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Führerschein: Beantragung einer Fahrerlaubnis

Allgemeine Informationen

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis ist der Antrag über die kreisangehörige Stadtverwaltung zustellen, in der man seinen ersten Wohnsitz hat. Die Stadt Herdecke ist antragsannehmende und vorprüfende Stelle für Ersterteilung und Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen. Die Anträge werden per Kurierpost weitergeleitet.

Nach Abschluss aller Prüfungen wird dem TÜV ein Prüfauftrag für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt, der von der Bundesdruckerei gefertigte Führerschein ist beigefügt und wird Ihnen nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung durch den TÜV-Prüfer ausgehändigt.
Wenn Sie mehrere Führerscheinklassen gleichzeitig beantragen, wird Ihnen der Führerschein erst dann durch die Führerscheinstelle ausgehändigt, wenn Sie die Prüfungen für alle Führerscheinklassen bestanden haben. Sie können sich jedoch schon vorher einen vorläufigen Führerschein für die bereits bestandenen Prüfungen ausstellen lassen. Wenn Sie es wünschen, bekommen Sie auch schon sofort einen Kartenführerschein für die bestandenen Klassen. Sie können dies bereits auf dem Antragsvordruck angeben. Dies ist allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden, da der EN-Kreis jedes Mal einen neunen Kartenführerschein kostenpflichtig bei der Bundesdruckerei bestellen muss.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Klassen A1, A, B, BE, L, M, S und T sind ein biometrietaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung; 35 mm x 45 mm), Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes, und ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Ausbildung in 1. Hilfe mit dem ausgefüllten Antragsformular einzureichen. Die Verwaltungsgebühr betragen z. Z. Euro 43,40 (mit Probezeit) und werden ebenfalls bei der Stadtverwaltung eingezahlt.

Bei Klasse C, C1, CE, C1E wird zusätzlich ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der FeV (statt des Sehtests) benötigt und außerdem ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung durch ein Gutachten nach Anlage 5 zur FeV eines Arztes nach freier Wahl; außerdem ist ein Nachweis über die Teilnahme an einem 1. Hilfe-Kurs vorzulegen.

Für die Klassen D, DE, D1, D1E (Kraftomnibusse) ist zusätzlich zu den o. a. Unterlagen außerdem noch eine zusätzliche Untersuchung erforderlich, in der besondere Leistungen wie z. B. Konzentrations- und Reaktionsvermögen getestet werden.

Alle Anträge finden Sie unter dem folgenden Link auf der Webseite des Ennepe-Ruhr-Kreises: https://www.enkreis.de/sicherheitverkehr/strassenverkehr/fuehrerscheinangelegenheiten/erstmalige-beantragung-einer-fahrerlaubnis.html

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