Hilfe zur Pflege in Einrichtungen wird gewährt, wenn die Kosten einer vollstationären Pflege aus dem Einkommen und Vermögen sowie der Leistung der Pflegeversicherung nicht ganz gedeckt werden. Die stationäre Pflege muss notwendig sein. Die Anträge werden aufgenommen und zur Bearbeitung an das Sozialamt des Ennepe-Ruhr-Kreises weitergeleitet.
Inhaltsbereich
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheid der Pflegekasse bzw. Bescheinigung der Pflegekasse über die Notwendigkeit der Heimunterbringung
- Nachweis sämtlicher Einkünfte und etwaigen Vermögens
Insbesondere sind vorzulegen:
- letzte Rentenanpassungsmitteilungen
- ggf. Leistungen aus Verträgen (Vertrag beifügen)
- vollständige Girokontoauszüge der letzten 6 Monate mit dem aktuellen Auszug
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen mit den aktuellen Rückkaufwerten
- Sparbücher mit den Geldbewegungen der letzten 10 Jahre
- sonstige Nachweise über Sparvermögen wie Sparbriefe, Wertpapiere, Nachweise über sonstiges Vermögen (Bilder, Münzen), Kraftfahrzeug, ggf. Nachweis über Grundvermögen, Grundbuchauszug etc.
Diese Liste kann je nach Einzelfall variieren.
Rechtsgrundlage
Zweites Buch Sozialgesetzbuch