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Baukontrollen

Zuständige Stelle

Der Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde überprüft im Rahmen seiner bauaufsichtlichen Tätigkeit die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Errichtung, dem Abbruch, der Änderung und auch der Nutzung Ihrer baulichen Anlage.

Bei Verstößen kann Ihnen die Baueinstellung, Nutzungsuntersagung und auch der Rückbau auferlegt werden. Sollten Sie davon betroffen sein, so können Sie jedoch vorher zum Sachverhalt angehört werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eventuell benötigter schriftlicher Sachverhalt für die Anhörung.

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