthalten die vollen Kosten für den Lehrgang sowie spezifische Nebenausgaben der Fischer. Die Ausbildung ist in drei Schwerpunkte gegliedert: Umwelt und Recht, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie Fischerei im Wandel der Zeit. „Die Vermittlung dieser Themenbereiche soll die Absolventen dazu befähigen, in Zukunft auch andere Aufgaben im Küstenmeer wahrzunehmen“, so Minister Backhaus.

„Es freut uns sehr, dass der Tourismus bei der neuen Ausbildung zum ‚Fachwirt Fischerei und Meeresumwelt‘ konsequent mitgedacht wurde, schließlich kommen viele unserer Gäste ins Urlaubsland, weil sie Fisch genießen möchten, aber auch, weil sie an Zusammenhängen der maritimen Besonderheiten und Infrastruktur sowie und an der Kommunikation darüber interessiert sind. Die Ausbildung wird maßgeblich dazu beitragen, unseren Gästen die Themen Ostsee und Fischerei aus erster Hand und insofern kompetent näherzubringen – ein Alleinstellungsmerkmal für Mecklenburg-Vorpommern, das Schule machen wird“, ergänzte Tobias Woitendorf, Tourismusbeauftragter der Landes und Geschäftsführer des Tourismusverbandes MV.

Aktuell geht in Sassnitz für elf Fischer der erste Fortbildungskurs zu Ende. Die Absolventen können dann als „Förster des Meeres“ – so die von der Fischereigenossenschaft Wismarbucht als Initiatorin und Trägerin des Vorhabens alternativ genutzte Bezeichnung – arbeiten und beispielsweise bei Forschungsprojekten, in der Umweltbildung sowie der Information und Begleitung von Touristen unterstützen. Für Tätigkeiten der Fischer als Praxispartner kommen verschiedenste öffentliche und private Träger in Frage, die regelmäßig Aufgaben im Küstenmeer zu erledigen haben. Um solche Aufträge zu akquirieren, zu organisieren und abzurechnen, wurde eigens ein Verein gegründet. Federführend agiert auch hier die Fischereigenossenschaft aus Wismar. 

Minister Backhaus: „Was zunächst einmal paradox klingt, macht durchaus Sinn: Diversifizierung führt einerseits von der Fischerei weg, kann diese sogar dauerhaft in den Nebenerwerb verdrängen, wie bereits in der Binnenfischerei zu beobachten ist. Aber: breit und wirtschaftlich gut aufgestellte Betriebe können so in Zukunft überhaupt noch Fischerei betreiben und das dafür nötige Equipment und Know How sichern. Nur, wenn die Betriebe in der Lage sind, spezielle Anreize zu setzen, werden junge Menschen noch diesen Beruf ergreifen und in lebendigen Fischereibetrieben ausgebildet werden können.“

Des Weiteren unterstützt das Land im Rahmen des EMFAF bis 2027 die einzelbetriebliche Diversifizierung mit bis zu 75.000 EUR pro Betrieb und einem Gesamtbudget von bis zu ca. 1,14 Mio. Euro und flankiert gemeinsam mit dem Bund den Strukturwandel (zeitweilige und endgültige Stilllegung) mit bis zu 5,6 Millionen Euro aus europäischen Fördertöpfen.

Hinzu kommen laut Backhaus bis zu 109 Millionen Euro aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, die speziell für die umweltschonende Fischerei sowie die Fischereistrukturentwicklung in der Nord- und Ostsee vorgesehen sind. Aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern sollte mit diesem Geld vor allem der Nachwuchs gesichert werden, z.B. über eine Modernisierung von Fahrzeugen, Ausrüstung und Infrastruktur (Häfen, Anlandestellen), sowie eben eine umfassende Diversifizierung angegangen werden. Derzeit finden noch Verhandlungen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium zur Verwendung der Mittel statt, das hier auch die Zukunftskommission Fischerei einbindet.

Erfreulich findet Minister Backhaus, das sich der Landesverband der Binnenfischer im Februar 2024 für den gesamten Berufstand – und damit auch für die Küstenfischer – geöffnet hat und nun wieder als Landesfischereiverband firmiert. „Die Branche steht zusammen und signalisiert, dass sie an ihrem Beruf hängen und weitermachen wollen. Und auch ich möchte, dass es mit diesem großartigen Handwerk weitergeht.“ Der Landesverband der Kutter- und Küstenfischer hatte sich angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage bereits zum Jahresende 2022 endgültig aufgelöst.

Derzeit gibt es in der Küstenfischerei MV 154 Betriebe im Haupterwerb und 134 Betriebe im Nebenerwerb.

Europäische Fonds in Mecklenburg-Vorpommern
Förderperiode 2021-2027

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Mecklenburg-Vorpommern wird in der Förderperiode 2021 bis 2027 von der Europäischen Union (EU) mit insgesamt rund 1,258 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Wie in der vorausgehenden Förderperiode 2014 bis 2020 gehört Mecklenburg-Vorpommern im dreistufigen Kohäsionssystem der EU zu den Übergangsregionen mit einem Bruttoinlandsprodukt zwischen 75% und 100% des EU-Durchschnitts. Die sogenannten Kohäsionsmittel leisten seit 1991 einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung hier im Land.

Beim Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist die Förderperiode 2014 bis 2020 um zwei Jahre, das heißt bis Ende 2022 verlängert worden. Ab 2023 wird hier nicht mehr mit einem Landesprogramm, sondern nur noch mit einem Bundesprogramm, dem GAP-Strategieplan gefördert. Mecklenburg-Vorpommern erhält hier 653,1 Millionen Euro und bestimmt in eigener Regie über die Ausgestaltung der Förderprinzipien.

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