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Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

Allgemeine Informationen

Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen unter Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung an- bzw. ummelden. Ihre Familie kann grundsätzlich nur angemeldet werden, sofern von allen Familienmitgliedern Dokumente vorgelegt werden können.

Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die aus dem Inland zuziehen, müssen neben dem Nationalpass noch zusätzlich den Aufenthaltsstatus nachweisen.

Sofern Sie aus dem Ausland zuziehen und keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so können Sie im Bürgerbüro den entsprechenden Aufenthaltsstatus beantragen.

Eine Abmeldung in der bisherigen Wohnsitzgemeinde ist seit dem 01. Juni 2004 bei einem Wegzug innerhalb von Deutschland nicht mehr notwendig. Bei Anmeldung in der neuen Gemeinde wird von dort die Abmeldung am bisherigen Wohnort veranlasst.

Ausnahme

Sofern Sie ins Ausland verziehen, müssen Sie sich in Ihrer alten Wohnsitzgemeinde abmelden.


Elektronische Wohnsitzanmeldung

Anmeldungen bzw. Ummeldungen des Wohnsitzes können nun auch online – kostenlos und ohne den Weg zur Behörde – erfolgen. Nach erfolgter Anmeldung über das Online-Portal erhalten Sie Ihre digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweise, Reisepass oder Ihre eID-Karte selbst. Hier geht es zur Online-Wohnsitzanmeldung: https://www.wohnsitzanmeldung.de


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Kinderreisepass (früher Kinderausweis) oder Geburtsurkunde
  • formlose Vollmacht von der anzumeldenden Person (entfällt bei Ehegatten)
  • bei Zuzug aus dem EN-Kreis: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Gebühren fallen an?

Änderungen im Fahrzeugschein je 15,00 Euro.

Abmeldung eines KFZ: 23,00 Euro.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz

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