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Ausländerangelegenheiten

Allgemeine Informationen

Die Ausländerbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises ist für die Regelung der aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der Ausländer im Kreisgebiet (mit Ausnahme der Stadt Witten) zuständig.

Um Ihnen lange Wege und Wartezeiten zu ersparen, können Sie einige Angelegenheiten im Bürgerbüro erledigen, z.B. den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, der Duldung.

Den Antrag müssen Sie ausgefüllt und unterschrieben im Bürgerbüro einreichen, um die melderechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Erst dann ist eine Weiterleitung des Antrages an das Ausländeramt möglich.

Eine persönliche Vorsprache ist hierbei erforderlich. Generell haben Sie die Möglichkeit, vorab weitere Informationen über die Antragstellung zu erhalten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Ausländeramt.

Die Ausländerbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises befindet sich im Gebäude der Kreisverwaltung, Hauptstraße 92 in 58332 Schwelm.

Öffnungszeiten in Schwelm:
 
Montag bis Freitag   08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag              14.00 bis 16.00 Uhr

Telefon: 02336-930

https://www.enkreis.de/sicherheitverkehr/ordnung/migration-aufenthalt/auslaenderangelegenheiten.html

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nationalpass oder anderes Ausweispapier
  • Schulbescheinigung (bei schulpflichtigen Kindern)
  • Arbeitgeberbescheinigung oder Gehaltsabrechnung
  • 1 biometrisches Lichtbild (bei Neuausstellung)
Welche Gebühren fallen an?

Gebührenfrei bzw. fällige Gebühren werden Ihnen nach Bearbeitung vom Ausländeramt mitgeteilt.

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