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Zweitwohnungssteuer

Allgemeine Informationen

Der Rat der Stadt Herdecke hat am 14.10.2003 beschlossen, ab dem 01.01.2004 eine Zweitwohnungssteuer einzuführen.

Warum wird eine Zweitwohnungssteuer eingeführt?

Die Zweitwohnungssteuer gehört -wie auch die Hundesteuer- zu den sogenannten örtlichen Aufwandsteuern. Besteuert wird ein besonderer Aufwand, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen. Dies ist unabhängig davon, von wem und mit welchen Mitteln dieser Aufwand betrieben wird. Darüber hinaus genießen auch Zweitwohnungsinhaber die Vorteile der Infrastruktur und nehmen mit städtischen Steuermitteln finanzierte Einrichtungen in Anspruch.

Was ist eine Zweitwohnung?

Jede Wohnung, die jemandem neben seiner Hauptwohnung als Nebenwohnung dient. Hierbei ist es unerheblich, ob jemand die Nebenwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat.

Wer ist steuerpflichtig?

Nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Herdecke ist derjenige steuerpflichtig, der Inhaber (Bewohner) einer Zweitwohnung im Stadtgebiet ist und dem diese Wohnung als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NW) dient.

Gemäß Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.12.1983 ist es ohne Bedeutung, ob sich die erste Wohnung (Hauptwohnsitz) innerhalb oder außerhalb des gleichen Gemeindegebietes befindet.

Unterliegen auch Studenten und Auszubildende der Zweitwohnungssteuerpflicht?

Ja, das Bundesvewaltungsgericht Leipzig hat dies in seiner Entscheidung vom 17.09.2008 (Az. 9 C 17.07.) bestätigt.

Wer ist nicht steuerpflichtig?

Es besteht keine Steuerpflicht, wenn die Zweitwohnung dauerhaft vermietet ist und folglich nicht zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs genutzt wird.

Ferner sind Inhaber von Zweitwohnungen nicht steuerpflichtig, deren Wohnungen von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden sowie diejenigen, deren Wohnungen von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11.10.2005 (Az. 1 BvR 2627/03) entschieden, dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für verheiratete Berufstätige unzulässig ist. Der erste Senat stellte fest, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete die Ehe diskriminiere und daher gegen Art. 6 Absatz 1 Grundgesetz verstoße.

Wie wird verfahren, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich eine Wohnung nutzen?

Hier gilt der auf den einzelnen Bewohner entfallende Wohnungsanteil als Zweitwohnung. Des Weiteren ist für die Berechnung des Wohnungsanteils die Fläche der gemeinschaftlich genutzten Räume (z.B. gemeinsam genutzte Küche o.ä.) den an der Gemeinschaft beteiligten Personen zu gleichen Teilen zuzurechnen.

Wie wird die Steuer bemessen?

Die Zweitwohnungssteuer beträgt 12% der jährlichen Nettokaltmiete. Wird die Wohnung unentgeltlich oder verbilligt überlassen, gilt als jährliche Nettokaltmiete die Miete, die nach dem jeweils zu Beginn des Jahres gültigen Mietspiegel für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig zu zahlen wäre.

Beispiel

Größe der Wohnung beträgt 70 qm²
Miete je qm²: 5,00 Euro = Monatsmiete 350,00 Euro

Monatsmiete 350,00 Euro x 12 Monate = 4.200 Euro jährliche Nettokaltmiete.

4.200 Euro jährliche Nettokaltmiete x 12% = 504,00 Euro jährliche Zweitwohnungssteuer.

Zahlen können Sie die jährliche Zweitwohnungssteuer in Vierteljahresbeträgen zu den Terminen

15.02.
15.05.
15.08.
15.11.

Kann die Steuer ermäßigt werden?

Haben Steuerschuldner mehr als zwei minderjährige Kinder, wird die Steuerschuld auf Antrag um die Hälfte ermäßigt. Der Antrag ist schriftlich an die Steuerabteilung der Stadt Herdecke zu richten oder zur Niederschrift zu erklären.

Kann die Steuer erlassen werden?

Wird eine Zweitwohnung zu Ausbildungs- oder Studienzwecken genutzt und steht dem Steuerschuldner kein eigenes Einkommen zur Verfügung, so kann die Steuer auf Antrag erlassen werden. Der Antrag ist schriftlich an die Steuerabteilung der Stadt Herdecke zu richten oder zur Niederschrift zu erklären. Ferner müssen Sie Bescheinigungen und Nachweise erbringen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fragebogen zur Zweitwohnungssteuer

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