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Erwerbsminderungsrente

Allgemeine Informationen

Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie im Bürgeramt stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original zur Antragstellung mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • aktueller Versicherungsverlauf
    Ggfls. bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.

  • Nachweise über Zeiten, die im Versicherungsverlauf fehlen
    Unterlagen zu Ihren aktuellen Einkünften z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld), Betriebs-/ Zusatzrenten usw.

  • Nachweise über Berufsausbildungen (soweit vorhanden)

  • wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit andere Leistungen als Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe bezogen haben, z.B. Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld) bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit (soweit vorhanden)

  • Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienstammbuch)

  • Krankenversichertenkarte (wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind)

  • Bankverbindung IBAN (Bl.1 Kontoauszug oder EC-Karte)

  • Steueridentifikationsnummer

  • Angaben zu Ihren Krankenkassen seit Aufnahme Ihrer ersten Erwerbstätigkeit -frühestens ab 01.01.1995-

  • Auflistung aller bisher ausgeübten Tätigkeiten in zeitlicher Reihenfolge mit Angabe, welcher Tarifvertrag/Lohngruppe für Sie zuletzt maßgebend war

    medizinische Angaben/Unterlagen

    falls Sie schwerbehindert sind: Anerkennungsbescheid/Gleichstellungsbescheid

    falls die Schwerbehinderung abgelehnt wurde: Ablehnungsbescheid

    Name/Anschrift und Telefonnummer Ihrer behandelnden Ärzte

    Angaben zu Untersuchungen, stationären Krankenhausbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen der letzten drei Jahre

    Angaben zu Ihren Gesundheitsstörungen (wenn Ihnen ärztliche Unterlagen vorliegen, bringen Sie diese bitte mit)

    falls der Antrag von einem Bevollmächtigten gestellt wird: schriftliche Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch

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