Kategorie der Nachricht: FachmeldungDatum: 17.12.2018
Jahresbericht 2017 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms erschienen
Der Jahresbericht 2017 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist erschienen und auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) abrufbar.
Die maximale Aufbrauchfrist für Pflanzenschutzmittel mit Methiocarb wurde festgelegt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/2606. Entsprechend wurde die am 28. November 2018 bekanntgegebene Aufbrauchfrist verkürzt.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den technischen Betrieb der Seite notwendige Session-Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Sie können die Datenschutzeinstellungen anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen. Zur Datenschutzerklärung in der Sie jederzeit Ihre gewählten Cookie-Einstellungen anpassen können.