Die Restmülltonne ist grau. Gebührenpflichtige Abgabe von Restmüll ist möglich an den UA Witten und -Gevelsberg, pro PKW-Anlieferung pauschal 20,00 Euro.
Graue Restmüllsäcke für Mehrbedarf
Diese können Sie sowohl im Sekretariat der TBH als auch an der Zentrale im Bürgerbüro (Rathaus) zu einem Preis von 4,35 Euro pro Stück erwerben.
Das gehört beispielsweise in die Restmülltonne:
Staubsaugerbeutel, Kehricht, Höschenwindeln, Hygienebinden, Verbandstoffe, Zigarettenkippen, Keramik, Porzellan, Spezialgläser (z.B. Spiegel- und Bleiglas), Leder, Gummi, kalte Asche, Tapetenreste, Gebrauchsgegenstände, Kerzenreste, Glühbirnen, Wattestäbchen, Spezialpapiere (z.B. Blau-, Foto-, Kohle- und Thermopapier), Aufkleber, Aktenordner, Back-, Pergament-Papier, Papiertaschentücher. Weiterverwendbare Hausratgegenstände können Sie beispielsweise Gebrauchtwarenkaufhäusern zur Verfügung stellen bzw. inserieren.
Das gehört nicht in die Restmülltonne:
Problemabfälle, siehe Thema Schadstoffe!
Allgemeiner Hinweis zur Leerung von Abfallbehältern:
Nach § 16 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Herdecke sind die Abfallbehälter an den Leerungstagen bis 7 Uhr bereitzustellen (Absatz 3) und nach ihrer Leerung wieder unverzüglich zu entfernen (Absatz 5). Dadurch soll zunächst gewährleistet werden, dass der öffentliche Verkehrsraum nicht länger als notwendig in Anspruch genommen wird und der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr nicht gefährdet wird.
Die zeitliche Regelung besteht einerseits aus organisatorischer Sicht, da die städtischen Mitarbeiter ab 7 Uhr ihren Leerungsbetrieb aufnehmen. Außerdem wird dabei vor Belastungen durch Schall und Lärm geschützt. Denn nach § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW gilt die allgemeine Nachtruhe in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. In diesem Zeitraum sind alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören könnten. Dazu gehört auch das Hantieren mit rollbaren Müllbehältern.