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Beglaubigung von Unterschriften

Allgemeine Informationen

Amtliche Beglaubigung für Unterschriften zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird.

Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke können bei einem Notar beantragt werden.

Eine Unterschriftsbeglaubigung erfolgt unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Sie können Ihre Unterschrift direkt im Bürgerbüro auf dem Dokument vollziehen oder die bereits geleistete Unterschrift anerkennen lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originalschriftstück
Welche Gebühren fallen an?

2,50 Euro je Unterschrift

Rechtsgrundlage

Verwaltungsverfahrensgesetz NW

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