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Jugendförderung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Herdecke gewährt Zuschüsse zur Förderung der Jugendfreizeit und Jugendbildungsarbeit. Grundsätzlich muss bei allen geförderten Maßnahmen der jugendpflegerische Aspekt überwiegen. Die Anträge müssen den geltenden Richtlinien entsprechen und fristgerecht zu den angegebenen Terminen eingereicht werden.

Die allgemeine Jugendförderung bezieht sich auf die Benutzung städtischer Jugendräume und der Ausstellung der Jugendleiter-Card. Eine Sachkostenförderung beinhaltet die Beschaffung von Jugendpflegemitteln und die Förderung von Jugendfreizeitheimen freier Träger der Jugendarbeit. Die Richtlinien gewähren außerdem eine Maßnahmenförderung von Lehrgängen, Kursen, Seminaren und Kinder- und Jugendfreizeiten.

Eine Informationsbroschüre ist im Jugendamt erhältlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf städtische Beihilfen für förderfähige Freizeitmaßnahmen
  • Aufenthaltsbescheinigung Freizeitmaßnahme
  • Teilnehmerliste
Rechtsgrundlage

Kinder- und Jugendhilfegesetz

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